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   BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05   

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BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05 (https://dejure.org/2005,5679)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2005 - 2 BvR 583/05 (https://dejure.org/2005,5679)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 2 BvR 583/05 (https://dejure.org/2005,5679)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verletzung von Art.

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die sich aus der Fürsorgepflicht und Schutzpflicht des Dienstherrn ergebenden Anforderungen an eine Abordnungsverfügung; Grundrechtseingriff durch Veränderung des Dienstortes eines Beamten; Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5
    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Abordnung eines Beamten bei Gefahr der Gesundheitsschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 250
  • NVwZ 2005, 926
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05
    a) Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachten sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 43, 154 ; 46, 97 ; 83, 89 ; 106, 225 ).

    Sie verpflichtet den Dienstherrn, bei seinen Entscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 43, 154 sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, S. 853).

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05
    a) Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachten sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 43, 154 ; 46, 97 ; 83, 89 ; 106, 225 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05
    a) Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachten sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 43, 154 ; 46, 97 ; 83, 89 ; 106, 225 ).
  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89

    Sofortige Vollziehung - Entlassung - Probebeamter - Dienstbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05
    Sie verpflichtet den Dienstherrn, bei seinen Entscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 43, 154 sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, S. 853).
  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 114.65

    Versetzung eines Beamten; