Rechtsprechung
   BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3002
BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17 (https://dejure.org/2018,3002)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.2018 - 2 BvR 549/17 (https://dejure.org/2018,3002)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 (https://dejure.org/2018,3002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,3002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilprozessuale Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 522 Abs 2 ZPO, § 538 ZPO
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilprozessuale Überraschungsentscheidung bei mangelndem Beruhen jener Entscheidung auf der gerügten Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Entscheidung des Berufungsgerichts vor Ablauf der ...

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung der Berufung vor Ablauf der vom Gericht selbst gesetzten Frist; Annahme der Verfassungsbeschwerde

  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG
    Gericht muss sich an selbst gesetzte Stellungnahmefrist halten

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilprozessuale Überraschungsentscheidung bei mangelndem Beruhen jener Entscheidung auf der gerügten Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Entscheidung des Berufungsgerichts vor Ablauf der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung der Berufung vor Ablauf der vom Gericht selbst gesetzten Frist; Annahme der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilprozessuale Überraschungsentscheidung bei mangelndem Beruhen jener Entscheidung auf der gerügten Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Entscheidung des Berufungsgerichts vor Ablauf der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zivilprozessuale Überraschungsentscheidung - und die trotzdem erfolglose Verfassungsbeschwerde

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 103 GG
    Gericht muss sich an selbst gesetzte Stellungnahmefrist halten

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Überraschungsurteil stellt nur dann einen rügefähigen Verstoß gegen rechtliches Gehör dar, wenn das Urteil auf dem unterbliebenen Gehör beruht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Selbsteinhaltung einer vom Gericht gesetzten Frist

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 103 GG
    Gericht muss sich an selbst gesetzte Stellungnahmefrist halten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 614
  • AnwBl 2018, 366
  • AnwBl Online 2018, 552
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    a) Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör steht in funktionalem Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie und der Justizgewährungspflicht des Staates (vgl. BVerfGE 81, 123 ; BVerfGK 19, 377 ).

    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfGK 19, 377 ).

    Eng damit zusammen hängt das ebenfalls aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Verbot von "Überraschungsentscheidungen" (vgl. BVerfGK 19, 377 ).

    Von einer solchen ist insbesondere auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 -, juris, Rn. 51), oder das Gericht eine von ihm geschaffene Verfahrenslage, auf deren Bestand die Beteiligten vertrauen durften, übergeht.

    (2) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; stRspr).

  • BFH, 02.08.2013 - XI B 97/12

    Absehen von einer durch Vorsitzendenschreiben angeordneten Beweisaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    In anderen Fällen verlangt das Recht auf rechtliches Gehör zur Vermeidung einer verbotenen Überraschungsentscheidung, dass die geschaffene Prozesslage zuvor wieder beseitigt wird, zumindest in Form einer gerichtlichen Erklärung, die unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass an der bisherigen Prozesslage nicht mehr festgehalten wird beziehungsweise sich diese erledigt hat (vgl. BVerwGE 17, 172 ; BFH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - XI B 84/12 -, juris, Rn. 15 und vom 2. August 2013 - XI B 97/12 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; Hömig, in: ders./Wolff, GG, 11. Aufl. 2016, Art. 103 Rn. 6; vgl. etwa zur Hinweispflicht bei abweichender Beweiswürdigung im Berufungsverfahren BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1999 - 2 BvR 762/98 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2015 - 1 BvR 2819/14 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2016 - 2 BvR 1313/16 -, juris, Rn. 11; zur Hinweispflicht vor Eintritt in das vereinfachte Verfahren [§ 495a ZPO] BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10; zur Hinweispflicht vor Klageabweisung nach Wechsel des Berichterstatters BFHE 223, 308).

    Eines solchen Hinweises bedarf es nur dann nicht, wenn das Gericht zu Recht davon ausgehen kann, dass seine Intention aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei erkennbar ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - XI B 84/12 -, juris, Rn. 17 und vom 2. August 2013 - XI B 97/12 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).

  • BFH, 19.12.2012 - XI B 84/12

    Absehen von einer durch Beweisbeschluss angeordneten Beweisaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    In anderen Fällen verlangt das Recht auf rechtliches Gehör zur Vermeidung einer verbotenen Überraschungsentscheidung, dass die geschaffene Prozesslage zuvor wieder beseitigt wird, zumindest in Form einer gerichtlichen Erklärung, die unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass an der bisherigen Prozesslage nicht mehr festgehalten wird beziehungsweise sich diese erledigt hat (vgl. BVerwGE 17, 172 ; BFH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - XI B 84/12 -, juris, Rn. 15 und vom 2. August 2013 - XI B 97/12 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; Hömig, in: ders./Wolff, GG, 11. Aufl. 2016, Art. 103 Rn. 6; vgl. etwa zur Hinweispflicht bei abweichender Beweiswürdigung im Berufungsverfahren BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1999 - 2 BvR 762/98 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2015 - 1 BvR 2819/14 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2016 - 2 BvR 1313/16 -, juris, Rn. 11; zur Hinweispflicht vor Eintritt in das vereinfachte Verfahren [§ 495a ZPO] BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 -, juris, Rn. 10; zur Hinweispflicht vor Klageabweisung nach Wechsel des Berichterstatters BFHE 223, 308).

