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   BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02   

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BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02 (https://dejure.org/2002,1786)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2002 - 2 BvR 461/02 (https://dejure.org/2002,1786)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 (https://dejure.org/2002,1786)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Strafrestaussetzung zur Bewährung - Rechtsstaatsprinzip - Verstoß gegen das BtMG - Abschiebung - Bedingte Entlassung

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; StGB § 57 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer bedingten Entlassung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 677
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02
    Es hat jedoch einzugreifen, wenn das zuständige Fachgericht bei der Sachverhaltsfeststellung und -würdigung die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite der Menschenwürde oder der Freiheitsgarantie verkannt hat (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NStZ 1998, S. 373 ).

    Gegebenenfalls kann das Gericht die Vollzugsbehörde im Aussetzungsverfahren darauf hinweisen, dass Vollzugslockerungen zur Vorbereitung der bedingten Entlassung geboten erscheinen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, a.a.O., S. 375).

  • LG Arnsberg, 14.11.2001 - StVK 494/01
    Auszug aus BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02
    b) den Beschluss des Landgerichts Arnsberg vom 14. November 2001 - StVK 494/01 -.

    Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. Februar 2002 - 1 Ws 19/02 - und des Landgerichts Arnsberg vom 14. November 2001 - StVK 494/01 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip.

  • OLG Frankfurt, 12.11.1982 - 3 Ws 786/82
    Auszug aus BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02
    Damit widerspricht die Entscheidung bereits der herrschenden Rechtsprechung der Fachgerichte, der zufolge ein anhängiges Ausweisungsverfahren die Versagung von Lockerungen wegen Flucht- oder Missbrauchsgefahr nicht pauschal zu rechtfertigen vermag (vgl. OLG Frankfurt, ZfStrVO 1991, S. 372, NStZ 1983, S. 93, ZfStrVO 1983, S. 249; OLG Celle, ZfStrVO 1984, S. 251).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02
    Insbesondere müssen Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (stRspr; vgl. BVerfGE 70, 297 m.w.N.).
  • OLG Celle, 06.03.1984 - 3 Ws 65/84
    Auszug aus BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02
    Damit widerspricht die Entscheidung bereits der herrschenden Rechtsprechung der Fachgerichte, der zufolge ein anhängiges Ausweisungsverfahren die Versagung von Lockerungen wegen Flucht- oder Missbrauchsgefahr nicht pauschal zu rechtfertigen vermag (vgl. OLG Frankfurt, ZfStrVO 1991, S. 372, NStZ 1983, S. 93, ZfStrVO 1983, S. 249; OLG Celle, ZfStrVO 1984, S. 251).
  • OLG Frankfurt, 08.09.1982 - 3 Ws 627/82
    Auszug aus BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02
    Damit widerspricht die Entscheidung bereits der herrschenden Rechtsprechung der Fachgerichte, der zufolge ein anhängiges Ausweisungsverfahren die Versagung von Lockerungen wegen Flucht- oder Missbrauchsgefahr nicht pauschal zu rechtfertigen vermag (vgl. OLG Frankfurt, ZfStrVO 1991, S. 372, NStZ 1983, S. 93, ZfStrVO 1983, S. 249; OLG Celle, ZfStrVO 1984, S. 251).
  • OLG Braunschweig, 11.03.1983 - Ws 75/83
    Auszug aus BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02
    Überdies ist bei einer derartigen Entscheidungspraxis die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass die Strafhaft in rechtsstaatlich unzulässiger Weise zur Abschiebehaft umfunktioniert und der Strafvollzug für ausländische Verurteilte zum bloßen "Verwahrvollzug" wird (vgl. OLG Braunschweig, StV 1983, S. 338 ; Lesting, in: AK-StVollzG, 4. Aufl., Rz. 41 zu § 11).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Ist die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung dem grundrechtlich garantierten Freiheitsanspruch nicht hinreichend gerecht geworden, so muss ihr im Aussetzungsverfahren von den Strafvollstreckungsgerichten - unter Ausschöpfung ihrer prozessualen Möglichkeiten - deutlich gemacht werden, dass Vollzugslockerungen geboten sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, StV 2003, S. 677 f.).
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Nur wenn sich herausstellt, dass die Nichtgewährung von Lockerungen auf hinreichendem Grund beruht(e), darf die fehlende Erprobung des Betroffenen bei der Prognose ohne Einschränkungen zu seinem Nachteil verwertet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 1998 - 2 BvR 910/98 -, unveröffentlicht - Umdruck anliegend; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, [...], Abs.-Nr. 11; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 2004 - 2 BvR 558/04 -, [...], Abs.-Nr. 7 f.).

