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   BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08   

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BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08 (https://dejure.org/2010,317)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08 (https://dejure.org/2010,317)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08 (https://dejure.org/2010,317)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 14 GG; Art. 12 GG; Art. 3 GG; Art. 80 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 371 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 8 Abs. 2 MOG; § 12 MOG; Art. 2 EWGV Nr. 3950/92; § 1 MGV; § 3 MGV; § 7 MGV
    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung; Gesetzlichkeitsprinzip (Bestimmtheitsgrundsatz; Blankettstrafgesetz; Verordnungsermächtigung: Reichweite des Zitiergebots bei Verweisung auf Unionsrecht)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 14 Abs. 1, 80 Abs. 1 Satz 3, 103 Abs. 2, 12 Abs. 1, 104 Abs. 1 GG; § 370 Abs. 1 AO; § 7b MGV; § 12 Abs. 1 MOG

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung durch Manipulationen bei Erhebung der "Milchabgabe"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 80 Abs 1 S 3 GG, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, Art 2 EWGV 3950/92
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung durch Manipulationen bei Erhebung der "Milchabgabe"

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Verurteilung wegen Hinterziehung einer zusätzlichen Abgabe auf Milch mit dem GG - Anforderungen an die Bestimmtheit einer Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen i.R.d. Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG hinsichtlich der Eigenart des geregelten Sacherhalts ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung durch Manipulationen bei Erhebung der "Milchabgabe"

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung durch Manipulationen bei Erhebung der "Milchabgabe"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Verurteilung wegen Hinterziehung einer zusätzlichen Abgabe auf Milch mit dem Grundgesetz; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen i.R.d. Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG hinsichtlich der Eigenart des geregelten ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung durch Manipulationen bei Erhebung der "Milchabgabe"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung durch Manipulationen bei Erhebung der "Milchabgabe" nicht erfolgreich

  • meyer-koering.de (Pressemitteilung)

    Steuerhinterziehung durch Manipulationen bei Erhebung der Milchabgabe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung mittels Milchquote

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verurteilung wegen Manipulation bei Milchabgabe rechtmäßig

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung durch Manipulationen bei der "Milchabgabe" nicht erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Manipulation bei Erhebung der "Milchabgabe"

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 273
  • NVwZ-RR 2010, 585 (Ls.)
  • DVBl 2010, 197
  • DB 2010, 12
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (62)

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen nach den Anforderungen insbesondere des Art. 103 Abs. 2 in Verbindung mit 104 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 48, 48; 75, 329; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 17. März 1978 - 2 BvR 1086/77 -, RIW/AWD 1979, S. 132 f.) sowie des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 (vgl. BVerfGE 19, 17; 29, 198) und Satz 3 (vgl. BVerfGE 101, 1) GG hinreichend geklärt.

    Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, die normativen Voraussetzungen einer Bestrafung festzulegen (vgl. BVerfGE 75, 329 ; stRspr).

    Generalklauseln oder unbestimmte, wertausfüllungsbedürftige Begriffe im Strafrecht sind deshalb nicht von vornherein und immer verfassungsrechtlich zu beanstanden (vgl. BVerfGE 48, 48 ; 75, 329 ).

    Die Voraussetzungen der Strafbarkeit müssen dann entweder im Blankettstrafgesetz selbst oder in dem in Bezug genommenen Gesetz hinreichend deutlich umschrieben sein (vgl. BVerfGE 37, 201 ; 75, 329 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 1990 - 2 BvR 385/87 -, NJW 1992, S. 35; ferner BGHSt 37, 266 ).

    Droht das Blankettstrafgesetz Freiheitsstrafe an, verlangt Art. 104 Abs. 1 GG darüber hinaus, dass Art und Maß der Strafe im förmlichen Gesetz festgelegt werden und dem Verordnunggeber auch auf tatbestandlicher Seite nur eine gewisse Spezifizierung des Straftatbestandes überlassen wird, was vor allem gerechtfertigt sein kann, wenn wechselnde und mannigfaltige Einzelregelungen erforderlich werden können (vgl. BVerfGE 14, 174 ; 14, 245 ; 22, 21 ; 23, 265 ; 75, 329 ).

