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   BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13   

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BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13 (https://dejure.org/2015,33384)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.2015 - 2 BvR 388/13 (https://dejure.org/2015,33384)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 (https://dejure.org/2015,33384)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 206a StPO; § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO
    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit (Verletzung des Willkürverbots durch Ermessensnichtgebrauch; Stärke des Tatverdachts als zulässiges Kriterium bei der Ermessensausübung); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ...

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Einstellung, Verfahren, Auslagenentscheidung, Ermessensdausübung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Bei der Einräumung von Ermessen begründet das Willkürverbot eine Verpflichtung zu dessen sachgerechter Ausübung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 206a StPO, § 464 Abs 3 S 2 StPO, § 467 Abs 1 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Auslagenerstattung gem § 467 Abs 3 S 2 Nr 2 StPO setzt Ermessensausübung voraus - Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) bei Ermessensnichtgebrauch - keine prozessuale Überholung durch Entscheidung des Beschwerdegerichts ...

  • IWW

    § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; § 93b BVerfGG; § 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO
    Auslagenerstattung

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Auslagenerstattung im Rahmen einer Verfahrenseinstellung wegen eines nach Eröffnung des Hauptverfahrens festgestellten dauerhaften Verfahrenshindernisses; Verstoß des Gerichts gegen das Willkürverbot durch Ermessensnichtgebrauch

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Auslagenerstattung gem § 467 Abs 3 S 2 Nr 2 StPO setzt Ermessensausübung voraus - Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) bei Ermessensnichtgebrauch - keine prozessuale Überholung durch Entscheidung des Beschwerdegerichts ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Auslagenerstattung im Rahmen einer Verfahrenseinstellung wegen eines nach Eröffnung des Hauptverfahrens festgestellten dauerhaften Verfahrenshindernisses; Verstoß des Gerichts gegen das Willkürverbot durch Ermessensnichtgebrauch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verfahrenseinstellung und Auslagenentscheidung, Ermessen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermessensausübung - und die Willkür

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 159
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03

    Auslagenerstattung bei Einstellung des Strafverfahrens mangels Strafantrages

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13
    Zum Verfahrenshindernis als alleinigem der Verurteilung entgegenstehenden Umstand müssen demnach weitere besondere Umstände hinzutreten, die es billig erscheinen lassen, dem Angeschuldigten die Auslagenerstattung zu versagen (BVerfGK 3, 229 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 1992 - 2 BvR 1941/89 -, juris, Rn. 26).

    Nach wohl überwiegender Ansicht wird im Rahmen der Ermessensentscheidung dem Umstand, ob das Verfahrenshindernis bereits vor der Erhebung der Anklage bestand oder erst im Laufe des Verfahrens eingetreten ist, erhebliche Bedeutung beigemessen (BVerfGK 3, 229 ; OLG Thüringen, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 1 Ws 195/05 -, juris, Rn. 18; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 2 Ws 66/09 -, juris, Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 17. Juli 2014, a.a.O., Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 467 Rn. 18).

    Da bereits der Verstoß gegen das Willkürverbot jeweils zur Aufhebung der angegriffenen Beschlüsse führt - im Falle des Beschlusses des Landgerichts gemäß dem Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers beschränkt auf die Auslagenentscheidung -, kann letztlich dahinstehen, ob in der Begründung der genannten Beschlüsse zugleich ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung liegt (vgl. BVerfGK 3, 229 ).

  • OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14

    Berechtigung des Pflichtverteidigers zur Überprüfung der Auslagenentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13
    Es kann dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls inwieweit bei der Ausübung des Ermessens wiederum auf die Stärke des Tatverdachts abgestellt werden kann (als zulässiges Ermessenskriterium angesehen: BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99 -, juris, Rn. 17; gegen eine Berücksichtigung der Stärke des Tatverdachts im Rahmen der Ermessensausübung: OLG Celle, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 1 Ws 283/14 -, juris, Rn. 15; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 467 Rn. 60 m. w. N. zu beiden Auffassungen).

