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   BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09   

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https://dejure.org/2011,79584
BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09 (https://dejure.org/2011,79584)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2011 - 2 BvR 576/09 (https://dejure.org/2011,79584)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2011 - 2 BvR 576/09 (https://dejure.org/2011,79584)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 29 Abs 3 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung des im fachgerichtlichen Verfahren verfolgten Rechtsschutzziels - Eingangskontrolle der Behörden- und Gerichtspost von Strafgefangenen - hier: kein weiterbestehendes Rechtsschutzinteresse unter dem ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 29 Abs 3 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung des im fachgerichtlichen Verfahren verfolgten Rechtsschutzziels - Eingangskontrolle der Behörden- und Gerichtspost von Strafgefangenen - hier: kein weiterbestehendes Rechtsschutzinteresse unter dem ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung des im fachgerichtlichen Verfahren verfolgten Rechtsschutzziels - Eingangskontrolle der Behörden- und Gerichtspost von Strafgefangenen - hier: kein weiterbestehendes Rechtsschutzinteresse unter dem ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung des im fachgerichtlichen Verfahren verfolgten Rechtsschutzziels - Eingangskontrolle der Behörden- und Gerichtspost von Strafgefangenen - hier: kein weiterbestehendes Rechtsschutzinteresse unter dem ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung des im fachgerichtlichen Verfahren verfolgten Rechtsschutzziels - Eingangskontrolle der Behörden- und Gerichtspost von Strafgefangenen - hier: kein weiterbestehendes Rechtsschutzinteresse unter dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07

    Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09
    Der Verweis auf eine solche rein theoretische Möglichkeit, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen, erlaubt nicht die Annahme einer das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses begründenden Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2733/04 u.a. -, juris).
  • BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06

    Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09
    Mit der Verlegung des - mittlerweile in Freiheit befindlichen - Beschwerdeführers in die Justizvollzugsanstalt M. ist hinsichtlich des im fachgerichtlichen Verfahren verfolgten Rechtsschutzziels Erledigung eingetreten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2007 - 2 BvR 1538/06, 2 BvR 1828/06 -, juris).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09
    Gründe für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 117, 71 , stRspr) legt der Vortrag des Beschwerdeführers nichtnahe.
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09
    Auch Umstände der Erledigung, die die Anerkennung eines fortbestehenden Rechtsschutzinteresses erforderlich machen könnten (vgl. BVerfGE 116, 69 ), sind nicht erkennbar.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09
    Gründe für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 117, 71 , stRspr) legt der Vortrag des Beschwerdeführers nichtnahe.
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04

    Nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig Verfassungsbeschwerde zur

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09
    Der Verweis auf eine solche rein theoretische Möglichkeit, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen, erlaubt nicht die Annahme einer das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses begründenden Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats, vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2733/04 u.a. -, juris).
  • BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde nach Erledigung des Rechtsschutzziels und

    Eine rein theoretische Möglichkeit einer Wiederholung reicht dafür nicht, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen (vgl. BVerfGE 81, 138 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 2015 - 2 BvR 2019/09 -, Rn. 26).
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

    Die Gerichte müssen daher bei der Entscheidung über das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses Hinweisen des Antragstellers oder sich aus den Umständen ergebenden Hinweisen darauf, dass der konkrete Fall Teil einer Praxis versuchter Vermeidung gerichtlicher Kontrolle durch gezielte Erledigungsmaßnahmen sein könnte, nachgehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 4, und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris, Rn. 12) und auch insoweit ihrer Pflicht zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ) nachkommen.
  • BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht

    Auf die im fachgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigende Frage, ob Beeinträchtigungen durch das Rauchen von im selben Haftraum untergebrachten Mitgefangenen sich darüber hinaus generell oder in der Justizvollzugsanstalt, in der der Beschwerdeführer untergebracht ist, auch unabhängig von der Dauer der Untersuchungshaft typischerweise - etwa wegen gezielter Erledigung zur Aufrechterhaltung einer Praxis, die gerichtlicher Überprüfung nicht standhalten kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 4) - binnen so kurzer Frist erledigen, dass der Betroffene auch eine fachgerichtliche Entscheidung vor dem Zeitpunkt der Erledigung nicht erlangen kann, kommt es daher für die Frage eines fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht an.
  • BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage

    Der Verweis auf die rein theoretische Möglichkeit einer vergleichbaren Zustellungskonstellation in der Zukunft, ohne dass irgendwelche Anhaltspunkte benannt werden oder ins Auge fallen, die für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieser Möglichkeit sprechen, ist nicht geeignet, eine Wiederholungsgefahr zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2733/04 -, juris, Rn. 18; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2 und vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12

    Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt;

    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es zukünftig zu einer vergleichbaren Verlegungskonstellation komme, kann der Verweis auf diese rein theoretische Möglichkeit keine Wiederholungsgefahr begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris).
  • BVerfG, 03.07.2015 - 1 BvR 2405/11

    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass noch im Zeitpunkt

    Denn hierfür müsste eine Wiederholung des gerügten Grundrechtsverstoßes konkret zu besorgen sein (vgl. BVerfGK 12, 378 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 3389/08 -, juris, Rn. 46; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 13.02.2014 - 2 BvR 2786/13

    Nichtannahmebeschluss: Mangels besonders schweren Nachteils nicht zur

    Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte für einen besonders schwerwiegenden Grundrechtsverstoß oder einen Versuch der Anstalt, sich gerichtlicher Kontrolle durch Verlegung des Beschwerdeführers zu entziehen (zur Bedeutung dieses Gesichtspunkts für das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 576/09 -, juris, Rn. 4).
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