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
    Eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die eine Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, wird insoweit nicht an den Grundrechten des Grundgesetzes gemessen, als das Unionsrecht keinen Umsetzungsspielraum lässt, sondern zwingende Vorgaben macht (vgl. BVerfGE 118, 79 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 - juris, Rn. 182).

    Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 118, 79 ; stRspr).

    Auch eine an personelle Merkmale anknüpfende Ungleichbehandlung (vgl. dazu BVerfGE 88, 87 ; 95, 267 ; 101, 54 ; 110, 274 ; 118, 79 ) war nicht gegeben; maßgebend für die Frage des Eingreifens des Saldierungsverbotes war vielmehr die Lage des Betriebs oder Betriebsteils, in dem die Milch produziert worden war.

    Nach alledem könnte vorliegend ein Verfassungsverstoß nur festgestellt werden, wenn eine Ungleichbehandlung zwischen den Milcherzeugern in den alten und neuen Ländern vorläge und die Unsachlichkeit der Differenzierung evident wäre (vgl. BVerfGE 99, 367 ; 118, 79 ).

  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen nach den Anforderungen insbesondere des Art. 103 Abs. 2 in Verbindung mit 104 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 48, 48; 75, 329; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 17. März 1978 - 2 BvR 1086/77 -, RIW/AWD 1979, S. 132 f.) sowie des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 (vgl. BVerfGE 19, 17; 29, 198) und Satz 3 (vgl. BVerfGE 101, 1) GG hinreichend geklärt.

    Generalklauseln oder unbestimmte, wertausfüllungsbedürftige Begriffe im Strafrecht sind deshalb nicht von vornherein und immer verfassungsrechtlich zu beanstanden (vgl. BVerfGE 48, 48 ; 75, 329 ).

    Richtet sie sich ausschließlich an Personen, bei denen aufgrund ihrer Ausbildung oder praktischen Erfahrung bestimmte Fachkenntnisse regelmäßig vorauszusetzen sind und regelt sie Tatbestände, auf die sich solche Kenntnisse zu beziehen pflegen, so begegnet die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe unter dem Gesichtspunkt des Art. 103 Abs. 2 GG dann keinen Bedenken, wenn allgemein davon ausgegangen werden kann, dass der Adressat aufgrund seines Fachwissens imstande ist, den Regelungsinhalt solcher Begriffe zu verstehen und ihnen konkrete Verhaltensanweisungen zu entnehmen (vgl. BVerfGE 48, 48 ; stRspr).

    Zudem muss das Blankettgesetz hinreichend klar erkennen lassen, worauf sich die Verweisung bezieht (BVerfGE 48, 48 ; 51, 60 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 1991 - 2 BvR 836/85 -, NVwZ-RR 1992, S. 521).

  • BVerfG, 19.12.1991 - 2 BvR 836/85

    Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldvorschrift der Art. 3 und 6

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
    b) Dem Gesetzgeber ist es von Verfassungs wegen nicht untersagt, durch ein Blankettstrafgesetz die Beschreibung des Straftatbestandes zu ersetzen durch die Verweisung auf eine Ergänzung im gleichen Gesetz oder in anderen, auch künftigen Normen, die nicht notwendig von derselben rechtsetzenden Instanz erlassen werden (vgl. BVerfGE 14, 245 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 1991 - 2 BvR 836/85 -, NVwZ-RR 1992, S. 521).

    Zudem muss das Blankettgesetz hinreichend klar erkennen lassen, worauf sich die Verweisung bezieht (BVerfGE 48, 48 ; 51, 60 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 1991 - 2 BvR 836/85 -, NVwZ-RR 1992, S. 521).

    Die insoweit erforderliche Publizität war durch Veröffentlichung der einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften im Amtsblatt der EG gewahrt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 1991 - 2 BvR 836/85 -, NVwZ-RR 1992, S. 521 , sowie Satzger, Die Europäisierung des Strafrechts, 2001, S. 264 ff.).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
    Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 118, 79 ; stRspr).

