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   BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 571/20   

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https://dejure.org/2020,6415
BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 571/20 (https://dejure.org/2020,6415)
BVerfG, Entscheidung vom 01.04.2020 - 2 BvR 571/20 (https://dejure.org/2020,6415)
BVerfG, Entscheidung vom 01. April 2020 - 2 BvR 571/20 (https://dejure.org/2020,6415)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Aufhebung von Hauptverhandlungsterminen wegen möglicher Infektion mit Corona-Virus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aufhebung zweier Hauptverhandlungstermine wegen der Gefahr einer Corona-Infektion - Tenorbegründung: teils Subsidiarität gegenüber nachgelagertem fachgerichtlichem Rechtsschutz, teils derzeit unzureichende Beschwerdebegründung - ...

  • RA Kotz

    Aufhebung zweier Hauptverhandlungstermine wegen der Gefahr einer Corona-Infektion

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aufhebung zweier Hauptverhandlungstermine wegen der Gefahr einer Corona-Infektion - Tenorbegründung: teils Subsidiarität gegenüber nachgelagertem fachgerichtlichem Rechtsschutz, teils derzeit unzureichende Beschwerdebegründung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aufhebung zweier Hauptverhandlungstermine wegen der Gefahr einer Corona-Infektion; Tenorbegründung: teils Subsidiarität gegenüber nachgelagertem fachgerichtlichem Rechtsschutz, teils derzeit unzureichende Beschwerdebegründung; ...

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Unzulässigkeit der zugleich erhobenen Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung zweier Hauptverhandlungstermine; Begehrte Aufhebung zweier Hauptverhandlungstermine wegen der Gefahr einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aufhebung zweier Hauptverhandlungstermine wegen der Gefahr einer Corona-Infektion - Tenorbegründung: teils Subsidiarität gegenüber nachgelagertem fachgerichtlichem Rechtsschutz, teils derzeit unzureichende Beschwerdebegründung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Pflicht zur Teilnahme an einer strafrechtlichen Hauptverhandlung trotz abstrakter Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung von Hauptverhandlungsterminen - wegen möglicher Infektion mit Corona-Virus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aufhebung zweier Hauptverhandlungstermine wegen ... - Corona-Virus

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 571/20
    Sie setzt sich weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht mit den vom Landgericht durchgeführten Schutzvorkehrungen auseinander (vgl. BVerfGE 105, 252 ; BVerfGK 14, 402 ), sondern behauptet pauschal und ohne hinreichenden Beleg, nur ein "absolutes Kontaktverbot" könne eine Infektion verhindern.
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 571/20
    Insbesondere hat der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert dargelegt, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen für einen Infektionsschutz offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind oder erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 92, 26 ; 125, 39 ; 142, 313 ).
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 571/20
    Sie setzt sich weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht mit den vom Landgericht durchgeführten Schutzvorkehrungen auseinander (vgl. BVerfGE 105, 252 ; BVerfGK 14, 402 ), sondern behauptet pauschal und ohne hinreichenden Beleg, nur ein "absolutes Kontaktverbot" könne eine Infektion verhindern.
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 571/20
    Soweit der Beschwerdeführer sich mit der Rüge, ihm drohe im Rahmen der Hauptverhandlung eine gegen Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG verstoßende Gesundheitsgefahr durch die Infektion mit dem Corona-Virus, gegen die Bestätigung der Terminsladung und die im Beschwerdeweg ergangenen Entscheidungen des Landgerichts München II und des Oberlandesgerichts München wendet, steht dem der Grundsatz der Subsidiarität zwar nicht entgegen, weil die behaupteten Gesundheitsgefahren im Wege des nachgelagerten fachgerichtlichen Rechtsschutzes nicht mehr behoben werden könnten (vgl. BVerfGE 51, 324 ).
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 571/20
    Insbesondere hat der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert dargelegt, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen für einen Infektionsschutz offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind oder erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 92, 26 ; 125, 39 ; 142, 313 ).
  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 571/20
    Insbesondere hat der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert dargelegt, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen für einen Infektionsschutz offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind oder erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 92, 26 ; 125, 39 ; 142, 313 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 571/20
    Insbesondere hat der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert dargelegt, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen für einen Infektionsschutz offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind oder erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 92, 26 ; 125, 39 ; 142, 313 ).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 571/20
    Insoweit ist der Beschwerdeführer auf das fachgerichtliche Verfahren zu verweisen; eine Überprüfung der Terminsladung als gerichtliche Zwischenentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht kommt nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 21, 139 ).
  • OLG Dresden, 17.02.2021 - 1 W 943/20

    Terminverlegung wegen COVID-19 beantragt: Ablehnung ist kein Befangenheitsgrund!

    Ebenso wenig ist dargetan und ersichtlich, dass nur ein "absolutes Kontaktverbot" eine Infektion verhindern kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.04.2020, Az.: 2 BvRr 571/20, COVuR 2020, 68).
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