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   BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09   

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BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2011,1194)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.2011 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2011,1194)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2011,1194)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 4 UStG; § 6a UStG; § 370 Abs. 1 AO
    Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale; Wortlautgrenze; Vertrauensschutz; Einstweilige Anordnung); Steuerhinterziehung (Verwehrung der steuerfreien innergemeinschaftlichen bei Lieferung von Kraftfahrzeugen aus Deutschland an einen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Umsatzsteuerhinterziehung durch Vortäuschung einer innergemeinschaftlichen, im Zielland der Erwerbsbesteuerung unterliegenden Lieferung von Gebraucht-PKW bei Unterlaufen der Erwerbsbesteuerung im Zielland - Anforderungen des Bestimmtheitsgebots bei der Anwendung von § ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 6 AO, Art 28c Teil A Buchst a EWGRL 388/77, §§ 17 ff UStDV
    Nichtannahmebeschluss: Umsatzsteuerhinterziehung durch Vortäuschung einer innergemeinschaftlichen, im Zielland der Erwerbsbesteuerung unterliegenden Lieferung von Gebraucht-PKW bei Unterlaufen der Erwerbsbesteuerung im Zielland - Anforderungen des Bestimmtheitsgebots ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Gebrauchtwagenhandel mit gewerblich tätigen Kunden in Italien

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Umsatzsteuerhinterziehung durch Vortäuschung einer innergemeinschaftlichen, im Zielland der Erwerbsbesteuerung unterliegenden Lieferung von Gebraucht-PKW bei Unterlaufen der Erwerbsbesteuerung im Zielland - Anforderungen des Bestimmtheitsgebots bei ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Umsatzsteuerhinterziehung durch Vortäuschung einer innergemeinschaftlichen, im Zielland der Erwerbsbesteuerung unterliegenden Lieferung von Gebraucht-PKW bei Unterlaufen der Erwerbsbesteuerung im Zielland - Anforderungen des Bestimmtheitsgebots bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 1b; UStG § 6a
    Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Gebrauchtwagenhandel mit gewerblich tätigen Kunden in Italien

  • datenbank.nwb.de

    Vortäuschung innergemeinschaftlicher Lieferungen gebrauchter Pkw als Umsatzsteuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Innergemeinschaftliche Lieferungen - BVerfG bestätigt Ansicht des BGH und des EuGH

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Strafbarkeit der Verschleierung von Sanktionsansprüchen als Umsatzsteuerhinterziehung

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    § 370 AO und Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen (Prof. Dr. Andreas Ransiek; HRRS 10/2009, 421 ff.)

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 370 Abs 1 Nr 1, UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 6a, UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 13 Abs 1 Nr 1, UStG § 13a Abs 1 Nr 1
    Steuerhinterziehung, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, EG, Steuerbefreiung, Lieferung, Innergemeinschaftliche Lieferung, Steuerverkürzung, Täuschung, Vortäuschung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 482
  • NJW 2011, 3778
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
    Art. 103 Abs. 2 GG enthält für die Gesetzgebung ein striktes Bestimmtheitsgebot sowie ein damit korrespondierendes, an die Rechtsprechung gerichtetes Verbot strafbegründender Analogie (BVerfGE 14, 174 ; 73, 206 ; 75, 329 ; 126, 170 ).

    Den Gerichten ist es verwehrt, die Entscheidung des Gesetzgebers zu korrigieren (BVerfGE 92, 1 ; 126, 170 ).

    Sie müssen in Fällen, die vom Wortlaut einer Strafnorm nicht mehr gedeckt sind, zum Freispruch gelangen und dürfen nicht korrigierend eingreifen (BVerfGE 64, 389 ; 126, 170 ).

    Dabei ist der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen (BVerfGE 71, 108 ; 82, 236 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 36/05

    Steuerhinterziehung (fehlender Nachweises einer innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung im Anschluss an die damalige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 2. April 1997 - V B 159/96 -, BFH/NV 1997, S. 629) auch in steuerstrafrechtlicher Hinsicht von anderen Grundsätzen ausgegangen worden sei (BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 36/05 -, NJW 2005, S. 2241), werde diese angesichts der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs aufgegeben.

    Auch nach den bis zur Tatzeit ergangenen Entscheidungen der Fachgerichte, denen sich das Landgericht München II im Urteil vom 28. November 2007 angeschlossen hatte, hätten die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nicht vorgelegen und die Beschwerdeführer hätten sich wegen Hinterziehung deutscher Umsatzsteuer strafbar gemacht (vgl. BFHE 199, 80; BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 36/05 -, NJW 2005, S. 2241).

    Der Bundesgerichtshof wies außerdem kurz nach diesem Vorlagebeschluss in einer Entscheidung ausdrücklich darauf hin, dass jedenfalls in Sachverhaltskonstellationen wie der vorliegenden an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten sei (BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 36/05 -, NJW 2005, S. 2241 ).

  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich bei § 370 Abs. 1 AO um eine solche Blankettstrafnorm, die durch die Vorschriften der Abgabenordnung und die Vorschriften der Einzelsteuergesetze ausgefüllt wird (BVerfGE 37, 201 zu § 392 Abs. 1 Satz 1 AO a.F.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 1990 - 2 BvR 385/87 -, NJW 1992, S. 35; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 -, NJW 1995, S. 1883; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 150/03 -, juris, zu § 6a UStG; offen gelassen im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08 -, wistra 2010, S. 396 ).

    Unabhängig davon ist es Steuerpflichtigen regelmäßig möglich und zumutbar, aus ihrer Sicht bestehende offene Rechtsfragen nach Aufdeckung des vollständigen und wahren Sachverhalts im Besteuerungsverfahren zu klären, statt auf das Bestehen einer vermeintlichen Strafbarkeitslücke zu hoffen (vgl. BVerfGK 13, 544 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02 -, NJW 2006, S. 2684 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08 -, wistra 2010, S. 396 ).

  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
    Auf diese Vorlage entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, Rs. C-285/09, R., NJW 2011, S. 203):.

    cc) Die Auslegung des Bundesgerichtshofs entspricht weiter der zwischenzeitlich erfolgten verbindlichen Auslegung der zur Tatzeit geltenden Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, Rs. C-285/09, R., NJW 2011, S. 203).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
    Der Bundesgerichtshof führte unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFHE 219, 469), die im Anschluss an eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, Urteil vom 27. September 2007, Rs. C-146/05, Collée, Slg. 2007, S. 1-7861) ergangen war, aus, dass die Erfüllung der Nachweispflichten nach § 6a Abs. 1 und Abs. 2 UStG, § 17a Abs. 1, § 17c Abs. 1 UStDV grundsätzlich keine materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung sei.

    Auch nach der auf die Vorlage des Bundesfinanzhofs ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 27. September 2007, Rs. C-146/05, Collée, Slg. 2007, S. 1-7861) wurden vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich beurteilt (vgl. einerseits OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Juli 2008 - 3 Ws 300/08 -, juris; Merkt, UR 2008, S. 757 ; andererseits Wulf, Stbg 2008, S. 328 ).

  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
    Bei Blankettstrafgesetzen unterliegen neben der Strafnorm auch die sie ausfüllenden Vorschriften den sich aus Art. 103 Abs. 2 GG ergebenden Anforderungen (BVerfGE 37, 201 ; 75, 329 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich bei § 370 Abs. 1 AO um eine solche Blankettstrafnorm, die durch die Vorschriften der Abgabenordnung und die Vorschriften der Einzelsteuergesetze ausgefüllt wird (BVerfGE 37, 201 zu § 392 Abs. 1 Satz 1 AO a.F.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 1990 - 2 BvR 385/87 -, NJW 1992, S. 35; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 -, NJW 1995, S. 1883; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 150/03 -, juris, zu § 6a UStG; offen gelassen im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08 -, wistra 2010, S. 396 ).

  • BGH, 20.11.2008 - 1 StR 354/08

    Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG bei

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
    1. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der Beschwerdeführer als unbegründet (BGH, Beschluss vom 20. November 2008 - 1 StR 354/08 -, BGHSt 53, 45).

    Der Bundesgerichtshof geht ebenfalls davon aus, dass es sich bei § 370 Abs. 1 AO um eine Blankettstrafnorm handelt, die durch die Vorschriften der Einzelsteuergesetze ausgefüllt wird (vgl. neben der angegriffenen Entscheidung BGHSt 53, 45 noch BGHSt 34, 272 ; 47, 138 ; 53, 221 ; offen gelassen in BGHSt 37, 266 ).

  • BVerfG, 23.06.1994 - 2 BvR 1084/94

    Begriff der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorsteils" - Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich bei § 370 Abs. 1 AO um eine solche Blankettstrafnorm, die durch die Vorschriften der Abgabenordnung und die Vorschriften der Einzelsteuergesetze ausgefüllt wird (BVerfGE 37, 201 zu § 392 Abs. 1 Satz 1 AO a.F.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 1990 - 2 BvR 385/87 -, NJW 1992, S. 35; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 -, NJW 1995, S. 1883; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 150/03 -, juris, zu § 6a UStG; offen gelassen im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08 -, wistra 2010, S. 396 ).

