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   BVerfG, 17.01.1985 - 2 BvR 498/84   

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https://dejure.org/1985,2324
BVerfG, 17.01.1985 - 2 BvR 498/84 (https://dejure.org/1985,2324)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.1985 - 2 BvR 498/84 (https://dejure.org/1985,2324)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 1985 - 2 BvR 498/84 (https://dejure.org/1985,2324)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Beschluß - Beschlußentwurf - Akt der öffentlichen Gewalt - Fehlende Unterschrift

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 788
  • NVwZ 1985, 334 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - L 14 BA 123/23
    Denn es fehlt an der auf die Setzung eines Rechtsakts gerichteten, dokumentierten Willensäußerung des Richters (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 17.01.1985 - 2 BvR 498/84 - juris), dass der Beschluss mit genau diesem, von ihm unterschriebenen bzw., im Falle eines elektronischen Dokuments, qualifiziert elektronisch signierten Inhalt, gelten soll.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2024 - 12 S 1787/23

    Fehlen eines Verhinderungsvermerks an einem Beschluss; Scheinentscheidung; keine

    Dann handelt es sich um den Entwurf einer Entscheidung und um eine Nicht- bzw. Scheinentscheidung, die die Instanz nicht beendet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.1985 - 2 BvR 498/84 -, juris Rn. 2, 6).
  • BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 280/22

    Zustellung eines Urteilsentwurfs

    Die versehentlich als Urteilsausfertigung zugestellte Abschrift einer früheren Arbeitsgrundlage des Gerichts ist lediglich ein Urteilsentwurf und damit ein Schein- bzw. Nichturteil, das trotz Ausfertigung und Zustellung an die Parteien keine Rechtswirkung zu entfalten vermag (BGH 24. Juni 2019 - AnwZ (Brfg) 18/19 - Rn. 4; BVerfG 17. Januar 1985 - 2 BvR 498/84 -) .
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