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   BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96   

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BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 (https://dejure.org/1997,8140)
BVerfG, Entscheidung vom 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 (https://dejure.org/1997,8140)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 (https://dejure.org/1997,8140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 7 § 153
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96
    Zwar fordert der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus zunächst alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 63, 77 >78<; 74, 102 >113<; 79, 275 >278 f.<).

    Bei dieser besonderen Sachlage steht der verfassungsprozessuale Subsidiaritätsgrundsatz der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen (vgl. BVerfGE 17, 252 >257<; 60, 96 >99<; 63, 77 >79<).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96
    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 >295 f.<; 70, 288 >293<; stRspr).
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvR 608/84

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung rechtzeitig

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96
    Ohne Bedeutung ist insoweit, ob der Gehörsverstoß vom Gericht verschuldet ist oder nicht (vgl. BVerfGE 67, 199 >202<; 70, 215 >218<; stRspr).
  • BVerfG, 09.06.1993 - 1 BvR 380/93

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung durch Stellung

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96
    Zu diesen prozessualen Möglichkeiten gehört grundsätzlich auch die Stellung von Wiederaufnahmeanträgen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 1993 - 1 BvR 380/93 -, NJW 1993, S. 3256 >3257<; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 1991 - 2 BvR 355/91 -, NJW 1992, S. 496 ).
  • BVerfG, 13.09.1991 - 2 BvR 355/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung und

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96
    Zu diesen prozessualen Möglichkeiten gehört grundsätzlich auch die Stellung von Wiederaufnahmeanträgen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 1993 - 1 BvR 380/93 -, NJW 1993, S. 3256 >3257<; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 1991 - 2 BvR 355/91 -, NJW 1992, S. 496 ).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96
    Zwar fordert der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus zunächst alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 63, 77 >78<; 74, 102 >113<; 79, 275 >278 f.<).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96
    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 >295 f.<; 70, 288 >293<; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96
    Nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung und angesichts von Zweifeln gegenüber einer Anwendbarkeit von § 580 Nr. 6 ZPO im Verhältnis von Rechtsschutz in der Hauptsache und vorläufigem Rechtsschutz kann der Beschwerdeführer nicht auf diesen Weg verwiesen werden (vgl. BVerfGE 73, 322 >329<).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96
    Bei dieser besonderen Sachlage steht der verfassungsprozessuale Subsidiaritätsgrundsatz der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen (vgl. BVerfGE 17, 252 >257<; 60, 96 >99<; 63, 77 >79<).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96
    Ohne Bedeutung ist insoweit, ob der Gehörsverstoß vom Gericht verschuldet ist oder nicht (vgl. BVerfGE 67, 199 >202<; 70, 215 >218<; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 53, 219 ; 60, 96 ; 60, 120 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 62, 347 ; 67, 199 ; 72, 119 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, Rn. 27; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07

    Zuteilung der aus einem anderen Prüfungsjahrgang stammenden Prüfungskennziffer an

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird ( BVerfGE 86, 133 [146]; BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1997, - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, Beilage Nr. 1, 1).
  • VGH Bayern, 04.10.2016 - 22 ZB 16.725

    Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis - Unzuverlässigkeit wegen

    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurde oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, B. v. 16.7.1997 - 2 BvR 570/96 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2003 - 2 L 325/03

    Zur Verletzung rechtlichen Gehörs

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird (BVerfGE 86, 133 [146]; BVerfG, Beschl. v. 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, 1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03

    Zum Einwendungsausschluss bei der Öffentlichkeitsbeteiligung

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert gehalten wird (BVerfGE 86, 133 [146]; BVerfG, Beschl. v. 16.07.1997 - 2 BvR 570/96 -, NVwZ 1998, 1).
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