Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.08.2017

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.02.2017 - 2 BvR 392/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4319
BVerfG, 22.02.2017 - 2 BvR 392/17 (https://dejure.org/2017,4319)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.2017 - 2 BvR 392/17 (https://dejure.org/2017,4319)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 2 BvR 392/17 (https://dejure.org/2017,4319)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 58 AufenthG 2004, § 60 AufenthG 2004
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan - Folgenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan im Wege der einstweiligen Anordnung; Einstweiliger Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan - Folgenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan im Wege der einstweiligen Anordnung; Einstweiliger Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht ( BVerfGG )

  • rechtsportal.de

    Beantragung der Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan im Wege der einstweiligen Anordnung; Einstweiliger Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht ( BVerfGG )

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Afghanistan - Folgenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vier Verfassungsbeschwerden gegen Afghanistan-Abschiebungen anhängig

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2017 - 2 BvR 392/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
  • BGH, 11.10.2018 - V ZB 70/17

    Anordnung der Sicherungshaft wegen Vorliegens des Haftgrunds der Fluchtgefahr zur

    Am 22. Februar 2017 hat das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 392/17) im Wege einer einstweiligen Anordnung die Vollziehung der Abschiebung des Betroffenen für längstens sechs Monate untersagt, woraufhin dieser noch am gleichen Tag aus der Haft entlassen wurde.
  • VG München, 29.08.2017 - M 11 S 17.46101

    Einstweilige Anordnung zur Klärung des Gesundheitszustandes des Antragstellers

    Sein Aufenthalt würde sich lediglich bis zu einem solchen späteren Termin verlängern (vgl. BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 14. Dezember 2016 - 2 BvR 2557/16 -, juris Rn. 9; Einstweilige Anordnung vom 22.2.2017 - 2 BvR 392/17 - juris Rn. 18).
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   BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 392/17   

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https://dejure.org/2017,31593
BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 392/17 (https://dejure.org/2017,31593)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.2017 - 2 BvR 392/17 (https://dejure.org/2017,31593)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 2017 - 2 BvR 392/17 (https://dejure.org/2017,31593)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Entscheidung über die Erstattung der notwenigen Auslagen nach Erledigungserklärung betreffend die Abschiebung nach Afghanistan

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 60 Abs 1 AufenthG, § 60 Abs 2 AufenthG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung - hier: Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistan

  • Wolters Kluwer

    Auslagenerstattung bei Beseitigung des mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akts durch die öffentliche Gewalt von sich aus; Heranziehung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Rechtsträgerin für die Auslagenerstattung

  • rewis.io

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung - hier: Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistan

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Auslagenerstattung bei Beseitigung des mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akts durch die öffentliche Gewalt von sich aus; Heranziehung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Rechtsträgerin für die Auslagenerstattung

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Auslagenerstattung bei Beseitigung des mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akts durch die öffentliche Gewalt von sich aus; Heranziehung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Rechtsträgerin für die Auslagenerstattung

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung - hier: Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistan

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 392/17
    Über die Verfassungsbeschwerde ist infolge der Erledigungserklärung des Beschwerdeführers nicht mehr zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 392/17
    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 392/17
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
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