Rechtsprechung
   BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5132
BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15 (https://dejure.org/2016,5132)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.2016 - 2 BvR 550/15 (https://dejure.org/2016,5132)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 2016 - 2 BvR 550/15 (https://dejure.org/2016,5132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,5132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Rechtliches Gehör zu Stellungnahmen der Gegenseite ist vor Zugang einer gerichtlichen Entscheidung zu gewähren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, §§ 108 ff StVollzG, § 108 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Art 103 Abs 1 GG (rechtliches Gehör) verleiht Prozessparteien Anspruch auf Äußerungsmöglichkeit zu Stellungnahmen der Gegenseite - Gehörsverletzung bei unterlassener gerichtlicher Übermittlung gegnerischen Parteivortrags - hier jedoch Unzulässigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Art 103 Abs 1 GG (rechtliches Gehör) verleiht Prozessparteien Anspruch auf Äußerungsmöglichkeit zu Stellungnahmen der Gegenseite - Gehörsverletzung bei unterlassener gerichtlicher Übermittlung gegnerischen Parteivortrags - hier jedoch Unzulässigkeit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2 ; BVerfGG § 90 Abs. 2
    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - vor der Entscheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15
    103 Abs. 1 gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich im Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Dazu gehören Stellungnahmen der Gegenseite (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris, Rn. 22 und vom 21. März 2011 - 2 BvR 301/11 -, juris, Rn. 2).

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15
    103 Abs. 1 gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich im Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15
    Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Dies gilt - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht.

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15
    103 Abs. 1 gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich im Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ).

    Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).

  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15
    Denn der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör dient nicht nur der Gewährleistung sachrichtiger Entscheidungen, sondern auch der Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15
    Indes hat der Beschwerdeführer insoweit den Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 90 Abs. 2 BVerfGG), der verlangt, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen, nicht gewahrt (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15
    Dies gilt - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht.
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15
    Dies gilt - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht.
  • BVerfG, 21.03.2011 - 2 BvR 301/11

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15
    Dazu gehören Stellungnahmen der Gegenseite (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris, Rn. 22 und vom 21. März 2011 - 2 BvR 301/11 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

    Auszug aus BVerfG, 04.03.2016 - 2 BvR 550/15
    Dazu gehören Stellungnahmen der Gegenseite (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris, Rn. 22 und vom 21. März 2011 - 2 BvR 301/11 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BayObLG, 19.10.2023 - 204 StObWs 376/23

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung einer Strafvollstreckungskammer

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist regelmäßig verletzt, wenn das Gericht einem Verfahrensbeteiligten, bevor es eine für ihn ungünstige Entscheidung trifft, keine Gelegenheit gibt, sich zu einer im Verfahren abgegebenen Stellungnahme der Gegenseite zu äußern (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08, juris Rn. 3, und Nichtannahmebeschluss vom 04.03.2016 - 2 BvR 550/15, juris Rn. 3).

    Denn der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör dient nicht nur der Gewährleistung sachrichtiger Entscheidungen, sondern auch der Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08, juris Rn. 3 m.w.N., und vom 04.03.2016 - 2 BvR 550/15, juris Rn. 4).

  • BayObLG, 05.03.2024 - 204 StObWs 58/24

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Kosten des

    Denn der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör dient nicht nur der Gewährleistung sachrichtiger Entscheidungen, sondern auch der Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08, juris Rn. 3 m.w.N., und vom 04.03.2016 - 2 BvR 550/15, juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht