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   BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 429/11   

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https://dejure.org/2014,42832
BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 429/11 (https://dejure.org/2014,42832)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.2014 - 2 BvR 429/11 (https://dejure.org/2014,42832)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 (https://dejure.org/2014,42832)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 1 S 2 StrRehaG, § 10 Abs 1 S 1 StrRehaG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Rehabilitierung gem § 2 Abs 1 StrRehaG wegen Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR - hier: unzureichende gerichtliche Sachaufklärung trotz ...

  • Wolters Kluwer

    Rehabilitierung wegen der Unterbringung in einem Jugendwerkhof in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR); Durchbrechung der fortdauernden Wirksamkeit von Urteilen der Gerichte der ehemaligen DDR zur Rehabilitierung politisch (Straf-)Verfolgter; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Rehabilitierung; Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Rehabilitierung gem § 2 Abs 1 StrRehaG wegen Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR - hier: unzureichende gerichtliche Sachaufklärung trotz ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rehabilitierung wegen der Unterbringung in einem Jugendwerkhof in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR); Durchbrechung der fortdauernden Wirksamkeit von Urteilen der Gerichte der ehemaligen DDR zur Rehabilitierung politisch (Straf-)Verfolgter; ...

  • rechtsportal.de

    Rehabilitierung wegen der Unterbringung in einem Jugendwerkhof in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR); Durchbrechung der fortdauernden Wirksamkeit von Urteilen der Gerichte der ehemaligen DDR zur Rehabilitierung politisch (Straf-)Verfolgter; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung des Sachverhalts in einem

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 429/11
    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19).

    Das Gericht muss deshalb die für seine Entscheidung erheblichen Tatsachen selbst prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20).

    Da es hierzu von Amts wegen verpflichtet ist, sind an die Darlegung durch den Antragsteller keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; Herzler, in: Herzler/Ladner/Peifer/Schwarze/Wende, Rehabilitierung, 2. Aufl. 1997, § 10 StrRehaG Rn. 5, Rn. 8 a.E.).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20).

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 429/11
    Es hat - unterstützt von der Staatsanwaltschaft und durch die in § 10 Abs. 2 StrRehaG normierte Mitwirkungspflicht des Antragstellers - sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfGK 4, 119 zu einer Rehabilitierung wegen einer Einweisung in die Psychiatrie; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 53).

    Nach diesem Maßstab hat das Oberlandesgericht seine Aufgabe zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes verfehlt, indem es der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht nicht hinreichend nachgekommen ist (vgl. BVerfGK 4, 119 ).

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 429/11
    Es hat - unterstützt von der Staatsanwaltschaft und durch die in § 10 Abs. 2 StrRehaG normierte Mitwirkungspflicht des Antragstellers - sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfGK 4, 119 zu einer Rehabilitierung wegen einer Einweisung in die Psychiatrie; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 53).

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 55).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 1601/94

    Keine Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 429/11
    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 55).
  • OLG Brandenburg, 12.08.1996 - 1 Ws (Reha) 158/95
    Auszug aus BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 429/11
    Der Vortrag ließ zudem nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen, dass - wie die Beschwerdeführerin in der Anhörungsrüge und in der Verfassungsbeschwerde weiter ausgeführt hat - für die Einweisung in den Jugendwerkhof sämtliche der dafür nach dem Recht der ehemaligen DDR geltenden Voraussetzungen fehlten und diese deshalb mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar war (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. August 1996 - 1 Ws (Reha) 158/95 -, VIZ 1997, 317 ).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Das Grundrecht ist demnach unter anderem dann verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihnen vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (zum Bundesrecht: BVerfG, NStZ 1995, 449, 450 f; BVerfGE 101, 275, 294 f; BVerfGK 4, 119, 129; BVerfG, EuGRZ 2014, 691, 697; Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris Rn. 14 ff und vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris Rn. 13 ff).

    Es hat - unterstützt von der Staatsanwaltschaft und durch die in § 10 Abs. 2 StrRehaG normierte Mitwirkungspflicht des Antragstellers - sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris Rn. 15).

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des

    Es hat sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 53; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 14).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 54; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 15).

  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz aufgrund Außerachtlassung

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach eine Verletzung dieses Grundrechts dadurch festgestellt, dass die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng ausgelegt haben, dass eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich war (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 02.08.2023 - 2 BvR 593/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine Abschiebungsanordnung nach

    Wie das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Sachaufklärungspflichten aus § 26 FamFG oder § 10 Abs. 1 StrRehaG festgestellt hat, darf ein Gericht die prozessualen Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung nicht so eng auslegen, dass eine sachliche Prüfung des anhängigen Falles nicht mehr möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2015 - 1 BvR 1321/13 -, Rn. 22; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19 f.).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 12/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Frist; prozessuale Überholung; Anhörungsrüge;

    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 14; Beschluss vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/95 -, Rn. 19, Juris).
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