    Eines solchen Hinweises bedarf es nur dann nicht, wenn das Gericht zu Recht davon ausgehen kann, dass seine Intention aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei erkennbar ist (vgl. BFH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - XI B 84/12 -, juris, Rn. 17 und vom 2. August 2013 - XI B 97/12 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    (2) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; stRspr).

    Ein Gehörsverstoß des Landgerichts wäre durch das Berufungsverfahren schließlich prozedural überholt (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16 -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    (2) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; stRspr).

    Dies hat es auch im Beschluss vom 6. Februar 2017 verkannt und auch dort den Schriftsatz vom 14. November 2016 nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise gewürdigt, so dass der Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG auch nicht etwa im Zuge des Anhörungsverfahrens geheilt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfGK 19, 377 ).

    Von einer solchen ist insbesondere auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 -, juris, Rn. 51), oder das Gericht eine von ihm geschaffene Verfahrenslage, auf deren Bestand die Beteiligten vertrauen durften, übergeht.

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    (2) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; stRspr).

    Aus diesem Grunde ist der Substantiierungspflicht aus § 92 BVerfGG bei der Rüge eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur genügt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und welche Folgen sich daraus für die angegriffene Entscheidung ergeben hätten (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 72, 122 ; 91, 1 ; 112, 185 ).

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    (2) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; stRspr).

    Aus diesem Grunde ist der Substantiierungspflicht aus § 92 BVerfGG bei der Rüge eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur genügt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und welche Folgen sich daraus für die angegriffene Entscheidung ergeben hätten (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 72, 122 ; 91, 1 ; 112, 185 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfGK 19, 377 ).

    Von einer solchen ist insbesondere auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; 98, 218 ; BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 -, juris, Rn. 51), oder das Gericht eine von ihm geschaffene Verfahrenslage, auf deren Bestand die Beteiligten vertrauen durften, übergeht.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17
    (2) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; stRspr).

    Dies hat es auch im Beschluss vom 6. Februar 2017 verkannt und auch dort den Schriftsatz vom 14. November 2016 nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise gewürdigt, so dass der Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG auch nicht etwa im Zuge des Anhörungsverfahrens geheilt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 27/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über den Antrag vor Ablauf

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Abschiebung nach Bulgarien

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

  • BVerfG, 07.10.2016 - 2 BvR 1313/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender

  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1311/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung einer Multiplen Sklerose als

  • BVerfG, 15.07.2016 - 2 BvR 857/14

    Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör im Verfahren über die Beschwerde

  • BVerfG, 09.03.2015 - 1 BvR 2819/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 604/90
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Kostenbeschwerdeverfahren

  • BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63

    Verhältnis von Strafverfahren und Ausschließung in einem Verwaltungsverfahren -

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

  • BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Klageabweisung ohne

  • BVerfG, 18.11.2008 - 2 BvR 290/08

    Gewerbesteuerpflicht bei Anteilsveräußerung innerhalb der Fünfjahresfrist nach

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 07.11.2014 - 2 BvR 2799/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

  • BVerfG, 04.03.2024 - 2 BvR 184/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Daher hat der Beschwerdeführer bei der Begründung der Verfassungsbeschwerde darzulegen, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7 m.w.N.; stRspr).
  • BGH, 30.04.2020 - I ZB 61/19

    Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige

    (1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung eine von ihm dem oder den Beteiligten gesetzte Frist zur Äußerung nicht abwartet (BGH, Beschluss vom 19. November 2019 - VI ZR 215/19, NJW-RR 2020, 248 Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17; BVerfGE 12, 110, 113 [juris Rn. 8]; BVerfG, MDR 2018, 614 Rn. 8).
  • BVerfG, 20.12.2018 - 1 BvR 1155/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Das ist der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die zu Unrecht unterbliebene Anhörung das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, www.bverfg.de, Rn. 7).
  • BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22

    Auch ein Schriftsatz mit falschem Aktenzeichen wahrt die Frist!

    Aus diesem Grund ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht nur dann verletzt, wenn das Gericht sofort entscheidet, ohne eine angemessene Frist abzuwarten, innerhalb deren eine eventuell beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen eingehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17, NJW 2018, 3316 Rn. 8 mwN), oder wenn es eine den Beteiligten selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17, juris Rn. 2, 5, 8) oder wenn die gesetzte Frist objektiv nicht für eine sachlich fundierte Äußerung zum Sachverhalt und zur Rechtslage ausreicht (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - VI ZR 287/17, aaO mwN).
  • BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines

    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 3).

    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7; stRspr).

    Aus diesem Grunde ist der Substantiierungspflicht aus § 92 BVerfGG bei der Rüge eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur genügt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und welche Folgen sich daraus für die angegriffene Entscheidung ergeben hätten (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 72, 122 ; 91, 1 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7).