    Daher ist auch die Auslegung und Anwendung der ausfüllenden steuerrechtlichen Vorschriften am Maßstab des Art. 103 Abs. 2 GG zu messen (BVerfGK 14, 12 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 -, NJW 1995, S. 1883).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
    Den Gerichten ist es verwehrt, die Entscheidung des Gesetzgebers zu korrigieren (BVerfGE 92, 1 ; 126, 170 ).

    Dabei ist der mögliche Wortlaut als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation aus der Sicht des Normadressaten zu bestimmen (BVerfGE 71, 108 ; 82, 236 ; 92, 1 ; 126, 170 ).

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
    Art. 103 Abs. 2 GG enthält für die Gesetzgebung ein striktes Bestimmtheitsgebot sowie ein damit korrespondierendes, an die Rechtsprechung gerichtetes Verbot strafbegründender Analogie (BVerfGE 14, 174 ; 73, 206 ; 75, 329 ; 126, 170 ).

    Bei Blankettstrafgesetzen unterliegen neben der Strafnorm auch die sie ausfüllenden Vorschriften den sich aus Art. 103 Abs. 2 GG ergebenden Anforderungen (BVerfGE 37, 201 ; 75, 329 ).

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
  • BGH, 04.01.1989 - 3 StR 415/88

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit -

  • BVerfG, 21.03.1989 - 2 BvR 162/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

  • BVerfG, 16.05.2011 - 2 BvR 1230/10

    Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung);

  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvR 2392/07

    Gleichheitsgrundsatz (strukturell gleichheitswidrige Besteuerung); Verbot

  • BFH, 28.02.1980 - V R 118/76

    Zur Führung des Ausfuhrnachweises und des buchmäßigen Nachweises bei

  • BFH, 10.02.2005 - V R 59/03

    Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch dann, wenn zweifelsfrei

  • BFH, 18.07.2002 - V R 3/02

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

  • BGH, 08.02.1983 - 1 StR 765/82

    Umsatzsteuerbefreiung - Ausfuhrlieferungen - Nachweis - Belege

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • OLG Karlsruhe, 30.07.2008 - 3 Ws 300/08

    Innergemeinschaftliche Lieferungen - Dringender Tatverdacht wegen Nichterfüllung

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 150/03

    Verurteilung wegen Umsatzsteuer- Verkürzung nach AO 1977 § 370 Abs 1 Nr 1 iVm

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

  • BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06

    Unerlaubtes (Sich) Entfernen von Unfallort (keine Erstreckung des Abs. 2 Nr. 2

  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

  • BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen

  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07

    Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen

  • BGH, 07.07.2009 - 1 StR 41/09

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH (richtlinienkonforme Auslegung);

  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

  • BVerfG, 15.10.1990 - 2 BvR 385/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO am Maßstab der Art. 103 Abs. 2 ,

  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

  • BVerfG, 01.07.2004 - 2 BvR 568/04

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Straftatbestandes

  • BFH, 02.04.1997 - V B 159/96

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    Für die Bestimmung des möglichen Wortsinns können auch gesetzessystematische und teleologische Erwägungen von Bedeutung sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juni 2011 - 2 BvR 542/09 -, Rn. 57 m.w.N.).
  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die

    Zudem ist es Steuerpflichtigen regelmäßig möglich und zumutbar, offene Rechtsfragen nach Aufdeckung des vollständigen und wahren Sachverhalts im Besteuerungsverfahren zu klären (vgl. BVerfG - Kammer - Beschlüsse vom 16. Juni 2011 - 2 BvR 542/09 und vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08, wistra 2010, 396, 404, jew. mwN).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 221/21

    Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel

    Für die Bestimmung des möglichen Wortsinns können allerdings gesetzessystematische und - sich auch aus der historischen Entwicklung ergebende - teleologische Erwägungen von Bedeutung sein (vgl. BVerfG, NJW 2011, 3778 Rn. 58; NJW 2022, 1160 Rn. 97).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    Daher ist auch die Auslegung und Anwendung der ausfüllenden steuerrechtlichen Vorschriften am Maßstab des Art. 103 Abs. 2 GG zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 BvR 542/09, wistra 2011, 458 mwN).

    (bb) Für die Bestimmung des möglichen Wortsinns können gesetzessystematische und teleologische Erwägungen von Bedeutung sein (vgl. BVerfG aaO, wistra 2011, 458).

