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   BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 563/05   

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https://dejure.org/2006,2667
BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 563/05 (https://dejure.org/2006,2667)
BVerfG, Entscheidung vom 10.08.2006 - 2 BvR 563/05 (https://dejure.org/2006,2667)
BVerfG, Entscheidung vom 10. August 2006 - 2 BvR 563/05 (https://dejure.org/2006,2667)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erneute Berufung in ein Beamtendienstverhältnis auf Lebenszeit nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit; Anforderung an das Eingreifen des Verbots rückwirkend belastender Gesetze unter Berücksichtigung von Vertrauenschutzaspekten und Verhältnismäßigkeitsaspekten; Frage ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 45 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Umfang des Vertrauensschutzes bei vorzeitiger Versetzung von Beamten in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Verstoß gegen das Vertrauensschutzprinzip durch erneute Berufung in das Beamtenverhältnis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dienstunfähiger Ruheständler studierte Jura - Bahn darf ihn wieder zurück in den aktiven Dienst als Beamter berufen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 28
  • DVBl 2006, 1370
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 563/05
    Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 101, 239 ).

    Auch hier hat der Gesetzgeber Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen; diese sind jedoch erst verletzt, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 101, 239 ; stRspr).

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 563/05
    "Echte" Rückwirkungen, bei denen ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift, sind daher grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 11, 139 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 563/05
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 563/05
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 563/05
    Der Beschwerdeführer durfte nicht mit dem Fortbestand seiner Ruhestandsversetzung rechnen, so dass sich ein ausreichend gewichtiger Vertrauensschutztatbestand nicht herausbilden konnte (vgl. dazu BVerfGE 95, 64 ).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 563/05
    Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 101, 239 ).
  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Grundsatz des Vertrauensschutzes nur dann verletzt, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfG 10. August 2006 - 2 BvR 563/05  - Rn. 14, BVerfGK 9, 28) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07

    Lebensaltersstufen - Altersdiskriminierung - Primäranspruch auf Beseitigung und

    Auch hier hat der Gesetzgeber Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen; solche Grundsätze sind jedoch erst verletzt, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfG vom 10.08.2006 - 2 BvR 563/05 -DVBl 2006, 1370-1372; stRspr).
  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

    Die Anhörungsrüge war im recht verstandenen Interesse des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 122, 190 ) dahin auszulegen, dass der Beschwerdeführer, der zur Nutzung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde gehalten war (vgl. BVerfGK 5, 337 ; 9, 28 ), auch den vom Landgericht selbst begangenen Gehörsverstoß beanstandete; insoweit war sie statthaft.
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 42/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Aufnahme von

    Diese ist rechtmäßig, wenn ausreichende Gemeinwohlgründe sie erfordern und das schutzwürdige Vertrauen der Betroffenen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht überwiegt (BVerfGE 103, 392, 403 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39 S 197; BVerfGE 109, 96, 122 = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 65; BVerfG , Beschluss vom 31. März 2006 - 1 BvR 1750/01 - juris RdNr 39 - sowie Beschluss vom 10. August 2006 - 2 BvR 563/05 - juris RdNr 14 = DVBl 2006, 1370, 1371).

    Ein entsprechend gewichtiger Vertrauensschutztatbestand (vgl BVerfG , Beschluss vom 10. August 2006, aaO, juris RdNr 15 bzw DVBl 2006, 1370, 1371) konnte sich in den ersten Wochen zu Beginn des Jahres 2001 nicht herausbilden.

  • BVerfG, 14.12.2018 - 2 BvR 1594/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassen

    b) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so zählt die Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfGK 5, 337 ; 9, 28 ).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 45/05 R

    Unechte Rückwirkung von Honorarbegrenzungsregelungen

    Diese ist rechtmäßig, wenn ausreichende Gemeinwohlgründe sie erfordern und das schutzwürdige Vertrauen der Betroffenen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage nicht überwiegt (BVerfGE 103, 392, 403 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39 S 197; BVerfGE 109, 96, 122 = SozR 4-5868 § 1 Nr. 2 RdNr 65; BVerfG , Beschluss vom 31. März 2006 - 1 BvR 1750/01 - juris RdNr 39 - sowie Beschluss vom 10. August 2006 - 2 BvR 563/05 - juris RdNr 14 = DVBl 2006, 1370, 1371).

    Ein entsprechend gewichtiger Vertrauensschutztatbestand (vgl BVerfG , Beschluss vom 10. August 2006, aaO, juris RdNr 15 bzw DVBl 2006, 1370, 1371) konnte sich in den ersten Wochen zu Beginn des Jahres 2001 nicht herausbilden.

  • BVerwG, 20.01.2009 - 2 B 4.08

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst aufgrund der Verletzung einer Pflicht zur

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Kläger hierzu bereits in seinem Nichtannahmebeschluss vom 10. August 2006 2 BvR 563/05 (Rn. 20, DVBl 2006, 1370 ff.) zutreffend darauf hingewiesen, dass das zeitgleiche Betreiben der Reaktivierung und des Disziplinarverfahrens kein Widerspruch sei.
  • BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 244/08

    Mangels Rechtswegerschöpfung erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

    Die Anhörungsrüge gehört zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGK 5, 337 [338]; 9, 28 [33]).
  • VGH Bayern, 06.04.2009 - 14 B 08.3031

    Anrechnung eines Lehrgangs "Fachkraft für Umweltschutz" nach § 5 Abs. 7 Satz 1

    Diese sind aber erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfG vom 15.10.1996 BVerfGE 95, 64/86; BVerfG vom 10.8.2006 DVBl. 2006, 1370).
  • VG Koblenz, 17.04.2007 - 1 K 487/06

    Rundfunkgebühren für Zweitgeräte in Beherbergungsbetrieben

    Damit ist nicht ersichtlich, woraus sich eine vor gesetzlichen Änderungen geschützte Rechtsposition der Klägerin in Bezug auf den künftigen Umfang ihrer Rundfunkgebührenpflicht ergeben sollte (vgl. zum Vertrauensschutz bei der sog. "unechten" Rückwirkung BVerfG, B. v. 10.08.2006 - 2 BvR 563/05 -, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • VG Koblenz, 17.04.2007 - 1 K 457/06

    Rundfunkgebühren für Zweitgeräte in Betrieben des Beherbergungsgewerbes; Verstoß

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