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   BVerfG, 14.01.2015 - 2 BvR 568/12   

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https://dejure.org/2015,19471
BVerfG, 14.01.2015 - 2 BvR 568/12 (https://dejure.org/2015,19471)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2015 - 2 BvR 568/12 (https://dejure.org/2015,19471)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 2 BvR 568/12 (https://dejure.org/2015,19471)
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Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, EStG § 3 Nr 62, EStG § 3 Nr 63, EStG § 11 Abs 1, GG Art 3 Abs 1
    Arbeitgeber; Arbeitslohn; Umlagezahlung; Versorgungsanstalt; Zeitpunkt

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 8 Abs 1 ; EStG § 3 Nr 62 ; EStG § 3 Nr 63 ; EStG § 11 Abs 1 ; GG Art 3 Abs 1

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Niedersachsen, 21.02.2017 - 14 K 155/15

    Berücksichtigung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung durch einen

    Die Besteuerung ist insoweit nicht zu beanstanden, zumal die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde (BVerfG-Beschluss vom 14. Januar 2015, 2 BvR 568/12).
  • BFH, 15.09.2011 - VI R 36/09

    Steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Umlagezahlungen des Arbeitgebers

    Nach Abschluss des Verfahrens erging eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.11.2017 (BStBl I 2017, 1446), aufgrund § 367 Abs. 2b, § 172 Abs. 3 AO sowie der Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG vom 27.07.2010 2 BvR 3056/09 (vorgehend BFH-Urteil vom 07.05.2009 VI R 8/07) und vom 14.01.2015 2 BvR 568/12 (vorgehend BFH-Urteil vom 15.09.2011 VI R 36/09) sowie des Urteils des Niedersächsischen FG vom 21.02.2017 14 K 155/15.
  • SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 73/13

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bzgl. Zahlung eines

    Der BFH hat erstmalig über die Steuerfreiheit von Finanzierungsanteilen des Arbeitnehmers am vom Arbeitgeber zu zahlenden Gesamtversicherungsbeitrag zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu entscheiden gehabt, ohne dass eine originäre Beitragspflicht des Arbeitnehmers bestand (vgl. für diesen Fall: BFH, Urteil vom 09.12.2010 - VI R 23/09 - juris RdNr. 14), ohne dass die Versicherungsbeitragszahlungen im Umlageverfahren geleistet wurden (vgl. für diesen Fall: BFH: Urteil vom 15.09.2011 - VI R 36/09 - juris RdNr. 14; die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Beschluss vom 14.01.2015 - 2 BvR 568/12 - ) und ohne dass es sich um eine Umlagezahlung handelte (vgl. für diesen Fall: BFH, Urteil vom 07.05.2009 - VI R 8/07 - BFHE 225, 68 = BStBl II 2010, 194).
  • SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 1000/12

    Anspruch eines im Vereinsregister eingetragenen kommunalen Arbeitgeberverbandes

    Der BFH hat erstmalig über die Steuerfreiheit von Finanzierungsanteilen des Arbeitnehmers am vom Arbeitgeber zu zahlenden Gesamtversicherungsbeitrag zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu entscheiden gehabt, ohne dass eine originäre Beitragspflicht des Arbeitnehmers bestand (vgl. für diesen Fall: BFH, Urteil vom 09.12.2010 - VI R 23/09 - juris RdNr. 14), ohne dass die Versicherungsbeitragszahlungen im Umlageverfahren geleistet wurden (vgl. für diesen Fall: BFH: Urteil vom 15.09.2011 - VI R 36/09 - juris RdNr. 14; die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG, Beschluss vom 14.01.2015 - 2 BvR 568/12 - ) und ohne dass es sich um eine Umlagezahlung handelte (vgl. für diesen Fall: BFH, Urteil vom 07.05.2009 - VI R 8/07 - BFHE 225, 68 = BStBl II 2010, 194).
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