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   BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07   

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BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07 (https://dejure.org/2007,12215)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 2 BvR 547/07 (https://dejure.org/2007,12215)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 2 BvR 547/07 (https://dejure.org/2007,12215)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schutzbereich von Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Überraschungsentscheidung wegen einer gravierenden Enttäuschung prozessualen Vertrauens

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07
    Dieser sichert die Möglichkeit der Einflussnahme auf das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 1, 418 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 149/03 -, juris) und verpflichtet das Gericht, Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 -, juris; stRspr).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07
    Eine Überraschungsentscheidung setzt stets eine gravierende Enttäuschung prozessualen Vertrauens voraus (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02 -, juris).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07
    Eine Überraschungsentscheidung setzt stets eine gravierende Enttäuschung prozessualen Vertrauens voraus (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02 -, juris).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07
    Dieser sichert die Möglichkeit der Einflussnahme auf das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 1, 418 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 149/03 -, juris) und verpflichtet das Gericht, Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 -, juris; stRspr).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07
    Er garantiert aber weder die Richtigkeit der getroffenen tatsächlichen Feststellungen (vgl. BVerfGE 76, 93 ) noch eine ordnungsgemäße Subsumtion und Entscheidungsbegründung (vgl. BVerfGE 65, 293 ) und gewährleistet erst recht nicht, dass das Gericht der Rechtsansicht des Beschwerdeführers folgt (vgl. BVerfGE 87, 1 ) oder antragsgemäß entscheidet.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07
    Er garantiert aber weder die Richtigkeit der getroffenen tatsächlichen Feststellungen (vgl. BVerfGE 76, 93 ) noch eine ordnungsgemäße Subsumtion und Entscheidungsbegründung (vgl. BVerfGE 65, 293 ) und gewährleistet erst recht nicht, dass das Gericht der Rechtsansicht des Beschwerdeführers folgt (vgl. BVerfGE 87, 1 ) oder antragsgemäß entscheidet.
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07
    Insoweit gelten keine anderen Grundsätze als diejenigen, nach denen sich die Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen richtet (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 21, 139 ; 24, 56 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07
    Insoweit gelten keine anderen Grundsätze als diejenigen, nach denen sich die Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen richtet (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 21, 139 ; 24, 56 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07
    Eine Überraschungsentscheidung setzt stets eine gravierende Enttäuschung prozessualen Vertrauens voraus (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02 -, juris).
  • BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03

    Zur Frage, in welchem Umfang das Recht auf ein faires Strafverfahren die

    Auszug aus BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07
    Dieser sichert die Möglichkeit der Einflussnahme auf das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 1, 418 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 149/03 -, juris) und verpflichtet das Gericht, Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 -, juris; stRspr).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Entscheidungen über Anhörungsrügen können nur dann mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn sie eine eigenständige Beschwer enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 547/07 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Mai 2014 - 2 BvR 683/12 -, Rn. 23).
  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 633/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 547/07 -, juris, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Dieses prozessuale Vertrauen wird in grober Weise enttäuscht (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 547/07 -, juris), wenn das Gericht Verfahrensbeteiligten die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Äußerung in einer mündlichen Verhandlung unversehens dadurch abschneidet, dass es seine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung trifft.
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Die Entscheidung nach § 321a ZPO, mit der das Gericht die Fortführung des Verfahrens ablehnt, schafft keine eigenständige Beschwer (vgl. für die Entscheidung nach § 33a StPO BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 547/07 - JURIS, Rn. 8).
  • BVerfG, 04.03.2024 - 2 BvR 184/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Unterbleibt dies, so ist der Zurückweisungsbeschluss des Anhörungsrügeverfahrens jedoch nur dann selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, wenn er eine eigenständige Beschwer enthält und nicht lediglich eine bereits eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 547/07 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Es gelten hier keine anderen Grundsätze als diejenigen, nach denen sich die Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen richtet (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 547/07 -, vorgesehen zur Veröffentlichung in juris).
  • BVerfG, 14.02.2023 - 2 BvR 653/20

    Verfassungswidrige Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Der ursprünglich gerügte Anhörungsmangel kann dann nur durch eine Verfassungsbeschwerde gegen die mit der Anhörungsrüge beanstandete Entscheidung geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, juris, Rn. 2 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 547/07 -, juris, Rn. 8).
  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 2/15

    Gehörsrechtsverletzung (Art 2 Abs 1 LV iVm Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen

    Der Beschluss lässt aber die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem eine Selbstkorrektur unterblieben ist (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 75; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17.7.2007 - 2 BvR 496/07 -, Juris Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29.3.2007 - 2 BvR 547/07 -, Juris Rn. 8).
  • BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 2467/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen betreffend die Festsetzung

    Solche Entscheidungen sind mit der Verfassungsbeschwerde nicht angreifbar, soweit sie keine eigenständige Beschwer enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 547/07 -, juris, Rn. 8); dafür ist hier nichts dargetan.
  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

    Grundsätzlich liegt in einem abweisenden Anhörungsrügebeschluss keine neue Beschwer; der von dem Beschwerdeführer gerügte Gehörsverstoß wirkt lediglich fort (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 547/07 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, juris, Rn. 2 f.).
  • StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14

    Vermeidung unzumutbarer Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen zur

  • StGH Hessen, 11.09.2019 - P.St. 2701

    1. Hält sich die Verwerfung eines Rechtsmittels durch das Fachgericht als

  • BVerfG, 26.05.2014 - 2 BvR 683/12

    Durchsuchung (Recht auf rechtliches Gehör; Nachholung im Beschwerdeverfahren bei

  • VerfGH Bayern, 28.11.2012 - 67-VI-10

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • OLG Frankfurt, 18.06.2020 - 26 Sch 11/19

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

  • OLG München, 22.05.2020 - 4d Ws 84/20

    Unzulässige Anhörungsrüge im Klageerzwingungsverfahren wegen vermeintlich

  • VerfGH Saarland, 15.06.2022 - Lv 21/21
  • FG Hamburg, 28.11.2016 - 3 K 24/16

    Prozessrecht: Keine Befangenheit durch Justiz-Kontakte

  • VGH Bayern, 15.10.2012 - 8 ZB 12.1773

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

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