    Vorliegend ist ein dem Gesetzgeber angemessenen Gestaltungsspielraum lassender Maßstab anzulegen: Auf wirtschaftspolitischem Gebiet kommt dem Gesetzgeber weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (BVerfGE 18, 315 ; 50, 290 ; 110, 274 ).

    Auch eine an personelle Merkmale anknüpfende Ungleichbehandlung (vgl. dazu BVerfGE 88, 87 ; 95, 267 ; 101, 54 ; 110, 274 ; 118, 79 ) war nicht gegeben; maßgebend für die Frage des Eingreifens des Saldierungsverbotes war vielmehr die Lage des Betriebs oder Betriebsteils, in dem die Milch produziert worden war.

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen nach den Anforderungen insbesondere des Art. 103 Abs. 2 in Verbindung mit 104 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 48, 48; 75, 329; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 17. März 1978 - 2 BvR 1086/77 -, RIW/AWD 1979, S. 132 f.) sowie des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 (vgl. BVerfGE 19, 17; 29, 198) und Satz 3 (vgl. BVerfGE 101, 1) GG hinreichend geklärt.

    Diese vielfältige Verschränkung von Unionsrecht und nationalem Recht verbietet es, Verweisungen auf Unionsrecht anders zu beurteilen als Verweisungen auf nationales Recht (vgl. BVerfGE 29, 198 ).

    Diese fände auch keine Grundlage in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 29, 198; 45, 142; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 1990 - 2 BvR 848/88 -, juris, und vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 -, juris).

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen nach den Anforderungen insbesondere des Art. 103 Abs. 2 in Verbindung mit 104 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 48, 48; 75, 329; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 17. März 1978 - 2 BvR 1086/77 -, RIW/AWD 1979, S. 132 f.) sowie des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 (vgl. BVerfGE 19, 17; 29, 198) und Satz 3 (vgl. BVerfGE 101, 1) GG hinreichend geklärt.

    Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG statuiert insoweit ein rechtsstaatliches Formerfordernis, das die Prüfung erleichtern soll, ob sich der Verordnunggeber beim Erlass der Verordnung im Rahmen der ihm erteilten Ermächtigung gehalten hat (BVerfGE 101, 1 ).

    Der Verordnunggeber weist seine Rechtssetzungsbefugnis bei der Ergänzung und Durchführung von zwingendem Unionsrecht durch nationale Vorschriften vollständig nach und ermöglicht auch die Kontrolle, ob die Grenzen seiner Rechtssetzungsmacht gewahrt sind, wenn er alle - eigenständigen - Ermächtigungsgrundlagen, auf die er die Verordnung stützt, nennt (vgl. BVerfGE 101, 1 ).

  • BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen nach den Anforderungen insbesondere des Art. 103 Abs. 2 in Verbindung mit 104 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 48, 48; 75, 329; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 17. März 1978 - 2 BvR 1086/77 -, RIW/AWD 1979, S. 132 f.) sowie des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 (vgl. BVerfGE 19, 17; 29, 198) und Satz 3 (vgl. BVerfGE 101, 1) GG hinreichend geklärt.

    Ein Bedürfnis, staatliche Regelungen rasch und allgemeinverbindlich und damit gerade durch Rechtsverordnung zu erlassen, kann insbesondere auch aus der Pflicht zur Umsetzung, Durchführung und Ergänzung inter- oder supranationaler Vorgaben resultieren (vgl. dazu BVerfGE 19, 17 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass zur näheren Bestimmung von Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung auch Rechtsakte außerhalb der eigentlichen Verordnungsermächtigung, insbesondere auch Rechtsakte anderer Normgeber, herangezogen werden können (vgl. BVerfGE 19, 17 ).

