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   BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01   

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BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01 (https://dejure.org/2004,3017)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.2004 - 2 BvR 577/01 (https://dejure.org/2004,3017)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 2004 - 2 BvR 577/01 (https://dejure.org/2004,3017)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG; Art. 33 Abs. 2 GG; Art. 6 EMRK; § 77 GVG; § 52 Abs. 1 Nr. 2 GVG
    Benachteiligungsverbot Behinderter (Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für eine benachteiligende Ungleichbehandlung; Diskriminierungsverbot); blinder Schöffe und Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verschaffung eines optischen Eindrucks von den Verfahrensbeteiligten; Recht ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fehlende Eignung eines Blinden zum Schöffenamt in Strafsachen - Keine Verletzung von Art 3 Abs 3 S 2 GG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Eignung eines blinden Menschen für ein Schöffenamt in Strafsachen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Aberkennung der Eignung einer blinden Person für ein Schöffenamt in Strafsachen unter Hinweis auf deren Behinderung ; Knüpfung der Eignung zum Schöffenamt an körperliche Voraussetzungen; Erfordernis der Fähigkeit eines Schöffen, die Vorgänge ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; ; GVG § 33 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eignung eines Blinden zum Schöffenamt in Strafsachen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Blinder kämpft um Schöffenamt - Im Strafprozess muss sich der Schöffe "ein Bild machen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 74
  • NJW 2004, 2150
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01
    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG will den Schutz des allgemeinen Gleichheitssatzes für bestimmte Personengruppen verstärken und der staatlichen Gewalt insoweit engere Grenzen vorgeben, als die Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für eine benachteiligende Ungleichbehandlung dienen darf (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 96, 288 sowie BTDrucks 12/6323, S. 12).

    Die angegriffene Entscheidung genügt auch den vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 8. Oktober 1997 (BVerfGE 96, 288 ) aus dem Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG entwickelten verfahrensrechtlichen Anforderungen.

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87

    Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01
    Zur Begründung führte es unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1987 (BGHSt 35, 164) aus, der Beschwerdeführer sei infolge eines körperlichen Gebrechens für ein Schöffenamt beim Landgericht nicht geeignet.

    Das Landgericht hat diese auch in der Literatur verbreitete Auffassung (vgl. Wimmer, JZ 1953, S. 671; Schorn, JR 1954, S. 298 ; Eb. Schmidt, JZ 1979, S. 337 ; Fezer, NStZ 1987, S. 335 und NStZ 1988, S. 375) in den Gründen seines Beschlusses nachvollziehbar begründet und sich dabei ergänzend auf die umfangreiche Argumentation des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 17. Dezember 1987 (BGHSt 35, 164) bezogen.

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01
    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG will den Schutz des allgemeinen Gleichheitssatzes für bestimmte Personengruppen verstärken und der staatlichen Gewalt insoweit engere Grenzen vorgeben, als die Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für eine benachteiligende Ungleichbehandlung dienen darf (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 96, 288 sowie BTDrucks 12/6323, S. 12).

    Eine rechtliche Schlechterstellung Behinderter ist danach zulässig, wenn behinderungsbezogene Besonderheiten es zwingend erfordern (vgl. BTDrucks 12/6323, S. 12 sowie BVerfGE 85, 191 ; 99, 341 ).

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01
    Eine rechtliche Schlechterstellung Behinderter ist danach zulässig, wenn behinderungsbezogene Besonderheiten es zwingend erfordern (vgl. BTDrucks 12/6323, S. 12 sowie BVerfGE 85, 191 ; 99, 341 ).
  • OLG Stuttgart, 08.03.1988 - 3 Ws 55/88

