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   BVerfG, 18.08.1987 - 2 BvR 400/86   

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https://dejure.org/1987,1782
BVerfG, 18.08.1987 - 2 BvR 400/86 (https://dejure.org/1987,1782)
BVerfG, Entscheidung vom 18.08.1987 - 2 BvR 400/86 (https://dejure.org/1987,1782)
BVerfG, Entscheidung vom 18. August 1987 - 2 BvR 400/86 (https://dejure.org/1987,1782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit eines Zufallsfundes bei zulässiger Telefonüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Telefongespräch - Verwertung - Terroristisch - Verdacht

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1075
  • NStZ 1988, 32
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 18.08.1987 - 2 BvR 400/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung anerkannt, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Ermittlung der Wahrheit betont und die Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (BVerfGE 44, 353 [374] m.w.N.).
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Auszug aus BVerfG, 18.08.1987 - 2 BvR 400/86
    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der im Grundsatz vergleichbaren strafprozessualen Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach § 100a StPO geht nicht davon aus, daß die Erkenntnisse aus einer zulässigen Fernmeldeüberwachung ausschließlich zum Nachweis einer Katalogtat verwendet werden dürften (vgl. BGHSt 28, 122 [124 f]; BGH, NJW 1979, S. 1370 [1371]).
  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 642/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 18.08.1987 - 2 BvR 400/86
    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der im Grundsatz vergleichbaren strafprozessualen Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach § 100a StPO geht nicht davon aus, daß die Erkenntnisse aus einer zulässigen Fernmeldeüberwachung ausschließlich zum Nachweis einer Katalogtat verwendet werden dürften (vgl. BGHSt 28, 122 [124 f]; BGH, NJW 1979, S. 1370 [1371]).
  • BFH, 26.02.2001 - VII B 265/00

    Verwertungsverbot bei Telefonüberwachung

    Der Senat braucht vorliegend nicht zu entscheiden, ob Aufzeichnungen aus einer nach § 100a StPO angeordneten Telefonüberwachung in einem Steuerstrafverfahren berücksichtigt werden können (vgl. verneinend den BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1993 VIII B 122/92, BFH/NV 1994, 173; zur Verwertbarkeit von Erkenntnissen, die einen anderen als in § 100a StPO genannten Straftatbestand erfüllen: vgl. BVerfG-Beschluss vom 18. August 1987 2 BvR 400/86, NJW 1988, 1075; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. März 1998 5 StR 693/97, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht 1998, 269), weil die Steuerstraftaten nach den §§ 369 ff. AO 1977 nicht zu den sog. Katalogstraftaten des § 100a StPO gehören.
  • VerfG Hamburg, 26.04.1988 - HVerfG 1/88

    Anspruch auf Herausgabe von Abhörunterlagen an einen Untersuchungsausschuss;

    Eine Ausnahme von der Regel umfassender parlamentarischer Kontrolle gemäß den Beweiserhebungsvorschriften der StPO kann nicht ausdehnend ausgelegt werden (vgl. dazu Beschluß BVerfG vom 18. August 1987, NJW 1988 S. 1075).
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