    Dem hat das Bundesverfassungsgericht Rechnung getragen und seine Aussage, dass Vollzugslockerungen von Rechts wegen nicht notwendigerweise Voraussetzung für eine bedingte Entlassung sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, [...], Abs.-Nr. 11) im Kontext der lebenslangen Freiheitsstrafe um die Feststellung ergänzt, dass eine Erprobung in Lockerungen der (Entscheidung über die) Aussetzung des Strafrests in der Regel vorausgeht (vgl. BVerfGE 117, 71 ).

    Dieses Vorgehen ist für sich genommen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, [...], Abs.-Nr. 11).

    Konkrete Tatsachen, die - unbeschadet dessen - eine Fluchtgefahr oder die Gefahr des Missbrauchs von Lockerungen in offensichtlicher Weise begründeten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, [...], Abs.-Nr. 14), sind nicht ersichtlich.

  • OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07

    Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung bei unrechtmäßiger Versagung von

    Zwar kommt Vollzugslockerungen bei einer Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB eine erhebliche Bedeutung zu, weil die beanstandungslose Erprobung im Rahmen eines Lockerungsprogramms als Indiz für ein künftiges straffreies Verhalten gewertet werden kann (vgl. BVerfG StV 2003, 677 f.; NStZ 2000, 109; Senat StV 2000, 156 f.).

    Doch setzt eine bedingte Entlassung von Rechts wegen nicht notwendigerweise Vollzugslockerungen voraus (BVerfG StV 2003, 677 f.).

    Insoweit ist vorliegend an Bedeutung, dass die Versagung von Lockerungen zunächst - unzulässigerweise (vgl. nur BVerfG StV 2003, 677) - allein mit der ausländerrechtlichen Situation bzw. einer anstehenden Abschiebung begründet wurde.

    Dabei wurde weder die Tatsache, dass die Ausländerbehörde sich zur Zeit zu einer Abschiebung, die zu sichern im übrigen nicht die Aufgabe der Strafhaft, sondern ausländerrechtlicher Maßnahmen ist (OLG Hamm StV 2002, 320; OLG Stuttgart StraFo 2004, 326; vgl. auch BVerfG StV 2003, 677), offensichtlich nicht in der Lage sieht, noch die familiäre Situation des Verurteilten, der mit Frau und drei Kindern sowie seiner pflegebedürftigen Mutter zusammenlebt, in Rechung gestellt.

  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1758/10

    Lebenslange Freiheitsstrafe (Reststrafaussetzung zur Bewährung; Legalprognose;

    Dem hat das Bundesverfassungsgericht Rechnung getragen und seine Aussage, dass Vollzugslockerungen von Rechts wegen nicht notwendigerweise Voraussetzung für eine bedingte Entlassung sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, juris), im Kontext der lebenslangen Freiheitsstrafe um die Feststellung ergänzt, dass eine Erprobung in Lockerungen der Aussetzung des Strafrests regelmäßig vorausgehen muss (vgl. BVerfGE 117, 71 ).
  • BVerfG, 17.02.2006 - 2 BvR 204/06

    Strafrestaussetzung im Vollstreckungsverfahren - Gewährung von

    c) Zwar ist es nicht gänzlich bedenkenfrei, dass sich das Oberlandesgericht aus der Überprüfung der Modalitäten der für die Vollzugslockerungen (auch) maßgeblichen Urinkontrolle von vornherein zurückgezogen hat; denn unbeschadet der Möglichkeit des Verurteilten, gerichtlichen Rechtsschutz gegen rechtlich belastende Einzelmaßnahmen zu erlangen, darf sich die Strafvollstreckungskammer bei ihrer Aussetzungsentscheidung gemäß § 57 StGB, § 454 StPO gegebenenfalls nicht damit abfinden, dass die Vollzugsbehörde ohne hinreichenden Grund - etwa auf der Grundlage bloßer pauschaler Wertungen oder mit dem Hinweis auf eine abstrakte Flucht- oder Missbrauchsgefahr - sich der Gewährung jener Vollzugslockerungen verweigert hat, die regelmäßig einer Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorausgeht (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 und vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, StV 2003, S. 677 f. und vom 11. Oktober 2004 - 2 BvR 906/04 - ).
  • BVerfG, 31.10.2019 - 2 BvR 1339/19