    Ausschluß eines Richters; Befangenheit; Tätigkeit als Staatsanwalt; Gesamtstrafe

    Auszug aus BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01
    Das Landgericht hat diese auch in der Literatur verbreitete Auffassung (vgl. Wimmer, JZ 1953, S. 671; Schorn, JR 1954, S. 298 ; Eb. Schmidt, JZ 1979, S. 337 ; Fezer, NStZ 1987, S. 335 und NStZ 1988, S. 375) in den Gründen seines Beschlusses nachvollziehbar begründet und sich dabei ergänzend auf die umfangreiche Argumentation des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 17. Dezember 1987 (BGHSt 35, 164) bezogen.
  • BVerfG, 07.11.1989 - 2 BvR 467/89
    Auszug aus BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01
    Sie ist - wie die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts bereits in dem Beschluss vom 7. November 1989, 2 BvR 467/89 (Juris), ausgeführt hat - frei von Willkür.
  • BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10

    Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Streichung eines blinden Schöffen von der Schöffenliste unter Hinweis auf den strafprozessualen Unmittelbarkeitsgrundsatz als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen (vgl. BVerfG Beschl. v. 7. November 1989 - 2 BvR 467/89; BVerfG NJW 2004, 2150).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 26.11

    Heilpraktiker; Heilpraktikerberuf; blinder Heilpraktiker; Erblindung;

    Eine rechtliche Schlechterstellung Behinderter ist danach aber nur zulässig, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 1 BvR 2161/94 - BVerfGE 99, 341 ; Nichtannahmebeschluss vom 10. März 2004 - 2 BvR 577/01 - NJW 2004, 2150 ; vgl. auch § 7 Abs. 2 BGG).
  • OVG Hamburg, 09.11.2023 - 3 Bf 64/21
    Eine rechtliche Schlechterstellung Behinderter ist danach aber nur zulässig, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 19.1.1999, 1 BvR 2161/94, BVerfGE 99, 341, juris Rn. 56; Beschl. v. 10.3.2004, 2 BvR 577/01, BVerfGK 3, 74, juris Rn. 7; vgl. auch § 7 Abs. 2 BGG).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-824/19

    Komisia za zashtita ot diskriminatsia

    30 Siehe Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 (ECLI:DE:BVerfG:2004:rk20040310.2bvr057701).
  • SG Aachen, 27.11.2015 - S 19 SO 54/15

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung

    Eine rechtliche Schlechterstellung Behinderter ist danach jedoch nur zulässig, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94 = juris, Rdnr. 56; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.03.2004 - 2 BvR 577/01 = juris, Rdnr. 7).
  • OLG Celle, 22.11.2012 - 1 Ws 458/12

    Verletzung des Diskriminierungsverbots bei Ablehnung der Überstellung eines auf

    Es ist auch nicht erkennbar, dass diese Benachteiligung wegen behinderungsbezogener Besonderheiten zwingend erforderlich (vgl. dazu BVerfGK 3, 74) oder sonst gerechtfertigt wäre.
  • VGH Bayern, 16.07.2008 - 19 ZB 08.1551

    Erledigung; fehlende Zulässigkeit; Erteilung eines Jagdscheins an Behinderte

    Bei der vorliegenden Behinderung kann zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (vgl. hierzu BVerfGE 99, 341 [357] und BVerfG, B. v. 10.03.2004 - 2 BvR 577/01 -, NJW 2004, 2150 [2151]) ein Jagdschein unter Auflagen erteilt werden (vgl. VG Freiburg, U. v. 10.08.1995 - 5 K 1778/92 -, NVwZ-RR 1996, 435 f.), hier z.B. mit der Beschränkung auf diejenige Jagdart, für die die körperliche Eignung noch besteht (Ansitzjagd) und - entsprechend der eigenen Anregung des Klägers - in Begleitung eines erfahrenen Jagdscheininhabers.
  • VG Düsseldorf, 26.06.2023 - 20 L 1147/23

    Zugang zu öffentlichen Ämtern

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. März 2004 - 2 BvR 577/01 -, juris; zur Rechtsstellung ehrenamtlicher Richter bei einem Verwaltungsgericht: OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Oktober 1988 - 8 A 9/87 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 4 L 517/19 - VG Karlsruhe, Urteil vom 18. Februar 2011 - 1 K 1569/10 -, juris Rn. 28; Schnellenbach, Die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter, NVwZ 1988, 703 (706).
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