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   BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16   

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https://dejure.org/2017,4518
BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16 (https://dejure.org/2017,4518)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2017 - 2 BvR 395/16 (https://dejure.org/2017,4518)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 395/16 (https://dejure.org/2017,4518)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht geboten, wenn Gehörsverletzung bereits im fachgerichtlichen Rechtsmittelverfahren ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör; Unrichtige Tatsachenfeststellung durch das Gericht in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit der Sammlung, Feststellung und Bewertung der von den Parteien vorgetragenen Tatsachen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht geboten, wenn Gehörsverletzung bereits im fachgerichtlichen Rechtsmittelverfahren ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör; Unrichtige Tatsachenfeststellung durch das Gericht in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit der Sammlung, Feststellung und Bewertung der von den Parteien vorgetragenen Tatsachen

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör; Unrichtige Tatsachenfeststellung durch das Gericht in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit der Sammlung, Feststellung und Bewertung der von den Parteien vorgetragenen Tatsachen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilprozess - Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht geboten, wenn Gehörsverletzung bereits im fachgerichtlichen Rechtsmittelverfahren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die unrichtige Tatsachenfeststellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehörsverletzung in der unteren Instanz - und die Verfassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (71)

  • BGH, 05.03.2019 - VIII ZR 190/18

    Antragstellung durch Bezugnahme auf die Klageschrift; Urteilsergänzung bei

    Zwar gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 69, 145, 148 f.; 96, 205, 216; BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, juris Rn. 14 mwN; vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 395/16, juris Rn. 4, 6 mwN).
  • BGH, 12.05.2020 - VIII ZR 171/19

    Überraschungsentscheidung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlendem

    Ein solcher Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt bei einer unzulässigen Überraschungsentscheidung vor, wenn das Gericht einen Sachverhalt oder ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 96, 189, 204; 98, 218, 263; 108, 341, 345 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14, aaO Rn. 51; vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 395/16, juris Rn 6; jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 17. August 2010 - I ZR 153/08, juris Rn. 5; vom 3. Juli 2014 - IX ZR 285/13, WM 2014, 1786 Rn. 7 mwN).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23
    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt, (weiteren) Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß nicht zu begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 68-IV-22; Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 - juris Rn. 12; Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
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