Rechtsprechung
BVerfG, 07.04.1999 - 2 BvR 480/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,17117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 2; StGB § 265a
Verfassungsmäßigkeit des § 265a StGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tettnang, 26.05.1998 - 1 Ds 4/97
- LG Ravensburg, 30.09.1998 - 15 Ns 243/98
- OLG Stuttgart, 10.02.1999 - 2 Ss 746/98
- BVerfG, 07.04.1999 - 2 BvR 480/99
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82
Anti-Atomkraftplakette
Auszug aus BVerfG, 07.04.1999 - 2 BvR 480/99
103 Abs. 2 GG ist nicht verletzt; insbesondere verläßt die Auffassung, das Verhalten des Beschwerdeführers erfülle den Tatbestand des § 265a StGB , nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG zu wahrende äußerste Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 71, 108 [114f.]).
- BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot; …
Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung eine weitere Auslegung zulässt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (BVerfG Beschluss vom 9. Februar 1998 - 2 BvR 1907/97 = 13 NJW 1998, 1135, 1136; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 7. April 1999 - 2 BvR 480/99). - OLG Köln, 02.09.2015 - 1 RVs 118/15
Fahren ohne Fahrschein bleibt auch bei Tragen einer Mütze mit Aufschrift "Ich …
Die Vereinbarkeit dieser Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Erschleichen" mit dem Bestimmtheitsgebot des Artikels 103 Abs. 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits zuvor bestätigt (Beschluss vom 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97; Beschluss vom 07.04.1999 - 2 BvR 480/99, zitiert nach juris).