Rechtsprechung
BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 396/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und Rechtsschutzinteresse für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer strafprozessualen Ermittlungsmaßnahme bei prozessualer Überholung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach, 28.02.2007 - 58 Gs 171/07
- LG Mönchengladbach, 25.07.2007 - 24 Qs 86/07
- OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - 2 Ws 16/08
- BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 396/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 396/08
Ein solches Rechtsschutzinteresse ist auch in Fällen tief greifender Grundrechtseingriffe gegeben, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrenslauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (BVerfGE 107, 299 [337]).Auch bei Anordnungen der Auskunft über den Fernmeldeverkehr hat es wegen des Gewichts des Eingriffs in das Grundrecht des Art. 10 Abs. 1 GG und der besonderen Verfahrensumstände ein Rechtsschutzinteresse bejaht (vgl. BVerfGE 107, 299 [338]).
- BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02
Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des …
Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 396/08
So können bei der Beurteilung des Gewichts des mit einem Arrest verbundenen Eingriffs die Dauer der Maßnahme und die Höhe des Arrestbetrags eine Rolle spielen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2004 - 2 BvR 1012/02 -, BVerfGK 3, 197 [203 f.]). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 396/08
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Rechtsschutzinteresse trotz prozessualer Überholung bisher für Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen, bei erledigtem polizeirechtlichem Unterbringungsgewahrsam, bei vorläufig gerichtlich angeordneten Unterbringungen psychisch auffälliger Personen und in Fällen von Abschiebehaft angenommen (vgl. BVerfGE 104, 220 [234]).
- VerfGH Baden-Württemberg, 06.03.2017 - 1 VB 83/16
Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Rechtsschutzbedürfnisses; …
Nicht mit jedwedem Eingriff in das Grundrecht eines Betroffenen aus Art. 14 Abs. 1 GG ist ein solcher tiefgreifender Grundrechtseingriff verbunden; maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30.4.2008 - 2 BvR 396/08 -, Juris Rn. 7). - LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 3 AS 7/15
Befristetes Hausverbot für ein Jobcenter; Erledigung nach Fristablauf; …
Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs - gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 370/13 - juris Rdnr. 18, m. w. N.; vgl. auch aus jüngerer Zeit: BVerfG, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 BvR 396/08 - juris Rdnr. 4, m. w. N.; BVerfG…, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 2 BvR 612/12 - NStZ-RR 2013, 225 ff. = juris Rdnr. 19, m. w. N.; BVerfG…, Beschluss vom 20. März 2013 - 2 BvR 67/11 - NJW 2013, 1943 ff. = juris Rdnr. 19, m. w. N.). - VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 124-IV-10 Allein die Tatsache, dass die Anordnung des dinglichen Arrestes gemäß §§ 111d, 111e Abs. 1 Satz 1 StPO dem Richter vorbehalten ist, führt nicht dazu, dass mit jeder Anordnung eines dinglichen Arrestes ein tiefgreifender Grundrechtseingriff verbunden ist, der eine gerichtliche Überprüfung trotz Erledigung der Maßnahme gebietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 BvR 396/08 - juris Rn. 7).