Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 19.11.2003

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   BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01, 2 BvE 1/01   

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BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01, 2 BvE 1/01 (https://dejure.org/2003,739)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2003 - 2 BvR 508/01, 2 BvE 1/01 (https://dejure.org/2003,739)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 2 BvR 508/01, 2 BvE 1/01 (https://dejure.org/2003,739)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 47 Satz 2 GG; Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 40 Abs. 2 Satz 2 GG; § 90 Abs. 1 BVerfGG; § 94 StPO
    Abgeordneter des Deutschen Bundestags (Abgeordnetenstellung: kein Grundrecht oder grundrechtsgleiches Recht; Funktionsschutz hinsichtlich des Parlaments); Zeugnisverweigerungsrecht (Zeugenstellung; freies Mandat); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde soweit kein ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Abgeordnetenbüro

  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Unmittelbare Herrschaftsmacht über Schriftstücke in den Räumen des Bundestages - Lockerung der Beherrschungsmöglichkeiten der Abgeordneten - Personelle und sachliche Reichweite des Beschlagnahmeverbots - Weitergabe von Informationen aus den als vertraulich eingestuften ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 38 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerdebefugnis eines Abgeordneten; Beschlagnahme von Schriftstücken; Überprüfung von Entscheidungen des Bundestagspräsidenten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg bei Abgeordneten

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg bei Abgeordneten

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg bei Abgeordneten

  • 123recht.net (Pressebericht, 30.7.2003)

    Schutzrechte von Abgeordneten ausgeweitet // Durchsuchung wegen CDU-Spendenaffäre war unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlagnahmeverbot für Schriftstücke von Abgeordneten und deren Mitarbeitern in den Räumen des Bundestages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 108, 251
  • NJW 2003, 3401
  • NVwZ 2004, 208 (Ls.)
  • DVBl 2003, 1316
  • DÖV 2003, 989
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00

    Pofalla II

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
    Sein Antrag ist nach § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ).

    Der Genehmigungsvorbehalt für die strafrechtliche Verfolgung von Abgeordneten nach Art. 46 Abs. 2 GG dient vornehmlich dem Parlament als Ganzem und gewährt dem einzelnen Abgeordneten nur einen Anspruch darauf, dass sich das Parlament bei der Entscheidung über die Aufhebung der Immunität nicht von sachfremden, willkürlichen Motiven leiten lässt (vgl. BVerfGE 104, 310 ).

  • BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlagnahmebeschlüssen - Einzelne

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
    Der Beschwerdeführer zu 1. müsse als Inhaber bloßen Mitgewahrsams den gegen den Beschuldigten zulässigen Zugriff infolge der bestehenden Sachherrschaftsgemeinschaft hinnehmen (Hinweis auf BGHSt 19, 374 ff.).

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat eine Stellungnahme des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vorgelegt; diese geht dahin, dass die im Beschluss des Landgerichts München I zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 374) einen Fall betreffe, der mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar sei.

  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75

    Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
    Zwar muss der einzelne Abgeordnete die mit seinem verfassungsrechtlichen Status verbundenen Rechte grundsätzlich in dem dafür vorgesehenen Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG geltend machen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 43, 142 ; 64, 301 ).

    Insoweit steht zum Schutz seiner Rechte ausschließlich das Organstreitverfahren zur Verfügung, denn die als außerordentlicher Rechtsbehelf des Bürgers gegen den Staat ausgestaltete Verfassungsbeschwerde ist kein Mittel zur Austragung von Meinungsunterschieden zwischen Staatsorganen (vgl. BVerfGE 15, 298 ; 43, 142 ; 64, 301 ).

  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
    Zwar muss der einzelne Abgeordnete die mit seinem verfassungsrechtlichen Status verbundenen Rechte grundsätzlich in dem dafür vorgesehenen Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG geltend machen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 43, 142 ; 64, 301 ).