  • BFH, 26.11.2014 - XI R 37/12

    Belegnachweis: Hinweis auf die Steuerbefreiung einer Lieferung als

    Eine Steuerfreiheit scheide auch deshalb aus, weil die B keine Erwerbe der Klägerin versteuert habe, dies jedoch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 16. Juni 2011  2 BvR 542/09 (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2011, 775, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2011, 1145) bei fehlendem Buch- und Belegnachweis Voraussetzung für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sei.

    Fehle es an einem Belegnachweis, bedürfe es wegen des Beschlusses des BVerfG in UR 2011, 775, HFR 2011, 1145 einer tatsächlichen Erwerbsbesteuerung, deren Vorliegen hier aber unklar sei.

    ff) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom FA genannten Beschluss des BVerfG in UR 2011, 775, HFR 2011, 1145.

    Das BVerfG hat in Rz 60 seines Beschlusses in UR 2011, 775, HFR 2011, 1145 lediglich ausgeführt, dass es innerhalb des Rahmens möglicher Wortlautauslegung zu § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG liege, die tatsächliche Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs beim Abnehmer zu verlangen.

  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 290/21

    Zur Frage des Vorliegens eines verbotenen beziehungsweise wucherähnlichen

    Für die Bestimmung des möglichen Wortsinns können allerdings gesetzessystematische und - sich auch aus der historischen Entwicklung ergebende - teleologische Erwägungen von Bedeutung sein (vgl. BVerfG, NJW 2011, 3778 Rn. 58; NJW 2022, 1160 Rn. 97).
  • BFH, 16.05.2019 - XI B 13/19

    AdV; Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment; kein Vorsteuerabzug

    Soweit der Senat im BFH-Beschluss in BFHE 226, 449, BFH/NV 2009, 1567 zu § 6a UStG in Bezug auf die Missbrauchs-Rechtsprechung des EuGH noch ernstliche Zweifel bejaht hatte, sind diese durch das EuGH-Urteil R vom 7. Dezember 2010 C-285/09 (EU:C:2010:742, BStBl II 2011, 846) beseitigt worden (vgl. dazu auch EuGH-Urteil Italmoda vom 18. Dezember 2014 C-131/13, C-163/13 und C-164/13, EU:C:2014:2455, HFR 2015, 200; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 2011  2 BvR 542/09, HFR 2011, 1145).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 41/09

    Versagung der Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung von der

    Denn das - von systematischen Erwägungen getragene - Verständnis des § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG, dass der Erwerb beim Abnehmer den Vorschriften der Umsatzbesteuerung tatsächlich unterworfen wird - was nicht der Fall wäre, wenn der Abnehmer die Erwerbsbesteuerung gezielt umgeht -, ist nach dem Wortlaut dieser Vorschrift möglich (BVerfG - Kammer - Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 BvR 542/09).
  • FG Baden-Württemberg, 22.08.2011 - 1 K 559/11

    Keine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung bei bewusster

    Letzteres sei im Schrifttum bislang noch nicht hinreichend diskutiert und zuletzt auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in dessen Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 BvR 542/09 (bislang n. v., juris) übersehen worden.

    Wie das BVerfG mit Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 BvR 542/09 (bislang n. v., juris) entschieden hat, ist dieses Normverständnis zudem mit nationalen verfassungsrechtlichen Vorgaben (insbesondere mit dem aus Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes - GG - folgenden Bestimmtheitsgebot) vereinbar, da die Auslegung sowohl dem möglichen Wortsinn als auch der verbindlichen Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG durch den EuGH entspricht und steuersystematische Gründe ihr nicht entgegenstehen.

    Dabei verkennt die Antragstellerin bereits, dass die Entscheidung des EuGH ungeachtet der daran von Teilen des Schrifttums geäußerten Kritik (vgl. Wulf/Alvermann, Der Betrieb - DB - 2011, 731, Bürger/Paul, Betriebs-Berater - BB - 2011, 540, Küffner/Streit, DStR 2011, 2575, und Korf, Internationales Steuerrecht - IStR - 2011, 30; zustimmend demgegenüber z. B. Sterzinger, UR 2011, 20) auf einer für alle Mitgliedstaaten und damit auch für deren Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 28c Teil A Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG beruht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 BvR 542/09, bislang n. v., juris).

    (4) Der von der Antragstellerin gerügte Verstoß der Besteuerung gegen den Wortlaut der Norm als äußerster Auslegungsgrenze liegt - wie das BVerfG mittlerweile mit Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 BvR 542/09 (bislang n. v., juris) entschieden hat - nicht vor.

  • BFH, 11.08.2011 - V R 50/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer -

    Dementsprechend geht auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) davon aus, dass "die Steuerfreiheit jedenfalls nicht eingreift, wenn die Erwerbsbesteuerung in einem anderen Mitgliedstaat unterlaufen wird" (BVerfG-Beschluss vom 16. Juni 2011  2 BvR 542/09, juris, unter C.I.1.b bb).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 288/21

    Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel

  • VG Schleswig, 17.08.2011 - 1 A 31/10

    Tiertransporte aus dem europäischen Ausland

  • BFH, 02.07.2021 - XI R 40/19

    Ausschluss der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

  • BFH, 11.08.2011 - V R 19/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Beteiligung an Steuerhinterziehung - Bindung

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2019 - 3 K 1391/17

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen bei möglicher Steuerhinterziehung in einem

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 33/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer

  • BFH, 16.05.2019 - XI B 14/19

    Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Beschluss vom 16.05.2019 XI B 13/19 - AdV;

  • FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 45/14

    Keine Beweisbedürftigkeit der Erkenntnisse aus Google-Earth und -Street-View -

  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21

    Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen

  • FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 46/14

    Innergemeinschaftliche Lieferung

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.06.2017 - 3 V 506/17

    Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung zur Sicherung von noch nicht festgesetzter

  • VG Saarlouis, 08.12.2011 - 3 K 2256/10

    Satzungsbestimmungen über Grabsteine nicht auch auf Grabschmuck anwendbar

  • VG Saarlouis, 20.03.2015 - 3 K 1865/13

    Behandlung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem BIDG (juris: BIDG SL)

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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5453
BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2009,5453)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.2009 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2009,5453)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2009,5453)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 32 BVerfGG; § 6a UStG; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
    Einstweilige Anordnung; Bestimmtheitsgebot (Anwendung auf Blanketttatbestände; Auslegung von § 6a UStG; keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bei kollusiver Vortäuschung einer Lieferung an einen Zwischenhändler)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweilige Anordnung, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers - Verschaffung eines ungerechtfertigten Steuervorteils im Wege der Umgehung einer im Bestimmungsland einer ...

  • Judicialis

    UStG § 6a Abs. 1; ; UStG § 6a Abs. 3; ; AO § 370 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; BVerfGG § 32

  • rechtsportal.de

    Aussetzung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde im Wege einstweiliger Anordnung

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerhinterziehung durch vorgetäuschte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen mittels Scheingeschäften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    § 370 AO und Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen (Prof. Dr. Andreas Ransiek; HRRS 10/2009, 421 ff.)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Europarecht - Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Innergemeinschaftliche Lieferung
    Abnehmer
    Abnehmer ist ein Unternehmer und der Gegenstand wird Unternehmensvermögen
    Nachweis der Identität des Abnehmers
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09
    Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09
    Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09
    Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a -

    Der erstgenannte Beschluss wurde vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten, das mit Entscheidung vom 23. Juli 2009 (Aktenzeichen 2 BvR 542/09) unter Hinweis darauf, dass eine Verletzung des Art. 103 Abs. 2 GG in diesem Fall nicht von vornherein ausgeschlossen werden könne, die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe bis zu seiner endgültigen Entscheidung ausgesetzt hat (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.2010 - 2 BvR 542/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21888
BVerfG, 14.01.2010 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2010,21888)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2010 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2010,21888)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2010,21888)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 6a Abs 1 S 1 Nr 1 UStG
    Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.07.2010 - 2 BvR 542/09   

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https://dejure.org/2010,26411
BVerfG, 14.07.2010 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2010,26411)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2010 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2010,26411)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2010,26411)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 6a Abs 1 S 1 Nr 1 UStG
    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • Wolters Kluwer

    Beschluss über die Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • rewis.io

    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • rechtsportal.de

    Beschluss über die Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.06.2011 - 2 BvR 542/09   

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https://dejure.org/2011,26705
BVerfG, 10.06.2011 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2011,26705)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.2011 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2011,26705)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2011,26705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 6a Abs 1 S 1 Nr 1 UStG
    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • rewis.io

    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • rewis.io

    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.12.2010 - 2 BvR 542/09   

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https://dejure.org/2010,31833
BVerfG, 15.12.2010 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2010,31833)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2010 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2010,31833)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - 2 BvR 542/09 (https://dejure.org/2010,31833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 6a Abs 1 S 1 Nr 1 UStG
    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • rewis.io

    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • rewis.io

    Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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