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   BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12   

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BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12 (https://dejure.org/2014,35888)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.2014 - 2 BvR 437/12 (https://dejure.org/2014,35888)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 2 BvR 437/12 (https://dejure.org/2014,35888)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 198 GVG; § 201 GVG; § 84 StVollzG
    Versehentliche Nichtbehandlung des Eilantrages eines Strafgefangenen gegen eine Durchsuchung (Recht auf effektiven Rechtsschutz; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Vorrang einer Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 198 Abs 1 GVG, § 198 Abs 3 GVG, § 198 Abs 6 Nr 1 GVG
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, wenn die Untätigkeit eines Fachgerichts gerügt wird, im Ausgangsverfahren jedoch keine Entschädigungsklage gem §§ 198 Abs 1, 201 GVG erhoben wurde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, wenn die Untätigkeit eines Fachgerichts gerügt wird, im Ausgangsverfahren jedoch keine Entschädigungsklage gem §§ 198 Abs 1, 201 GVG erhoben wurde

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, wenn die Untätigkeit eines Fachgerichts gerügt wird, im Ausgangsverfahren jedoch keine Entschädigungsklage gem §§ 198 Abs 1, 201 GVG erhoben wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 61
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).

    Namentlich der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren hat so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12
    b) Dadurch, dass das Landgericht weder auf den Eilantrag des Beschwerdeführers noch auf die seinen Eilantrag betreffende Nachfrage reagiert hat und spätestens auf die Nachfrage des Beschwerdeführers auch hätte bemerken müssen, dass über den gestellten Eilantrag, wohl versehentlich, wenn auch mit dem abschließenden Vermerk "Weglegen", nicht entschieden worden ist, ist es den sich hieraus für die Gerichte ergebenden Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; stRspr) nicht gerecht geworden.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12
    Namentlich der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren hat so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12
    b) Dadurch, dass das Landgericht weder auf den Eilantrag des Beschwerdeführers noch auf die seinen Eilantrag betreffende Nachfrage reagiert hat und spätestens auf die Nachfrage des Beschwerdeführers auch hätte bemerken müssen, dass über den gestellten Eilantrag, wohl versehentlich, wenn auch mit dem abschließenden Vermerk "Weglegen", nicht entschieden worden ist, ist es den sich hieraus für die Gerichte ergebenden Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; stRspr) nicht gerecht geworden.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12
    Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12
    b) Dadurch, dass das Landgericht weder auf den Eilantrag des Beschwerdeführers noch auf die seinen Eilantrag betreffende Nachfrage reagiert hat und spätestens auf die Nachfrage des Beschwerdeführers auch hätte bemerken müssen, dass über den gestellten Eilantrag, wohl versehentlich, wenn auch mit dem abschließenden Vermerk "Weglegen", nicht entschieden worden ist, ist es den sich hieraus für die Gerichte ergebenden Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; stRspr) nicht gerecht geworden.
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12
    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12
    Allerdings hat der Beschwerdeführer es versäumt, beim zuständigen Oberlandesgericht eine Klage auf angemessene Entschädigung für infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens erlittene Nachteile gemäß § 198 Abs. 1, § 201 GVG zu erheben (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfGK 19, 424 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 -, juris, Rn. 4, und vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, juris, Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12
    Allerdings hat der Beschwerdeführer es versäumt, beim zuständigen Oberlandesgericht eine Klage auf angemessene Entschädigung für infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens erlittene Nachteile gemäß § 198 Abs. 1, § 201 GVG zu erheben (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfGK 19, 424 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 -, juris, Rn. 4, und vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, juris, Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 06.06.2013 - 2 BvQ 26/13

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Einlegung der

  • BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11

    Effektiver Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

  • BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11

    Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels

  • BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10

    Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie

  • BVerfG, 17.12.2015 - 1 BvR 3164/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf effektiven

    Auch Nachfragen zum Verbleib von Eilanträgen können gegebenenfalls als Verzögerungsrüge auszulegen sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2014 - 2 BvR 437/12 -, juris, Rn. 5, 14).
  • BVerwG, 12.03.2020 - 5 B 22.19

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen

    "[z]ur Negierung einer wirksamen Verzögerungsrüge des Klägers zu den Verfahren 1 K 1297/12 und 348/13 vor dem 28.01.2015 durch das angefochtene Urteil sind die Zulassungsgründe der Grundsatzbedeutung [...] zu den Entscheidungen BVerfG NJW 2016, 2018 ff (1 BvR 3164/13), 2 BvR 437/12 und 1 BvR 2965/10 gegeben",.

    a) Das gilt zunächst, soweit sich die Beschwerde auf eine Divergenz zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2015 - 1 BvR 3164/13 - (NJW 2016, 2018), 16. Oktober 2014 - 2 BvR 437/12 - (juris) und 5. August 2013 - 1 BvR 2965/10 - (NJW 2013, 3432) bezieht.

  • BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13

    Mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen (allgemeines

    Die Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss vom 16. Oktober 2014 nicht zur Entscheidung angenommen (2 BvR 437/12, juris).
  • OLG Bremen, 12.06.2019 - 1 EK 4/18

    Zur Auslegung einer Prozesserklärung als Verzögerungsrüge i.S.d. § 198 Abs. 3 S.

    Das Bundesverfassungsgericht hat unter diesem Gesichtspunkt auch einen vor Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mangels gesetzlicher Grundlage als sogenannte Untätigkeitsbeschwerde eingelegten Rechtsbehelf (siehe BVerfG, Beschluss vom 17.12.2015 - 1 BvR 3164/13, juris Rn. 33, NJW 2016, 2018) und gegebenenfalls auch eine Sachstandnachfrage nach dem Verbleib eines Eilantrags als Erklärung einer Verzögerungsrüge auslegungsfähig angesehen (siehe BVerfG, Beschluss vom 16.10.2014 - 2 BvR 437/12, juris Rn. 14; Beschluss vom 17.12.2015 - 1 BvR 3164/13, Rn. 34, NJW 2016, 2018).
  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 26/16

    Subsidiarität; Fachgerichtliches Verfahren; Verzögerungsrüge; Entschädigungsklage

    brandenburg.de; vgl. auch VerfGH Berlin LVerfGE 23, 40, 45 f; Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - 64/14, 64 A/14 - und - 91/14, 91 A/14 -, juris; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 79-IV-14 -, juris; zum Bundesrecht: BVerfGK 19, 424, 426 f; 20, 33, 36 f; BVerfG NVwZ 2013, 788; NVwZ 2014, 62, 63; NStZ-RR 2015, 61).
  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 25/16

    Subsidiarität; Fachgerichtliches Verfahren; Verzögerungsrüge; Entschädigungsklage

    Ein Beschwerdeführer, der eine Verletzung des durch Art. 52 Abs. 4 Satz 1 LV geschützten Grundrechts auf ein zügiges Verfahren rügt, muss unter Subsidiaritätsgesichtspunkten grundsätzlich vor Anrufung des Verfassungsgerichts um Rechtsschutz nach § 173 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung i. V. m. §§ 198 ff Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nachgesucht haben (vgl. Beschlüsse vom 21. September 2012 - VfGBbg 43/12 -, vom 21. Februar 2014 - VfGBbg 54/13 - vom 15. Mai 2014 - VfGBbg 49/13 - vom 19. September 2014 - VfGBbg 19/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. auch VerfGH Berlin LVerfGE 23, 40, 45 f; Beschlüsse vom 20. Juni 2014 - 64/14, 64 A/14 - und - 91/14, 91 A/14 -, juris; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 79-IV-14 -, juris; zum Bundesrecht: BVerfGK 19, 424, 426 f; 20, 33, 36 f; BVerfG NVwZ 2013, 788; NVwZ 2014, 62, 63; NStZ-RR 2015, 61).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 4/17
    Im Übrigen wäre der Beschwerdeführer aus Gründen der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Verfahrens ohnehin gehalten, ein Verfahren nach § 198 GVG anzustrengen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16.10.2014 - 2 BvR 437/12 -, Juris Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.3.2012 - 1 BvR 2292/11 - Juris Rn. 9).
  • VerfGH Thüringen, 06.10.2021 - VerfGH 7/21

    Verfassungsbeschwerde

    Allerdings findet das Gesetz nach seinem Art. 23 Satz 1 auch auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits anhängige Verfahren Anwendung (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 2 BvR 437/12 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2015 - 10 Ta 73/15

    Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - Zeitablauf des

    Denn Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 2 BvR 437/12 m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 06.10.2021 - VerfGH 6 L 887/21
    Allerdings findet das Gesetz nach seinem Art. 23 Satz 1 auch auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits anhängige Verfahren Anwendung (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 2 BvR 437/12 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
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