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   BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 494/01   

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https://dejure.org/2002,7762
BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 494/01 (https://dejure.org/2002,7762)
BVerfG, Entscheidung vom 29.01.2002 - 2 BvR 494/01 (https://dejure.org/2002,7762)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 494/01 (https://dejure.org/2002,7762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fehlende Rechtswegerschöpfung mangels Nutzung der Rechtsbehelfe der §§ 98 Abs 2 S 2, 304 StPO - Zum Rechtsschutzinteresse bei einer zivilrechtlichen Herausgabeklage hinsichtlich Unterlagen, die im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens den Ermittlungsbehörden ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Sicherstellung - Ermittlungsverfahren - Geschäftsunterlagen - Herausgabe von Geschäftsunterlagen

  • Judicialis

    StPO § 103; ; StPO § ... 110; ; StPO § 304; ; StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung der Klage auf Herausgabe von im Strafverfahren beschlagnahmten Unterlagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.12.1998 - 2 BJs 82/98

    digitale Datenträger - § 110 StPO ist auch anwendbar auf die Durchsicht von Daten

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 494/01
    Da die vorläufige Sicherstellung von Unterlagen zur Durchsicht eine der späteren Beschlagnahme vergleichbare Beschwer begründet, ist nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung dagegen entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO ein Antrag auf richterliche Entscheidung zulässig (vgl. BGH - Ermittlungsrichter, CR 1999, S. 292 f. mit Anm. Bär; LG Koblenz, WM 1998, S. 2290 ff.; Park, wistra 2000, S. 453 ).
  • LG Bielefeld, 22.06.1998 - Qs 283/98

    Strafprozeßrecht; Durchsuchung bei vermuteter Steuerhinterziehung durch Banken

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 494/01
    Da die vorläufige Sicherstellung von Unterlagen zur Durchsicht eine der späteren Beschlagnahme vergleichbare Beschwer begründet, ist nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung dagegen entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO ein Antrag auf richterliche Entscheidung zulässig (vgl. BGH - Ermittlungsrichter, CR 1999, S. 292 f. mit Anm. Bär; LG Koblenz, WM 1998, S. 2290 ff.; Park, wistra 2000, S. 453 ).
  • LG Frankfurt/Main, 04.09.1996 - 29 Qs 16/96
    Auszug aus BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 494/01
    Mit diesem Rechtsbehelf kann unter anderem eine unangemessen lange Dauer des Verfahrens nach § 110 StPO beanstandet werden (vgl. LG Frankfurt am Main, NStZ 1997, S. 564 f. mit Anm. Hoffmann/Wißmann, NStZ 1998, S. 443 f.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 494/01
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführerinnen angezeigt; denn sie hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 494/01
    Insoweit muss aber im Blick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 96, 27 ) ein strafprozessualer Rechtsbehelf zur Verfügung stehen.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 494/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht von Verfassungs wegen kein Anspruch auf einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 54, 277 - Plenum).
  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

    Auszug aus BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 494/01
    Er verlangt, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, die eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen versprechen (stRspr; vgl. BVerfGE 95, 163 ).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 11.08

    Klageerweiterung; Sachdienlichkeit; Disziplinarverfahren; Durchsuchung; Verdacht

    Die Durchsuchung umfasste nicht nur das Auffinden der Dateien mit Hilfe der Schlagwortsuche, sondern auch ihre Durchsicht im Hinblick darauf, ob sie für eine disziplinarische Verfolgung des Klägers verwertbar sind (BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 494/01- NStZ-RR 2002, 144).
  • OVG Hamburg, 03.07.2012 - 12 Bf 58/12

    Disziplinarrechtliche Durchsuchung und Beschlagnahme sowie vorläufige

    Das Verfahrensstadium der Durchsicht gemäß § 110 StPO ist der endgültigen Entscheidung über den Umfang der Beschlagnahme vorgelagert (BVerfG, Beschl. v. 16.6.2009, a.a.O., S. 2436 [Rn. 88]) und ist noch dem Stadium der Durchsuchung zugeordnet (BVerfG, Beschl. v. 29.1.2002, 2 BvR 494/01, juris, Rn. 7; BGH, Beschl. v. 5.8.2003, a.a.O., Rn. 8).

    Zwar kann der von einer solchen Maßnahme Betroffene gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 HmbDG i.V.m. § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO in analoger Anwendung einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme an sich bzw. die Art und Weise ihrer Durchführung stellen (BVerfG, Beschl. v. 29.1.2002, a.a.O., Rn. 7; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 16.6.2009, a.a.O., S. 2437 [Rn. 95]); das Durchsuchungsorgan hingegen benötigt für die vorläufige Sicherstellung zum Zweck der Durchsicht keine gesonderte gerichtliche Erlaubnis.

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