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   BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08   

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BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08 (https://dejure.org/2008,5908)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.2008 - 2 BvR 467/08 (https://dejure.org/2008,5908)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 (https://dejure.org/2008,5908)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 807 ZPO
    Pflicht zur Offenbarung von Straftaten bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Schuldners (Angabe ausländischer Bankkonten; strafprozessuales Verwertungsverbot); Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur; allgemeines Persönlichkeitsrecht); Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zwang zur Offenbarung ausländischer Bankkonten im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung - keine Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten "nemo-tenetur"-Grundsatzes

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit einer uneingeschränkten Auskunftspflicht; Selbstbezichtigung eines Schuldners im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung; Strafrechtliche Verwertbarkeit von im Zivilverfahren erzwungenen Auskünften

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; ZPO § 807; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 807; StPO § 136
    Verfassungsmäßigkeit der Auskunftspflicht des Schuldners im Hinblick auf die Strafverfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; ZPO § 807
    Zur Auskunftspflicht des Schuldners aus § 807 ZPO über etwaige Bankkonten im Ausland

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 989
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08
    Der Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, durch eine eigene Aussage die Voraussetzung für eine strafgerichtliche Verurteilung zu liefern, ist vom Bundesverfassungsgericht als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt worden (vgl. BVerfGE 56, 37 ; 95, 220 ).

    Ein Zwang zur Selbstbezichtigung berührt zugleich die Würde des Menschen, dessen Aussage als Mittel gegen ihn selbst verwendet wird (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

    Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz vor einer solchen Zwangslage schließt die Rechtmäßigkeit von gesetzlichen Auskunftspflichten nicht grundsätzlich aus, auch wenn damit der Zwang zur Offenbarung strafbarer Handlungen verbunden ist (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

    Eine zwangsweise herbeigeführte Selbstbezichtigung ist daher verfassungsrechtlich nur dann zulässig, wenn sie mit einem strafrechtlichen Verwertungsverbot einhergeht (vgl. BVerfGE 56, 37 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08
    Das Bundesverfassungsgericht greift vielmehr nur ein, wenn die Gerichte übersehen, dass ihre Entscheidung Grundrechte berührt, oder wenn sie die Bedeutung und Tragweite von Grundrechten nicht hinreichend berücksichtigen oder wenn sie sonst aus sachfremden und damit objektiv willkürlichen Gründen entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08
    Diese Auffassung wird auch in Rechtsprechung (vgl. BGHSt 37, 340 ) und Schrifttum vertreten (vgl. Schäfer, in: Festschrift für Hanns Dünnebier, 1982, S. 11 ); Dingeldey, NStZ 1984, S. 529 ; Bärlein/Pananis/Rehmsmeier, NJW 2002, S. 1825 ).
  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08
    Der Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, durch eine eigene Aussage die Voraussetzung für eine strafgerichtliche Verurteilung zu liefern, ist vom Bundesverfassungsgericht als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt worden (vgl. BVerfGE 56, 37 ; 95, 220 ).
  • BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 890/16

    Die Verwertung des Schweigens zum Nachteil des Angeklagten hindert die

    Zum anderen ist der Schutz vor einem Zwang zur Selbstbezichtigung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; 95, 220 ; vgl. aus der Kammerrechtsprechung BVerfGK 4, 105 ; 15, 457 ; 16, 116 ; 17, 253 ; 18, 144 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, juris, Rn. 30 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08 -, juris, Rn. 17 f.).
  • BVerfG, 17.08.2023 - 2 BvR 1851/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer Verurteilung zur Abgabe einer

    Wegen dieser Folgen ist die erzwingbare Pflicht zur Versicherung an Eides statt - ebenso wie die erzwingbare Auskunftspflicht (vgl. hierzu BVerfGK 4, 105 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, Rn. 2) - als Eingriff in die Handlungsfreiheit sowie als Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zu beurteilen.
  • LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 1689/08

    Auskunftspflicht; Arbeitnehmer; Wettbewerb; Selbstbelastung; strafbares Verhalten

    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von nachfolgenden Kammerentscheidungen festgehalten (vgl. BVerfG, 7. Juli 1995, 2 BvR 1778/94, NJW 1996, S. 916; 16. November 1989, 2 BvR 510/06, NJW 1999, S. 779; 13. Oktober 2003, 2 BvR 1321/02, wistra 2004, S. 19; 15. Oktober 2004, 2 BvR 1316/04, NJW 2005, S. 352; 31. März 2008, 2 BvR 467/08, WM 2008, Seite 989).

    Über dessen Reichweite entscheiden allerdings nicht die Arbeitsgerichte, sondern die dafür zuständigen Fachgerichte in einem gegebenenfalls durchzuführenden Strafverfahren (vgl. BVerfG, 13. Januar 1981 a. a. O.; 31. März 2008, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2012 - 3 RVs 31/12

    Betrug durch Unterlassen; Nichtmeldung des Todes eines Rentners; Entgegennahme

    Diesem Konflikt kann im Einzelfall dadurch begegnet werden, dass die durch eine Erfüllung der nach § 60 Abs. 1 SGB I bestehenden Auskunftspflicht gewonnenen Informationen einem strafprozessualen Verwertungsverbot unterliegen (vgl. BVerfG , WM 2008, 989; BGHSt 37, 340).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 4 LB 18/15

    Aufforderung zur Abgabe eines Eides über die Vollständigkeit des gemeinsam mit

    Nur bei diesem Verständnis begegnet die uneingeschränkte Verpflichtung zur Auskunft im Hinblick auf den verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstbezichtigungsgrundsatz keinen Bedenken (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 31.03.2008 - 2 BvR 467/08 -, WM 2008, 989; ein strafrechtliches Verwertungsverbot im Falle der unbeschränkten Auskunftspflicht des Seelotsen nach § 26 Abs. 1 S. 2 SeeLotG bejahend: OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.04.2012 - 8 ME 49/12 - DVBl. 2012, 705).
  • OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17

    Auskunftspflicht; Aussageverweigerungsrecht; Trennungsgebot; Gaststätte;

    Andernfalls wäre das verfassungsrechtlich gebotene Schweigerecht illusorisch (BVerfG, Beschl. v. 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, juris Rn. 2 f., und v. 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, juris Rn. 26 f.).
  • OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung bei Verdacht

    Anerkanntermaßen werden durch den Grundsatz, dass niemand zur strafrechtlichen Belastung seiner selbst gezwungen werden darf, gesetzliche Auskunftspflichten (und erst recht -obliegenheiten) nicht generell ausgeschlossen, selbst wenn damit ein Zwang zur Offenbarung strafbarer Handlungen verbunden ist (BVerfG, WM 2008, 989 [BVerfG 31.03.2008 - 2 BvR 467/08] ).
  • OVG Sachsen, 09.12.2016 - 6 A 639/15

    Disziplinarmaß, Justizvollzug, einmaliger Geschlechtsverkehr mit Gefangenen,

    Daher ist eine zwangsweise herbeigeführte Selbstbezichtigung verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn sie mit einem strafrechtlichen Verwertungsverbot einhergeht (BVerfG, Beschl. v. 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, juris Rn. 2/3, und v. 13. Januar 1981 a. a. O., juris Rn. 26/27).
  • OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der

    Anerkanntermaßen werden durch den Grundsatz, dass niemand zur strafrechtlichen Belastung seiner selbst gezwungen werden darf, gesetzliche Auskunftspflichten (und erst recht -obliegenheiten) nicht generell ausgeschlossen, selbst wenn damit ein Zwang zur Offenbarung strafbarer Handlungen verbunden ist (BVerfG, WM 2008, 989).
  • VG Berlin, 03.04.2018 - 22 K 21.16

    Rechtschutz gegen die Aufforderung der Wirtschaftsprüferkammer, ihr im Rahmen

    Die uneingeschränkte Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitspapiere nach § 62 Abs. 1 S. 2 WPO ist schließlich auch deshalb angemessen, weil die so gewonnenen Erkenntnisse nach § 62 Abs. 5 WPO nur in einem Berufsaufsichtsverfahren gegen den Wirtschaftsprüfer verwendet werden dürfen und ansonsten - beispielsweise in einem parallel geführten Strafverfahren - ein Verwertungsverbot besteht (vgl. zur Zulässigkeit einer zwangsweisen Selbstbezichtigung für den Fall eines strafrechtlichen Verwertungsverbots BVerfG, Beschluss vom 31. März 2008, 2 BvR 467/08, Rn. 3, m.w.N., zit. n. Juris; den Nemo-Tenetur-Grundsatz sogar nur auf das straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfahren, nicht aber auf den Bereich des Gefahrenabwehrrechtes erstreckend VGH München, Beschluss vom 14. November 2002, 22 CS 02.2687, zit. n. Juris).
  • VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10

    Verpflichtung zur Vorlage von Arbeitspapieren eines Wirtschaftsprüfers im Rahmen

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2013 - 1 RBs 46/13
  • LG Aachen, 13.10.2017 - 63 KLs 18/15
  • VG Düsseldorf, 21.04.2017 - 17 K 2685/17
  • LG Bonn, 18.11.2013 - 12 T 414/13

    Ordnungsgeld wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen

  • VG Köln, 12.09.2017 - 5 K 10269/16
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