  • BGH, 17.01.2019 - III ZR 209/17

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Verstoß der Bundesrepublik Deutschland

    Insoweit hat die darauf gerichtete Rüge auszuführen, wie die Partei auf einen entsprechenden Hinweis reagiert hätte, insbesondere was sie im Einzelnen vorgetragen hätte und wie sie weiter vorgegangen wäre (BVerfG, MDR 2018, 614 Rn. 7; Senat, Urteil vom 16. Oktober 2008 - III ZR 253/07, NJW 2009, 148 Rn. 10; jeweils mwN).
  • BVerfG, 28.12.2023 - 1 BvR 2033/23

    Mangels Darlegungen zur Rechtswegerschöpfung und Aufzeigens einer möglichen

    Angesichts dieser Voraussetzungen ist der aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Substantiierungspflicht lediglich genügt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und welche Folgen sich daraus für die angegriffene Entscheidung ergeben hätten (vgl. BVerfGE 91, 1 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 10-IV-23
    Daher ist der Substantiierungspflicht bei der Rüge eines Gehörsverstoßes nur dann genügt, wenn der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden kann, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 116-IV-21; vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2022 - 2 BvR 2222/21 - juris Rn. 36; Beschluss vom 12. Mai 2022 - 2 BvR 354/21 - juris Rn. 8; Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [216]; Beschluss vom 16. März 1994, BVerfGE 91, 1 [25 f.]; Beschluss vom 18. Juni 1986, BVerfGE 72, 122 [132]) und welche Folgen sich daraus für die angegriffene Entscheidung ergeben hätten (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Juni 2023 - Vf. 68-IV-22; Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 116-IV-21; vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2022 - 2 BvR 354/21 - juris Rn. 8; Beschluss vom 25. Oktober 2019 - 2 BvR 498/19 - juris Rn. 18; Beschluss vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 - juris Rn. 7).
  • BGH, 17.06.2020 - XII ZR 94/19

    Darlegen der Entscheidungserheblichkeit für eine Verletzung des Anspruchs auf

    Zwar wird der Anspruch auf rechtliches Gehör einer Partei verletzt, wenn das Gericht eine selbst gesetzte Frist zur Äußerung mit seiner Entscheidung nicht abwartet (BGH Beschluss vom 19. November 2019 - VI ZR 215/19 - NJW-RR 2020, 248 Rn. 4 mwN; BVerfG MDR 2018, 614 Rn. 5 mwN).

    Dabei ist es grundsätzlich auch unerheblich, wenn sich der Verfahrensbeteiligte schon vor Ablauf der Frist bereits in einer Weise geäußert hatte, die als abschließend verstanden werden konnte (BVerfG MDR 2018, 614 Rn. 8 mwN).

    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht (BVerfG MDR 2018, 614 Rn. 7 mwN), wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass weiterer Vortrag des Klägers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte.

    Die Entscheidungserheblichkeit muss von demjenigen, der sich auf die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruft, schlüssig dargelegt werden (BVerfG MDR 2018, 614 Rn. 9).

  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZN 381/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG reicht es aus, dass nicht ausgeschlossen werden kann, ein rechtzeitig erteilter rechtlicher Hinweis hätte zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt (vgl. BVerfG 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 - Rn. 7 mwN) .
  • BGH, 19.11.2019 - VI ZR 215/19

    Gehörsverletzung des Gerichts durch Nichtabwarten einer selbst gesetzten Frist

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 10 LA 9/18

    Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge; Erfüllung; Gehörsverstoß; rechtliches

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Corona; Covid-19; Darlegung; Prozesskostenhilfe

  • OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 26 Sch 2/21

    Keine Aufhebung eines Schiedsspruchs über Unwirksamkeit einer außerordentlichen

  • BGH, 22.04.2021 - IX ZR 67/20

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens wegen eines auf dem Vertrag quittierten

  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 9 CS 18.1415

    Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung einer Baugenehmigung bei mehr als 20

  • BSG, 13.03.2018 - B 11 AL 79/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • VerfGH Bayern, 25.01.2021 - 4-VI-20

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Anspruches auf

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 14/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

  • BayObLG, 16.02.2022 - 101 Sch 60/21

    Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch im Herkunftsstaat und

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - VerfGH 28/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Beitreibung von Gerichtskosten

  • OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19

    Antrag auf teilweise Aufhebung eines Schiedsspruchs

  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 68-IV-22
  • OLG Frankfurt, 28.05.2020 - 26 Sch 7/19

    Antrag auf Aufhebung eines Schlussschiedsspruchs über englischsprachigen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21

    Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 175/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens in

  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 9 CS 18.1463

    Wirksame öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

  • BPatG, 12.03.2021 - 6 Ni 4/20
  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 9 CS 18.1468

    Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2023 - 116-IV-21
  • OLG Frankfurt, 17.12.2020 - 26 Sch 15/19

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: unbegründeter Einwand

  • BPatG, 18.11.2010 - 6 Ni 2/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung und Verfahren zum Markieren oder

  • OLG Frankfurt, 08.09.2022 - 26 Sch 16/21

    Aufhebungsantrag Schiedsverfahren: Anforderungen an Beschwer durch Schiedsspruch

  • LG Stuttgart, 19.02.2021 - 10 T 47/21

    Missachtung der Teilungserklärung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht