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   BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05   

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https://dejure.org/2005,725
BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 (https://dejure.org/2005,725)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 (https://dejure.org/2005,725)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 (https://dejure.org/2005,725)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 19 Abs. 4; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8 a
    Ausweisung, Terrorismus, Unterstützung, Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, Rechtsweggarantie, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Sofortvollzug

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 4; ; GG Art. 5; ; GG Art. 6; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.6.2005)

    Ausweisung von Berliner Imam aufgehoben // Geistlicher hatte Selbstmordattentäter verklärt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 328
  • NJW 2005, 3275 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1053
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Berlin, 22.02.2005 - 25 A 6.05

    Ausweisung eines Predigers der Mevlana-Moschee wegen Gewaltverherrlichung

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Februar 2005 - VG 25 A 6.05 -.

    Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Februar 2005 - VG 25 A 6.05 - und des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 22. März 2005 - OVG 3 S 17.05 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

  • OVG Berlin, 22.03.2005 - 3 S 17.05

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Maßgebliche

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 22. März 2005 - OVG 3 S 17.05 -,.

    Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Februar 2005 - VG 25 A 6.05 - und des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 22. März 2005 - OVG 3 S 17.05 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Der Beschwerdeführer hat deutlich gemacht, dass er bereits durch die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in verfassungsmäßigen Rechten verletzt ist (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 35, 382 ; 53, 30 ; 59, 63 ; 76, 1 ).

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwer wiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, S. 62 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Der Beschwerdeführer hat deutlich gemacht, dass er bereits durch die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in verfassungsmäßigen Rechten verletzt ist (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 35, 382 ; 53, 30 ; 59, 63 ; 76, 1 ).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwer wiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, S. 62 ).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist, vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Grundrechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist, vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Grundrechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwer wiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, S. 62 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist, vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Grundrechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

    Auch die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage ist ein fundamentaler Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Prozesses (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 35, 263, 272; BVerfG , Beschluss vom 13.6.2005, 2 BvR 485/05 = BVerfGK 5, 328 ff = NJW 2005, 3275; BVerfG , Beschluss vom 10.5.2007, 2 BvR 304/07 = NVwZ 2007, 946 ff; BVerfG NVwZ 2009, aaO) und eine adäquate Ausprägung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie (BVerfGK 5, aaO; BVerfG NVwZ 2007, aaO; BVerfG NVwZ 2009, aaO).
  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Sowohl die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den mit einem staatlichen Sportwettmonopol einhergehenden Ausschluss der Vermittlung anderer als der innerhalb des Monopols veranstalteten Sportwetten und dessen ordnungsrechtliche Durchsetzung, als auch die an einen effektiven einstweiligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen eine insoweit angeordnete sofortige Vollziehung zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dem für die verfassungsrechtliche Beurteilung der sofortigen Vollziehung einer die Sportwettvermittlung untersagenden Ordnungsverfügung erforderlichen Umfang geklärt (zur Effektivität des - einstweiligen - Rechtsschutzes vgl. insbesondere BVerfGE 35, 263 ; 65, 1 ; 79, 69 ; 93, 1 stRspr; im Anschluss daran ferner BVerfGK 2, 29 ; 5, 196 ; 5, 237 ; 5, 328 ).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, S. 62 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, BVerfGK 5, 328 ).
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