    Nach wohl überwiegender Ansicht wird im Rahmen der Ermessensentscheidung dem Umstand, ob das Verfahrenshindernis bereits vor der Erhebung der Anklage bestand oder erst im Laufe des Verfahrens eingetreten ist, erhebliche Bedeutung beigemessen (BVerfGK 3, 229 ; OLG Thüringen, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 1 Ws 195/05 -, juris, Rn. 18; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 2 Ws 66/09 -, juris, Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 17. Juli 2014, a.a.O., Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 467 Rn. 18).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13
    Rechtsfolgen, die keinen Strafcharakter haben, können auch in einer das Verfahren abschließenden Entscheidung an einen verbleibenden Tatverdacht geknüpft werden (BVerfGE 82, 106 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1542/90 -, a.a.O., Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1590/89 -, juris, Rn. 25; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2002 - 2 BvR 9/02 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 07.02.2002 - 2 BvR 9/02

    Zur Versagung einer Auslagenerstattung nach StPO § 467 Abs 4 bei

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13
    Rechtsfolgen, die keinen Strafcharakter haben, können auch in einer das Verfahren abschließenden Entscheidung an einen verbleibenden Tatverdacht geknüpft werden (BVerfGE 82, 106 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1542/90 -, a.a.O., Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1590/89 -, juris, Rn. 25; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2002 - 2 BvR 9/02 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1590/89

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13
    Rechtsfolgen, die keinen Strafcharakter haben, können auch in einer das Verfahren abschließenden Entscheidung an einen verbleibenden Tatverdacht geknüpft werden (BVerfGE 82, 106 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1542/90 -, a.a.O., Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1590/89 -, juris, Rn. 25; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2002 - 2 BvR 9/02 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13
    Rechtsfolgen, die keinen Strafcharakter haben, können auch in einer das Verfahren abschließenden Entscheidung an einen verbleibenden Tatverdacht geknüpft werden (BVerfGE 82, 106 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1542/90 -, a.a.O., Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1590/89 -, juris, Rn. 25; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2002 - 2 BvR 9/02 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13
    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 18, 85 ; 80, 48 ; 87, 273 ; 96, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13
    Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt der Norm in krasser Weise missdeutet wird und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 18, 85 ; 80, 48 ; 87, 273 ; 96, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13
    (3) Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Auslagenentscheidung bei einer pflichtgemäßen Ermessensausübung anders ausgefallen wäre und die Entscheidung daher auf dem Verfassungsverstoß beruht (vgl. zum Erfordernis des Beruhens der Entscheidung auf dem Verfassungsverstoß: BVerfGE 89, 48 ; 104, 92 ).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13
    Es kann dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls inwieweit bei der Ausübung des Ermessens wiederum auf die Stärke des Tatverdachts abgestellt werden kann (als zulässiges Ermessenskriterium angesehen: BGH, Beschluss vom 5. November 1999 - StB 1/99 -, juris, Rn. 17; gegen eine Berücksichtigung der Stärke des Tatverdachts im Rahmen der Ermessensausübung: OLG Celle, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 1 Ws 283/14 -, juris, Rn. 15; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 467 Rn. 60 m. w. N. zu beiden Auffassungen).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer

  • BVerfG, 29.01.2008 - 2 BvR 2262/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (rechtstaatswidrige

  • OLG Jena, 11.01.2007 - 1 Ws 195/05

    Kostengrundentscheidung

  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine strafgerichtliche Kostenentscheidung

  • BVerfG, 15.02.2010 - 1 BvR 285/10

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung eines

  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von

  • OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09

    Kostenverteilung bei Nichtverurteilung wegen eines Verfahrenshindernisses

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

  • OLG Karlsruhe, 28.06.2019 - 2 Rb 8 Ss 486/19

    Berechnung der Verjährungsfristen im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Im Hinblick darauf, dass das Verfahrenshindernis schon vor der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens eingetreten war und sein Eintritt nicht auf einem vorwerfbaren Verhalten der Betroffenen beruhte, fehlt es an einer Grundlage dafür, der Betroffenen gemäß §§ 46 OWiG, 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO ihre notwendigen Auslagen aufzuerlegen (dazu BVerfG NStZ-RR 2016, 159; NJW 2017, 2459).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt

    Das zur Entscheidung berufene Rechtspflegeorgan darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13; Beschluss vom 15. Februar 2010 - 1 BvR 285/10; Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04, BVerfGE 116, 1).
  • BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Zum Verfahrenshindernis als alleinigem der Verurteilung entgegenstehenden Umstand müssen demnach weitere besondere Umstände hinzutreten, die es billig erscheinen lassen, dem Angeschuldigten die Auslagenerstattung zu versagen (BVerfGK 3, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 -, juris, Rn. 21).

    Da das Oberlandesgericht Düsseldorf somit entgegen dem eindeutigen Gesetzeswortlaut und in Verkennung des Ausnahmecharakters des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO kein Ermessen ausgeübt hat, ist die Auslagenentscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar und stellt sich daher als willkürlich dar (vgl. BVerfGK 3, 229 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 -, juris, Rn. 24).