    Lockerungen im Strafvollzug und ausländerrechtlicher Status

    Von den Fachgerichten wäre jedenfalls zu prüfen gewesen, inwiefern das Resozialisierungsgrundrecht ein Vorgehen nach § 38 Abs. 5 Satz 2 und 4 SLStVollzG erfordert, der vorsieht, dass geeigneten ausländischen Strafgefangenen, gegen die eine vollziehbare Ausweisungsverfügung besteht, Vollzugslockerungen genehmigt werden können, um so ihren verfassungsrechtlich geschützten Resozialisierungsinteressen im Strafvollzug Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, Rn. 15; vom 15. März 2004 - 2 BvR 1530/03 -, Rn. 4; und vom 29. Januar 2004 - 2 BvR 2167/03 -, Rn. 5).
  • KG, 12.10.2006 - 5 Ws 482/06

    Strafvollzug: Notwendige Voraussetzung für bedingte Entlassung; zur Lastlegung

    Vollzugslockerungen sind nicht notwendigerweise Voraussetzung für eine bedingte Entlassung (vgl. BVerfG StV 2003, 677).

    Vollzugslockerungen sind nicht notwendigerweise Voraussetzung für eine bedingte Entlassung (vgl. BVerfG StV 2003, 677).

  • OLG Köln, 26.08.2005 - 2 Ws 202/05

    Reststrafenaussetzung trotz Fehlens von Vollzugslockerungen

    Eine weitere Inhaftierung allein unter dem Aspekt der fehlenden Erprobung in Vollzugslockerungen lässt sich angesichts des Freiheitsrechts aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG, StV 2003, 677; BVerfG,NStZ 2000, 109; BVerfG NStZ 1998, 373; a. M. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 311).
  • BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 2167/03

    Anforderungen an zureichende richterliche Sachaufklärung bzgl Entscheidungen über

    Auf der Basis einer rechtsstaatlich unzureichenden Tatsachengrundlage wäre die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass die Strafhaft in rechtsstaatlich unzulässiger Weise zur Abschiebehaft umfunktioniert und der Strafvollzug für ausländische Verurteilte zum bloßen "Verwahrvollzug" wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, ).
  • OLG Hamm, 29.07.2010 - 1 Ws 195/10

    Vollzugslockerungen vor Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe;

    Dem hat das Bundesverfassungsgericht Rechnung getragen und seine Aussage, dass Vollzugslockerungen von Rechts wegen nicht notwendigerweise Voraussetzung für eine bedingte Entlassung sind (BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02), im Kontext der lebenslangen Freiheitsstrafe um die Feststellung ergänzt, dass eine Erprobung in Lockerungen der (Entscheidung über die) Aussetzung des Strafrests in der Regel vorausgeht (vgl. BVerfGE 117, 71, 108).
  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

  • OLG Celle, 04.06.2007 - 1 Ws 163/07

    Freistellungstage: Anrechung auf Entlassungszeitpunkt; geplante Abschiebung oder

  • OLG Köln, 16.05.2014 - 2 Ws 227/14

    Wirkungslosigkeit der weiteren Unterbringung im geschlossenen Vollzug allein

  • OLG Hamm, 11.02.2010 - 1 Ws (L) 479/09

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen unterbliebener Erprobung des Gefangenen

  • OLG Oldenburg, 22.12.2008 - 1 Ws 705/08

    Versagung der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung wegen fehlender Erprobung

  • OLG Koblenz, 19.11.2007 - 1 Ws 571/07

    Strafrestaussetzung: Versagung von Vollzugslockerungen wegen Flucht- oder

  • OLG Jena, 03.03.2006 - 1 Ws 50/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Vollzugslockerungen als Voraussetzungen für die

  • OLG Jena, 26.11.2004 - 1 Ws 314/04

    StVollzG

  • BVerfG, 29.05.2008 - 2 BvR 1968/07
  • OLG Jena, 03.07.2008 - 1 Ws 231/08

    Reststrafenaussetzung

  • KG, 19.01.2005 - 5 Ws 689/04

    Reststrafenaussetzung: Prognoseentscheidung bei erneuten schweren Straftaten nach

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