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   BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01   

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https://dejure.org/2005,446
BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01 (https://dejure.org/2005,446)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.2005 - 2 BvR 524/01 (https://dejure.org/2005,446)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 2 BvR 524/01 (https://dejure.org/2005,446)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Vereinbarkeit von an das Geschlecht anknüpfenden differenzierenden Regelungen mit Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG; Möglichkeit der Gleichbehandlung beider Elternteile im Hinblick auf den Aufenthaltsstatus des Kindes ; Benachteiligung der Vater-Kind-Beziehung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 3 S. 1; AuslG § 21; AufenthG § 33
    In Deutschland geborene Kinder, Mutter, Vater, Gleichheitsgrundsatz, Verfassungsmäßigkeit, Geschlecht, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung

  • Judicialis

    AuslG § 7 Abs. 2; ; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 3; ; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 4; ; AuslG § 17; ; AuslG § 17 Abs. 2 Nr. 2; ; AuslG § 17 Abs. 2 Nr. 3; ; AuslG § 20; ; AuslG § 21; ; AuslG § 21 A... bs. 1; ; AuslG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; AuslG § 21 Abs. 1 Satz 2; ; AuslG § 21 Abs. 1 Satz 3; ; AuslG § 30 Abs. 1; ; AuslG § 30 Abs. 2; ; AuslG § 30 Abs. 3; ; AuslG § 30 Abs. 4; ; AuslG § 31 Abs. 1; ; AuslG § 31 Abs. 2; ; AufenthG § 5; ; AufenthG § 29 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 32; ; AufenthG § 33; ; AufenthG § 33 Satz 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6 Abs. 3; ; GG Art. 6 Abs. 4; ; GG Art. 19 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 2; ; EMRK Art. 8

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verknüpfung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein in Deutschland geborenes Kind allein an den Aufenthaltstitel der Mutter ist nicht verfassungsgemäß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ihr Kind nicht verfassungsgemäß

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Rechtsprechung Ausländerrecht - Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zum Gleichbehandlungsgebot bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.11.2005)

    Karlsruhe stärkt Aufenthaltsrechte für Ausländerkinder // Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter unzulässig

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 114, 357
  • NJW 2006, 1195 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 324
  • FamRZ 2006, 21
  • DVBl 2006, 110
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01
    Das gilt auch dann, wenn eine Regelung nicht auf eine nach Art. 3 Abs. 3 GG verbotene Ungleichbehandlung angelegt ist, sondern in erster Linie andere Ziele verfolgt (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 97, 35 ; 97, 186 ).

    Fehlt es an zwingenden Gründen für eine Ungleichbehandlung, lässt sich diese nur noch im Wege einer Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht legitimieren (BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ).

    Zwar berechtigt dieses Gebot den Gesetzgeber, faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen auszugleichen (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 104, 373 ).

    Dem will Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG gerade begegnen (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ; 92, 91 ).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01
    Insoweit sind die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und des Art. 6 GG in besonderer Weise verbunden und Differenzierungen im Aufenthaltsrecht der Kinder nach dem Geschlecht der Eltern anhand des speziellen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG zu beurteilen (vgl. BVerfGE 37, 217 ).

    Leitbild des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ist eine Gleichberechtigung beider Elternteile (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 37, 217 ; 47, 85 ; 55, 171 ff.; 84, 168 ; 92, 158 ; 99, 145 ; 108, 82 ).

    Wenn der Gesetzgeber für das erleichterte Aufenthaltsrecht des Kindes allein auf den Aufenthaltsstatus der Mutter abhebt, vernachlässigt er sowohl die Sorgerechtslage als auch die tatsächlichen Lebensverhältnisse der Familien, die häufig von gemeinsamer Sorge und häufiger als früher sogar von einer vorrangigen oder ausschließlichen Betreuung des Kindes durch den Vater geprägt sind (zu vergleichbaren Erwägungen in Bezug auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit BVerfGE 37, 217 ).

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01
    Fehlt es an zwingenden Gründen für eine Ungleichbehandlung, lässt sich diese nur noch im Wege einer Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht legitimieren (BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ).

    Zwar berechtigt dieses Gebot den Gesetzgeber, faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen auszugleichen (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 104, 373 ).

    Dem will Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG gerade begegnen (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ; 92, 91 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2018 - 5 A 294/16

    An die Hautfarbe anknüpfende Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei am

    vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 -, juris, Rn. 55, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - 2 BvR 524/01 -, juris, Rn. 25, vom 28. April 2011 - 1 BvR 1409/10 -, juris, Rn. 53 und vom 7. November 2008 - 2 BvR 1870/07 -, juris, Rn. 26, 32, sowie Osterloh/Nußberger, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 254; Langenfeld, in: Maunz/Dürig, GG, 79. EL Dezember 2016, Art. 3 Abs. 3 Rn. 73; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 14. Aufl. 2016, Art. 3 Rn. 135; für eine Rechtfertigungsmöglichkeit durch der Bedeutung des Diskriminierungsverbots entsprechender "besonders schwerwiegender Gründe" Kischel, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, 33. Edition, Stand: 1. Juni 2017, Art. 3 Rn. 214.
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Darüber hinaus kommt eine Rechtfertigung einer behinderungsbedingten Ungleichbehandlung nur im Wege einer Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 114, 357 ) und auf der Grundlage einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung in Betracht (vgl. Nußberger, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 3 Rn. 254, 314).
  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Eine Benachteiligung wegen des Geschlechts ist nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nur zulässig, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur bei Männern oder nur bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich ist (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ).
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