  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf

    Die Unschuldsvermutung schützt den Beschuldigten vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafzumessung vorausgegangen ist, nicht jedoch vor Rechtsfolgen, die keinen Strafcharakter haben (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254, 1343/88 - BVerfGE 82, 106 ; Kammerbeschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231 f. = juris Rn. 9 ff. und vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass die Unschuldsvermutung den Betreffenden nicht vor Nachteilen schützt, die keinen Strafcharakter haben (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 2 BvR 254, 1343/88 - BVerfGE 82, 106 ; Kammerbeschlüsse vom 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 - NJW 2002, 3231 f. = juris Rn. 9 ff. und vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 - juris Rn. 31 m.w.N.).

  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17

    Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager

    Dabei ist dem Ausnahmecharakter dieser Vorschrift Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16, NJW 2017, 2459; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13, NStZ-RR 2016, 159, 160).

    Da es bereits den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO entspricht, dass der Verurteilung lediglich ein Verfahrenshindernis entgegensteht, müssen hierzu weitere besondere Umstände hinzutreten, die es billig erscheinen lassen, dem Angeklagten die Auslagenerstattung zu versagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 2017 - 2 BvR 1821/16, NJW 2017, 2459; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13, NStZ-RR 2016, 159 f.; Beschluss vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 1226/03, Rn. 16; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 467 Rn. 56; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 467 Rn. 18).

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 33/16

    Begründung; Urteilsverfassungsbeschwerde; Willkür; faires Verfahren; effektiver

    In Bezug auf den Beschluss des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree vom 18. Februar 2016 ist die Verfassungsbeschwerde schon wegen prozessualer Überholung unzulässig, denn der Beschluss ist durch die nachfolgende Beschwerdeentscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bestätigt worden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 -, juris Rn. 16, und vom 26. April 2011 - 1 BvR 2658/10 -, NJW 2011, 2497, 2498; BVerfGK 10, 134, 138).
  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 4 Ws 133/19

    Notwendige Auslagen; Einstellung; Schuldspruchreife; hinreichender Tatverdacht

    Allerdings muss dabei aus der Begründung deutlich hervorgehen, dass es sich nicht um eine gerichtliche Schuldfeststellung oder -zuweisung handelt, sondern nur um eine Bewertung der Verdachtslage (BVerfG, Beschluss vom 29.10.2015, 2 BvR 388/13, juris.de).
  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    Eine solche prozessuale Überholung tritt nur ein, wenn das Rechtsmittelgericht den Sachverhalt in demselben Umfang wie das erstinstanzliche Gericht in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht prüfen und entscheiden kann (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Bei der Einräumung von Ermessen begründet das Willkürverbot eine Verpflichtung zu dessen sachgerechter Ausübung (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 6 CS 21.587

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen fehlender

    Die Unschuldsvermutung schützt den Beschuldigten jedoch nur vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafzumessung vorausgegangen ist, nicht jedoch vor Rechtsfolgen, die keinen Strafcharakter haben (BVerfG, B.v. 29.5.1990 - 2 BvR 254/88, 1343/88 - juris; Kammerbeschlüsse vom 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 - juris Rn. 9 ff. und vom 29.10.2015 - 2 BvR 388/13 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • EGMR, 24.01.2019 - 24247/15

    Prozess gegen KZ-Wächter Demjanjuk: Wie unschuldig in den Tod?

    The competent court is required to exercise discretion (muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben) and there have to be additional factors, besides the impediment, which render the refusal to reimburse the accused's necessary expenses equitable, such as that the impediment arose only after the trial had been opened (see Federal Constitutional Court, no. 2 BvR 388/13, decision of 29 October 2015, with further references).
  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 42/23

    Beihilfe zum Mord; Beihilfe zum versuchten Mord; Einstellung des Verfahrens wegen

  • BGH, 05.04.2016 - 5 StR 525/15

    Auslagenerstattung im Sicherungsverfahren gegenüber dem verstorbenen

  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 183/17

    Verwerfung einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordenen

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22

    Freispruch vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 15/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschluss über

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 30/16

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund unterlassener Anhörungsrüge

  • LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 31/21

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Kostentragung bei Verfahrenseinstellung wegen

  • BGH, 21.03.2018 - 4 StR 566/17

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis

  • LG Kiel, 23.03.2023 - 5 KLs 593 Js 27531/21
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16

    Verpflichtung zur Neubescheidung eines Subventionsantrages aufgrund ausgelaufener

  • LG Berlin, 20.07.2023 - 510 Qs 60/23

    Auslagentragung bei Einstellung wegen dauernden Verfahrenshindernisses

  • LG Magdeburg, 06.10.2021 - 28 Qs 767 Js 2192/20

    Kostenrecht

  • LG Frankenthal, 04.03.2021 - 7 Qs 44/21

    Tragung der notwendigen Auslagen kann bei Verjährung nur in Ausnahmefällen

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