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   BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 483/17   

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BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 483/17 (https://dejure.org/2017,5618)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2017 - 2 BvR 483/17 (https://dejure.org/2017,5618)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2017 - 2 BvR 483/17 (https://dejure.org/2017,5618)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 25 GG, Art 32 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Zur Ausübung amtlicher Funktionen durch ausländische Staatsoberhäupter bzw Regierungsmitglieder fremder Staaten in Deutschland - Versagung der Zustimmung zu Auftritten kein Akt eines Hoheitsträgers gegenüber einem (ausländischen) Bürger, sondern ...

  • Wolters Kluwer

    Ausdrückliche oder konkludente Zustimmung der Bundesregierung für einen Einreiseanspruch von Staatsoberhäuptern und Mitgliedern ausländischer Regierungen in das Bundesgebiet; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die unterlassene Untersagung der Rede ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Ausübung amtlicher Funktionen durch ausländische Staatsoberhäupter bzw Regierungsmitglieder fremder Staaten in Deutschland - Versagung der Zustimmung zu Auftritten kein Akt eines Hoheitsträgers gegenüber einem (ausländischen) Bürger, sondern ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausdrückliche oder konkludente Zustimmung der Bundesregierung für einen Einreiseanspruch von Staatsoberhäuptern und Mitgliedern ausländischer Regierungen in das Bundesgebiet; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die unterlassene Untersagung der Rede ...

  • rechtsportal.de

    Ausdrückliche oder konkludente Zustimmung der Bundesregierung für einen Einreiseanspruch von Staatsoberhäuptern und Mitgliedern ausländischer Regierungen in das Bundesgebiet; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die unterlassene Untersagung der Rede ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Ausübung amtlicher Funktionen durch ausländische Staatsoberhäupter bzw Regierungsmitglieder fremder Staaten in Deutschland - Versagung der Zustimmung zu Auftritten kein Akt eines Hoheitsträgers gegenüber einem (ausländischen) Bürger, sondern ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten in Deutschland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karlsruhe - und die türkische Wahlpropaganda

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wahlkampfauftritte in Deutschland: Türkische Politiker brauchen Zustimmung der Bundesregierung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten in Deutschland

  • spiegel.de (Pressemeldung, 10.03.2017)

    Türkische Politiker haben kein Auftrittsrecht in Deutschland

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten in Deutschland erfolglos - Eigene Betroffenheit des Beschwerdeführers nicht hinreichend substantiiert dargelegt

Besprechungen u.ä. (5)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder im Inland (Timo Schwander; ZIS 2017, 242)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zu Auftrittsverboten für türkische Regierungsmitglieder

  • faz.net (Pressekommentar, 10.03.2017)

    Botschaft für Erdogan

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Türkischer Wahlkampf in Deutschland?

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 66 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten in Deutschland

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1166
  • NVwZ 2017, 622
  • DVBl 2017, 570
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13

    Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 483/17
    Zwar schützt Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davor, dass der Anspruch des Bürgers auf demokratische Selbstbestimmung, das heißt seine Mitwirkung an der durch Wahl bewirkten Legitimation von Staatsgewalt und seine Möglichkeit zur Einflussnahme auf deren Ausübung, entleert wird (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ; 134, 366 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 21. Juni 2016 - 2 BvR 2728/13 u.a. -, juris, Rn. 130).

    Er dient nicht der inhaltlichen Kontrolle demokratischer Prozesse, sondern ist auf deren Ermöglichung gerichtet (vgl. BVerfGE 129, 124 ; 134, 366 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 21. Juni 2016, a.a.O., Rn. 126).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 483/17
    Zwar schützt Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davor, dass der Anspruch des Bürgers auf demokratische Selbstbestimmung, das heißt seine Mitwirkung an der durch Wahl bewirkten Legitimation von Staatsgewalt und seine Möglichkeit zur Einflussnahme auf deren Ausübung, entleert wird (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ; 134, 366 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 21. Juni 2016 - 2 BvR 2728/13 u.a. -, juris, Rn. 130).
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 483/17
    Hierzu bedarf es der - ausdrücklichen oder konkludenten - Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung gemäß Art. 32 Abs. 1 GG fällt (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 131, 152 ; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2016 - 15 B 876/16 -, juris, Rn. 15 ff.; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 14. Aufl. 2016, Art. 32 Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2016 - 15 B 876/16