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
    b) Dem Gesetzgeber ist es von Verfassungs wegen nicht untersagt, durch ein Blankettstrafgesetz die Beschreibung des Straftatbestandes zu ersetzen durch die Verweisung auf eine Ergänzung im gleichen Gesetz oder in anderen, auch künftigen Normen, die nicht notwendig von derselben rechtsetzenden Instanz erlassen werden (vgl. BVerfGE 14, 245 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 1991 - 2 BvR 836/85 -, NVwZ-RR 1992, S. 521).

    Droht das Blankettstrafgesetz Freiheitsstrafe an, verlangt Art. 104 Abs. 1 GG darüber hinaus, dass Art und Maß der Strafe im förmlichen Gesetz festgelegt werden und dem Verordnunggeber auch auf tatbestandlicher Seite nur eine gewisse Spezifizierung des Straftatbestandes überlassen wird, was vor allem gerechtfertigt sein kann, wenn wechselnde und mannigfaltige Einzelregelungen erforderlich werden können (vgl. BVerfGE 14, 174 ; 14, 245 ; 22, 21 ; 23, 265 ; 75, 329 ).

  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
    a) Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG verlangt, dass der Gesetzgeber selbst die Entscheidungen über Regelungen trifft; er selbst muss die Grenzen einer solchen Regelung festsetzen und angeben, welchem Ziel sie dienen soll (vgl. BVerfGE 2, 307 ; 19, 354 ; 23, 62 ).

    Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG ist verletzt, wenn eine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen so unbestimmt ist, dass nicht mehr vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die aufgrund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (BVerfGE 19, 354 ; 23, 62 ).

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung -

  • BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung -

  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

  • BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03

    Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • BVerfG, 17.03.1978 - 2 BvR 1086/77
  • BFH, 31.05.2006 - VII B 48/05

    Milchgarantiemengenabgabe; Verrechnung von Überlieferung bzw. Unterlieferung;

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BFH, 25.09.2003 - VII B 309/02

    Ausschluss der Saldierung auf Molkereiebene zwischen Erzeugern aus den alten und

  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

  • VG Darmstadt, 08.04.2004 - 3 E 1764/01
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • BVerfG, 15.10.1990 - 2 BvR 385/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO am Maßstab der Art. 103 Abs. 2 ,

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 284/85

    Berechnung hinterzogener Lohnsteuer - Rückgängigmachung der durch die Anwendung

  • BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvR 702/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung der Blankettnorm des § 366

  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

  • BVerwG, 20.03.2003 - 3 C 10.02

    Zitiergebot bei Verordnungen; Milchquote; Anlieferungs-Referenzmenge; Abtretung

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

  • VGH Bayern, 24.06.2003 - 9 BV 02.3024

    Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger; Zweifel an einer hinreichend bestimmten

  • BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvR 1084/94

    Begriff der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorsteils" - Bestimmtheitsgebot

  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00

    Kein Verstoß gegen GG Art 103 Abs 2 - Bestimmtheitsgebot

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • BVerfG, 21.03.1989 - 2 BvR 162/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04

    Teilweise Einziehung einer Milchreferenzmenge eines nicht produzierenden

  • BFH, 31.05.2006 - VII B 37/05

    NZB: Milchgarantiemengenregelung, Saldierung

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milchgarantiemengenverordnung

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • EuGH, 08.05.2003 - C-268/01

    Agrargenossenschaft Alkersleben

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11

    Verstoß gegen das Waffengesetz: Mitführen eines Einhandmessers in einem Pkw durch

    Generalklauseln oder unbestimmte, wertausfüllungsbedürftige Begriffe im Ordnungswidrigkeitenrecht sind deshalb nicht von vornherein und immer verfassungsrechtlich zu beanstanden (BVerfG wistra 2010, 396 ff m.w.N.).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Diese Anforderungen lassen sich sinngemäß auf den Fall übertragen, dass Blankettstrafgesetze auf das Unionsrecht verweisen (vgl. BVerfGK 17, 273 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Verordnung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (vgl. BVerfG, Urt. v. 06.07.1999 - 2 BvF 3/90 - BVerfGE 101, 1, 42; Kammerbeschl. v. 29.04.2010 - 2 BvR 871/04 - juris Rn. 51).
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