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   BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00   

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BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00 (https://dejure.org/2001,1711)
BVerfG, Entscheidung vom 21.08.2001 - 2 BvR 406/00 (https://dejure.org/2001,1711)
BVerfG, Entscheidung vom 21. August 2001 - 2 BvR 406/00 (https://dejure.org/2001,1711)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes - Disziplinarmaßnahmen - Strafvollzug - Freiheitsstrafe - Sicherungsverwahrung - Eilantrag - Verzögerliche Weiterleitung

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektiver Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Disziplinarmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe - 2 StVK 60/00
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3770
  • StV 2001, 698
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1605/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung des Antrags auf Erlaß einer

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00
    Eine Vollzugsanstalt genügt im Übrigen in der Regel dem Beschleunigungsgebot, wenn sie einen als eilbedürftig gekennzeichneten Brief noch am selben Tag zur Weiterbeförderung der Post übergibt (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NStZ 1993, S. 507, 508).

    Ein solcher Fall liegt bei einem Arrest, der nur wegen schwerer oder mehrfach wiederholter Verfehlungen verhängt werden darf (vgl. § 103 Abs. 2 StVollzG), in der Regel vor, denn die mit dieser Sanktion verbundene Freiheitsbeschränkung bedeutet einen tief greifenden und schwerwiegenden Grundrechtseingriff (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NJW 1994, S. 3087).

    In besonders gelagerten Fällen der Eilbedürftigkeit wird er auch eine vorläufige Aussetzung der Disziplinarmaßnahme in Betracht zu ziehen haben, ohne eine Äußerung der Justizvollzugsanstalt erst abzuwarten, zumal er seine Entscheidung jederzeit ändern kann (§ 114 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 StVollzG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NStZ 1993, S. 507, 508).

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00
    Daraus folgt, dass der gerichtliche Rechtsschutz so weit wie möglich der Schaffung solcher vollendeten Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ; stRspr).

    Jedoch muss sichergestellt sein, dass der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (BVerfGE 37, 150 ; 35, 382 ; 67, 43 ).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00
    Jedoch muss sichergestellt sein, dass der Betroffene umgehend eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeiführen kann, ob im konkreten Einzelfall das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung oder aber das Interesse des Einzelnen an der Aussetzung der Vollziehung bis zur Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überwiegt (BVerfGE 37, 150 ; 35, 382 ; 67, 43 ).

    Dabei darf sich der Rechtsschutz nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muss zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein mit zureichender Entscheidungsmacht ausgestattetes Gericht führen (BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00
    Daraus folgt, dass der gerichtliche Rechtsschutz so weit wie möglich der Schaffung solcher vollendeten Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ; stRspr).

    Zwar gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht schlechthin (BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00
    Insoweit erledigt sich zugleich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00
    Insoweit erledigt sich zugleich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00
    Das Bundesverfassungsgericht geht aber in Fällen besonders tief greifender und folgenschwerer Grundrechtsverstöße vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Verfassungsbeschwerde trotz Erledigung aus, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen kann, da der Grundrechtsschutz des Beschwerdeführers ansonsten in unzumutbarer Weise verkürzt würde (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 41, 29 ; 49, 24 ; 81, 138 ).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00
    Für die Gerichte ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 406/00
    c) Für die Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses ist kein Raum (vgl. BVerfGE 6, 386 ; 50, 234 ); die Disziplinarmaßnahme ist bereits vollzogen, und der Beschluss des Landgerichts kann für den Beschwerdeführer keine nachteiligen Wirkungen mehr zeitigen.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Gewährleistet wird nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 ; 37, 150 ; 65, 1 ; 93, 1 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 2002 - 1 BvR 1790/00 -, NJW 2002, S. 3691 f.).
  • BVerfG, 23.12.2003 - 2 BvR 917/03

    Zur Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Ein Missbrauch ist dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Verfahrensordnung eingeräumte Möglichkeit zur Wahrung seiner Belange benutzt, um statt des Schutzes seiner Rechte gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 282/00 sowie 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770; speziell für das Strafverfahren BGHSt 38, 111 ; Kudlich, Strafprozess und allgemeines Missbrauchsverbot, 1998, S. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen;

    Obwohl der Beschwerdeführer zwischenzeitlich nach Verbüßung der Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen wurde, besteht aufgrund des tiefgreifenden und schwerwiegenden Grundrechtseingriffs, der mit der Freiheitsentziehung verbunden war, ein schutzwürdiges Interesse an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fort (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 105, 239 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 2001 - 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Denn zum notwendigen Vortrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren gehört auch die Darlegung, dass und in welcher Weise dem Subsidiaritätsgrundsatz genügt wurde (vgl. BVerfG NJW 2001, 3770; BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 -, juris Rn. 11).
  • BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 795/03

    Verletzung des Kernbereichs der Eheschließungsfreiheit durch

    Zum notwendigen Vortrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren gehört die Darlegung, dass und in welcher Weise der Beschwerdeführer dem Subsidiaritätsgrundsatz genügt hat (vgl. BVerfGE 66, 337 ; 68, 384 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770 f.).
  • BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13

    Zur Gewichtung der Eignungs- und Leistungsmerkmale von Bewerbern um eine

    Die Darlegung, dass und in welcher Weise dem Subsidiaritätsgrundsatz genügt wurde, gehört zum notwendigen Vortrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 2001 - 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770 f.).
  • BVerfG, 26.04.2004 - 1 BvR 819/03

    Verletzung des Kernbereichs der Eheschließungsfreiheit durch

    Zum notwendigen Vortrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren gehört die Darlegung, dass und in welcher Weise der Beschwerdeführer dem Subsidiaritätsgrundsatz genügt hat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770 f.).
  • BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 1403/96

    Unzureichende Substantiierung bei mangelnder Darlegung der Gründe für die

    Die Darlegung, dass und in welcher Weise dem Subsidiaritätsgrundsatz genügt wurde, gehört zum notwendigen Vortrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 2001 - 2 BvR 406/00, NJW 2001, S. 3770 f.).
  • BVerfG, 27.05.2006 - 2 BvR 1675/05

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (Eilrechtsschutz im Strafvollzug; Wirksamkeit;

    Um seiner Pflicht, rechtzeitig zu entscheiden (vgl. dazu Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 114 Rn. 2), nachkommen zu können, wird das Gericht bei besonders belastenden Eingriffen auch eine vorläufige Aussetzung ohne Abwarten einer Äußerung der Justizvollzugsanstalt in Betracht zu ziehen haben, zumal es seine Entscheidung jederzeit ändern kann, § 114 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz StVollzG (vgl. zu alledem Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1993 - 2 BvR 1605/92 -, NJW 1994, S. 3087 ; vom 6. Dezember 1993 - 2 BvR 1499/93 -, JURIS; vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, JURIS; sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 406/00 -, NJW 2001, S. 3770 f.).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 94/02

    Verletzung von Verf BB Art 15 Abs 1 durch eine den verfassungsrechtlichen

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt bei einem Grundrechtseingriff wie einer Wohnungsdurchsuchung, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des Eingriffes ggf. auch nachträglich gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfG NJW 2001, 3770; BVerfGE 81, 138, 140).
  • BVerfG, 09.08.2004 - 2 BvR 1766/03

    Zulässigkeit eines unter Verstoß gegen das RBerG angebrachten Antrags auf

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2009 - VfGBbg 7/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährleistung effektiven

  • KG, 20.04.2005 - 5 Ws 190/05

    Strafvollzug: Auswirkung der Fristüberschreitung für Stellungnahme durch

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03

    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei Disziplinarmaßnahmen im

  • OLG Koblenz, 18.12.2006 - 1 Ws 406/05

    Strafverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf nachträgliche

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