    Aufstellen einer Videoleinwand zur Liveübertragung der Äußerungen eines

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 483/17
    Hierzu bedarf es der - ausdrücklichen oder konkludenten - Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung gemäß Art. 32 Abs. 1 GG fällt (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 131, 152 ; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2016 - 15 B 876/16 -, juris, Rn. 15 ff.; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 14. Aufl. 2016, Art. 32 Rn. 11).
  • BVerfG, 07.09.2011 - 2 BvR 987/10

    EFS - Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 483/17
    Er dient nicht der inhaltlichen Kontrolle demokratischer Prozesse, sondern ist auf deren Ermöglichung gerichtet (vgl. BVerfGE 129, 124 ; 134, 366 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 21. Juni 2016, a.a.O., Rn. 126).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 483/17
    Dies aber wäre Voraussetzung für eine Verletzung des Beschwerdeführers in seiner durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Freiheit vor gesetzlosem und gesetzwidrigem Zwang (vgl. insoweit BVerwGE 28, 268 ; 54, 211 ; BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1979 - 7 B 139/79 -, juris, Rn. 8; Schulze-Fielitz, in: Dreier , GG, Bd. 1, 3. Aufl. 2013, Art. 19 Abs. 4 Rn. 70; Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 4 Rn. 122 ) - hier in Verbindung mit Art. 25 GG.
  • BVerwG, 02.07.1979 - 7 B 139.79

    Subjektives öffentliches Recht von Schülern oder Eltern auf Erweiterung der

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 483/17
    Dies aber wäre Voraussetzung für eine Verletzung des Beschwerdeführers in seiner durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Freiheit vor gesetzlosem und gesetzwidrigem Zwang (vgl. insoweit BVerwGE 28, 268 ; 54, 211 ; BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1979 - 7 B 139/79 -, juris, Rn. 8; Schulze-Fielitz, in: Dreier , GG, Bd. 1, 3. Aufl. 2013, Art. 19 Abs. 4 Rn. 70; Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 4 Rn. 122 ) - hier in Verbindung mit Art. 25 GG.
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11

    Anträge im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 483/17
    Hierzu bedarf es der - ausdrücklichen oder konkludenten - Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung gemäß Art. 32 Abs. 1 GG fällt (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 131, 152 ; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2016 - 15 B 876/16 -, juris, Rn. 15 ff.; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 14. Aufl. 2016, Art. 32 Rn. 11).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 483/17
    Zwar schützt Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davor, dass der Anspruch des Bürgers auf demokratische Selbstbestimmung, das heißt seine Mitwirkung an der durch Wahl bewirkten Legitimation von Staatsgewalt und seine Möglichkeit zur Einflussnahme auf deren Ausübung, entleert wird (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 123, 267 ; 134, 366 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 21. Juni 2016 - 2 BvR 2728/13 u.a. -, juris, Rn. 130).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 483/17
    Dies aber wäre Voraussetzung für eine Verletzung des Beschwerdeführers in seiner durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Freiheit vor gesetzlosem und gesetzwidrigem Zwang (vgl. insoweit BVerwGE 28, 268 ; 54, 211 ; BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1979 - 7 B 139/79 -, juris, Rn. 8; Schulze-Fielitz, in: Dreier , GG, Bd. 1, 3. Aufl. 2013, Art. 19 Abs. 4 Rn. 70; Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 4 Rn. 122 ) - hier in Verbindung mit Art. 25 GG.
  • BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvR 1371/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Stationierung US-amerikanischer

    Mit der Verfassungsbeschwerde kann jedermann ferner geltend machen, im Widerspruch zu einer allgemeinen Regel des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 GG in seiner durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Handlungsfreiheit beeinträchtigt zu sein (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 31, 145 ; 112, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. März 2017 - 2 BvR 483/17 -, NJW 2017, S. 1166; Wollenschläger, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 25 Rn. 53, m.w.N.).
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