    Insoweit steht zum Schutz seiner Rechte ausschließlich das Organstreitverfahren zur Verfügung, denn die als außerordentlicher Rechtsbehelf des Bürgers gegen den Staat ausgestaltete Verfassungsbeschwerde ist kein Mittel zur Austragung von Meinungsunterschieden zwischen Staatsorganen (vgl. BVerfGE 15, 298 ; 43, 142 ; 64, 301 ).

  • BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57

    Mandatsverlust

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
    Art. 38 GG ist seinerseits von § 90 Abs. 1 BVerfGG insoweit mitumfasst, als diese Norm in ähnlicher Weise wie die übrigen Vorschriften des Grundgesetzes, in die sie eingereiht ist, Individualrechte garantiert (vgl. BVerfGE 6, 445 ).

    Zwar muss der einzelne Abgeordnete die mit seinem verfassungsrechtlichen Status verbundenen Rechte grundsätzlich in dem dafür vorgesehenen Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG geltend machen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 43, 142 ; 64, 301 ).

  • BVerfG, 14.10.1992 - 2 BvE 14/90

    Unzulässigkeit eines Organstreitverfahrens nach Ausscheiden aus dem Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
    a) Das im Organstreit auf Seiten der Antragsteller erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 87, 207 ; stRspr) ist gegeben, obwohl gegen die Beschlagnahmeanordnung der fachgerichtliche Rechtsweg beschritten und gegen die letztinstanzliche Entscheidung Verfassungsbeschwerde erhoben werden kann.
  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69

    Wahlkampfkostenerstattung - Organstreit zwischen politischer Partei und

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
    Die Streitigkeit zwischen Abgeordneten und dem Präsidenten des Deutschen Bundestags bezieht sich auf Rechte und Pflichten, die unmittelbar in der Verfassung geregelt sind (vgl. BVerfGE 27, 152 ).
  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
    Insoweit steht zum Schutz seiner Rechte ausschließlich das Organstreitverfahren zur Verfügung, denn die als außerordentlicher Rechtsbehelf des Bürgers gegen den Staat ausgestaltete Verfassungsbeschwerde ist kein Mittel zur Austragung von Meinungsunterschieden zwischen Staatsorganen (vgl. BVerfGE 15, 298 ; 43, 142 ; 64, 301 ).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
    Sein Antrag ist nach § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
    Die Antragsteller sind als Abgeordnete des Deutschen Bundestags parteifähig im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 60, 374 ; 62, 1 ; 70, 324 ).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82

    Anfechtung einer durch den Präsidenten des Bundestages erteilten Rüge

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

  • BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi III

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58

    Redezeit

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Sie berufen sich nicht auf ihren verfassungsrechtlichen Status gegenüber einem im Organstreitverfahren parteifähigen Verfassungsorgan, sondern machen eine Verletzung ihrer Grundrechte durch die öffentliche Gewalt geltend (vgl. BVerfGE 64, 301 ; 99, 19 ; 108, 251 ).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Maßgeblich für die Parteifähigkeit von Abgeordneten im Organstreit ist grundsätzlich ihr Status zu dem Zeitpunkt, zu dem sie den Verfassungsstreit anhängig gemacht haben (vgl. BVerfGE 4, 144 ; 102, 224 ; 108, 251 ; 136, 277 ; 139, 194 ; 140, 115 ) - hier am 18. März 2011.
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Dies geschieht nicht nur durch Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG, sondern unter Umständen auch durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 108, 251 ).

    Schon der Wortlaut des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG spricht nicht dafür, dass das Grundgesetz die Bedeutung der Rechte des Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG durch Herausnahme dieser Vorschrift dadurch schmälern wollte, dass es die verfassungsrechtliche Kontrolle auf deren Wahrung nicht erstreckt (vgl. BVerfGE 108, 251 ).

    a) Ein Antrag ist gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 508/01 (1)   

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BVerfG, Entscheidung vom 19.11.2003 - 2 BvR 508/01 (1) (https://dejure.org/2003,21002)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 2003 - 2 BvR 508/01 (1) (https://dejure.org/2003,21002)
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