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   BVerfG, 04.04.2018 - 2 BvR 412/18   

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https://dejure.org/2018,7989
BVerfG, 04.04.2018 - 2 BvR 412/18 (https://dejure.org/2018,7989)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.2018 - 2 BvR 412/18 (https://dejure.org/2018,7989)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 2018 - 2 BvR 412/18 (https://dejure.org/2018,7989)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung von mehreren hundert im Wesentlichen gleichlautenden Verfassungsbeschwerden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, BeratHiG, §§ 114 ff ZPO
    Nichtannahme einer völlig unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde bzgl der Zurückweisung von Beratungshilfeanträgen - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung von mehreren hundert im Wesentlichen gleichlautenden Verfassungsbeschwerden bzgl einer ...

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahme einer völlig unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde bzgl der Zurückweisung von Beratungshilfeanträgen - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung von mehreren hundert im Wesentlichen gleichlautenden Verfassungsbeschwerden bzgl einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer völlig unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde bzgl der Zurückweisung von Beratungshilfeanträgen - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung von mehreren hundert im Wesentlichen gleichlautenden Verfassungsbeschwerden bzgl einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Missbrauchsgebühr für hunderte Verfassungsbeschwerden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2018 - 2 BvR 412/18
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch solche erkennbar substanzlosen Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2018 - 2 BvR 412/18
    Dies gilt auch hinsichtlich des Ausspruchs über die Missbrauchsgebühr (vgl. BVerfGE 133, 163 ).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2018 - 2 BvR 412/18
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch solche erkennbar substanzlosen Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18

    Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche

    Gerichte müssen eindeutig missbräuchliche Anträge (zu § 34 Abs. 2 BVerfGG vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2018 - 2 BvR 412/18 -) ebenso wenig bescheiden wie ganz offensichtlich schlicht wiederholende, den Streit lediglich verlängernde Anträge derselben Sache (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18 u.a. -, Rn. 6).
  • OLG Hamm, 08.05.2018 - 15 VA 12/18

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Einsicht in Geschäftsverteilungspläne eines Gerichts

    Nach § 34 Abs. 2 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht eine Gebühr bis zu 2.600,- Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Art. 41 Abs. 2 GG einen Missbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32 BVerfGG) missbräuchlich gestellt ist (vgl. anschaulich BVerfG, Beschluss vom 04.04.2018 - 2 BvR 412/18 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2018 - 2 VAs 25/18

    Strafverfahren: Bescheidlosstellung eines Anzeigeerstatters bei querulatorischem

    Nach § 34 Abs. 2 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Art. 41 Abs. 2 GG einen Missbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32 BVerfGG) missbräuchlich gestellt ist (vgl. anschaulich BVerfG, Beschluss vom 04.04.2018 - 2 BvR 412/18 -, juris [mehrere hundert offensichtlich rechtsmissbräuchlich gestellte Verfassungsbeschwerden und PKH- und Beratungshilfeanträge]).
  • BVerfG, 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung sowie unzureichender

    Bereits mit Beschlüssen der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2018 - 2 BvR 412/18 - und vom 26. Juni 2018 - 2 BvR 1032/18 - wurden dem Beschwerdeführer unter Darlegung der maßgeblichen Gründe Missbrauchsgebühren in Höhe von 500 Euro und 1.000 Euro auferlegt, nachdem er erfolglos hunderte im Wesentlichen wortgleiche Verfassungsbeschwerden erhoben hatte.
  • BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1032/18

    Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten

    Bereits mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2018 - 2 BvR 412/18 - wurde dem Beschwerdeführer eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro auferlegt.
  • VG Wiesbaden, 05.02.2024 - 6 K 1/24
    Gerichte müssen eindeutig missbräuchliche Anträge (zu § 34 Abs. 2 BVerfGG vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.04.2018 - 2 BvR 412/18 -, juris, Rdnr. 6) ebenso wenig bescheiden wie ganz offensichtlich schlicht wiederholende, den Streit lediglich verlängernde Anträge derselben Sache (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.11.2018 - 1 BvR 1653/18 -, juris, Rdnr. 6; Beschluss vom 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18 -, juris, Rdnr. 8).
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