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   BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96   

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BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96 (https://dejure.org/1996,3696)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.1996 - 2 BvR 528/96 (https://dejure.org/1996,3696)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 1996 - 2 BvR 528/96 (https://dejure.org/1996,3696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegung von Abschiebungshindernissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abschiebungshindernis - Prüfung - Nichteintritt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 65
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96
    Hierin liegt die verfassungsrechtliche Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 46, 166 [178 f.]; 51, 268 [284]; 69, 220 [227] jeweils zu § 80 Abs. 5 VwGO ; vgl. BVerfGE 79, 69 [75] zu § 123 VwGO ).

    Allerdings gebietet Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht schlechthin; überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des einzelnen einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 51, 268 [284]; 69, 220 [227 f.]).

    Aus dem Zweck der Rechtsschutzgarantie und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aber, daß der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen um so stärker ist, je gewichtiger die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 69, 220 [228]).

    Die Abwägung der öffentlichen und der beteiligten privaten Interessen setzt voraus, daß das Gewicht der betroffenen Belange hinreichend sorgfältig ermittelt wird (vgl. etwa BVerfGE 51, 386 [399]; 69, 220 [230]).

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96
    Das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur einen Rechtsweg überhaupt, sondern darüber hinaus, daß der Rechtsschutz auch effektiv ist (vgl. BVerfGE 51, 268 [284] m. w. N.).

    Hierin liegt die verfassungsrechtliche Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 46, 166 [178 f.]; 51, 268 [284]; 69, 220 [227] jeweils zu § 80 Abs. 5 VwGO ; vgl. BVerfGE 79, 69 [75] zu § 123 VwGO ).

    Allerdings gebietet Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht schlechthin; überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des einzelnen einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 51, 268 [284]; 69, 220 [227 f.]).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96
    Allerdings gebietet Art. 19 Abs. 4 GG die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht schlechthin; überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des einzelnen einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 51, 268 [284]; 69, 220 [227 f.]).

    Aus dem Zweck der Rechtsschutzgarantie und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aber, daß der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen um so stärker ist, je gewichtiger die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 69, 220 [228]).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96
    Hierin liegt die verfassungsrechtliche Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 46, 166 [178 f.]; 51, 268 [284]; 69, 220 [227] jeweils zu § 80 Abs. 5 VwGO ; vgl. BVerfGE 79, 69 [75] zu § 123 VwGO ).

    Deswegen sind die Gerichte gehalten, bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 79, 69 [74]).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96
    Hierin liegt die verfassungsrechtliche Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 46, 166 [178 f.]; 51, 268 [284]; 69, 220 [227] jeweils zu § 80 Abs. 5 VwGO ; vgl. BVerfGE 79, 69 [75] zu § 123 VwGO ).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt vorläufigen Rechtsschutz jedenfalls dann, wenn ohne ihn schwere Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 46, 166 [179]).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96
    Die Abwägung der öffentlichen und der beteiligten privaten Interessen setzt voraus, daß das Gewicht der betroffenen Belange hinreichend sorgfältig ermittelt wird (vgl. etwa BVerfGE 51, 386 [399]; 69, 220 [230]).
  • BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung eines

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96
    Die vorgenannten Bestimmungen bieten damit Schutz vor einer Abschiebung, wenn die konkrete Gefahr menschenunwürdiger Behandlung besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 [346]; 81, 142 [155 f.]; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 -, NVwZ 1992, S. 660 und vom 27. Oktober 1995 - 2 BvR 384/95 -, NVwZ 1996, Beilage 3, S. 19 f.).
  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96
    Im Rahmen einer zulässig erhobenen Verfassungsbeschwerde kann das Bundesverfassungsgericht auch Verstöße gegen solche Verfassungsbestimmungen prüfen, die in der Beschwerdeschrift nicht ausdrücklich bezeichnet sind (vgl. BVerfGE 42, 237 [240]; 42, 312 [325 f.]; 76, 1 [74]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96
    Die vorgenannten Bestimmungen bieten damit Schutz vor einer Abschiebung, wenn die konkrete Gefahr menschenunwürdiger Behandlung besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 [346]; 81, 142 [155 f.]; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 -, NVwZ 1992, S. 660 und vom 27. Oktober 1995 - 2 BvR 384/95 -, NVwZ 1996, Beilage 3, S. 19 f.).
  • BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95

    Verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht der Fachgerichte

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1996 - 2 BvR 528/96
    Die vorgenannten Bestimmungen bieten damit Schutz vor einer Abschiebung, wenn die konkrete Gefahr menschenunwürdiger Behandlung besteht (vgl. BVerfGE 80, 315 [346]; 81, 142 [155 f.]; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 -, NVwZ 1992, S. 660 und vom 27. Oktober 1995 - 2 BvR 384/95 -, NVwZ 1996, Beilage 3, S. 19 f.).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerfG, 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17

    Gerichtliche Sachaufklärungspflicht bei Hinweisen auf Foltergefahr in

    Dies gilt insbesondere in Situationen, in denen sich der Betroffene auf eine in seinem Abschiebungszielstaat bestehende Foltergefahr beruft und für diese auch ernsthafte Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 2 BvR 528/96 -, juris, Rn. 27 ff.).
  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Abschiebungsandrohung im

    Der Senat vermag in der konkreten Situation des Antragstellers keine ernsthaften Anhaltspunkte (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss v. 18.12.2017 - 2 BvR 2259/17 - juris Rn. 18; B.v. 17.5.1996 - 2 BvR 528/96 - juris Rn. 27 ff.) dafür zu erkennen, dass ihm im maßgeblichen Zeitpunkt eine gegen Art. 3 EMRK verstoßende Behandlung in Tunesien drohte.
  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 1400/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Eilrechtsschutz bezüglich

    Dies gilt insbesondere in Situationen, in denen sich der Betroffene auf eine in seinem Abschiebungszielstaat bestehende Foltergefahr beruft und für diese auch ernsthafte Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 1996 - 2 BvR 528/96 -, juris, Rn. 27 ff.).
  • OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Indien; Punjab; Sikh; Khalistan Commando

    Ein der indischen Flughafenpolizei bekannter indischer Staatsbürger, der bereits einmal Folter erlitten hat und dessen Folterspuren äußerlich erkennbar sind, mag zum Kreis der Personen gehören, für den die konkrete Gefahr erneuter Folterung bei Rückkehr in seine Heimat in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 2 BvR 528/96 - zitiert nach juris = AuAS 1996, 246; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134/95 - NVwZ Beilage Nr. 12/1996, S. 89; ferner HessVGH, Urteil vom 26. Juni 1995 - 10 UE1282/95 - a. a. O. m. w. N., auch zum Fall des Kuldeep Singh).
  • VG Aachen, 21.01.2004 - 8 K 1220/02
    vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1995 - 2 BvR 384/95 -, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 1996, 196, und Beschluss vom 17. Mai 1996 - 2 BvR 528/96 -, Beilage der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1996, 65; BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 15.95 -, DVBl. 1996, 612;.
  • BVerwG, 20.05.1998 - 9 B 932.97

    Prüfungsumfang bei inlandsbezogenen Vollstreckungshindernissen im Fall eines

    Mit den Ausführungen, in denen die Beschwerde die nur kurze Erörterung des Eventualantrags auf Verpflichtung des Bundesamts, festzustellen, daß der Klägerin - wegen der gefährlichen Lage in Sri Lanka - ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK zur Seite steht, kritisiert, ist ein Verfahrensverstoß nach § 138 Nr. 6 VwGO nicht schlüssig dargetan und auch eine Abweichung des Berufungsurteils vom Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Mai 1996 - 2 BvR 528/96 - (BayVBl 1997, S. 177) nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise bezeichnet.
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