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   BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 501/99   

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https://dejure.org/1999,3855
BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 501/99 (https://dejure.org/1999,3855)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.1999 - 2 BvR 501/99 (https://dejure.org/1999,3855)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 1999 - 2 BvR 501/99 (https://dejure.org/1999,3855)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Gebühr gem BRAGebO §§ 84 Abs 1, 97 für das Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 34 Abs. 2; ; BRAGO § 84 Abs. 1; ; BRAGO § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegungen in der Verfassungsbeschwerde - Missbrauchsgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 501/99
    NJW 1995, S. 1418; vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785; vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 -, NJW 1998, S. 2205).
  • BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 1321/92

    Mißbräuchliche Verfassuhngsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 501/99
    NJW 1992, S. 1952 f.; vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, .
  • BVerfG, 18.06.1998 - 1 BvR 1114/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Vereins "Universelles Leben"

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 501/99
    Es genügt nicht, diese Entscheidungen dem Bundesverfassungsgericht mit der allgemein gehaltenen Bemerkung vorzulegen, sie verstießen gegen Normen des Grundgesetzes (vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1998 - 1 BvR 1114/98 -, NVwZ 1998, S. 949 f.).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 501/99
    Es muß nicht hinnehmen, daß es an der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - völlig unsubstantiierte Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. Beschlüsse der zuständigen Kammern des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -,.
  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 501/99
    NJW 1995, S. 1418; vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785; vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 -, NJW 1998, S. 2205).
  • BVerfG, 05.12.1994 - 2 BvR 2434/94

    Mißbrauchsgebühr bei einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 501/99
    NJW 1993, S. 384; vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, .
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Bei der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG muss aus dem Vortrag des Beschwerdeführers deutlich werden, in welchen Punkten das Gericht gegen die Verfassungsnorm verstoßen haben soll (vgl. BVerfGE 24, 203 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1999 - 2 BvR 1502/98 - ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1999 - 2 BvR 501/99 - ).
  • BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99

    Wegen Subsidiarität und unsubstantiierter Begründung unzulässige

    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muß sich der Beschwerdeführer auch mit deren Inhalt und Grundlagen auseinandersetzen, soweit diese für seine Beschwerde erheblich sein können (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 1998 - 1 BvR 1114/98 -, NVwZ 1998, S. 949 f.; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1999 - 2 BvR 501/99 -).
  • VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, Entscheidungen der Fachgerichte von Amts wegen nach allen Richtungen auf Verstöße gegen Grundrechte zu überprüfen und so den beanstandeten Hoheitsakt einer allgemeinen Fehlersuche zu unterziehen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 10. März 2005 - VfGBbg 52/04 -, Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluß vom 13. April 1999 - 2 BvR 501/99 - ).
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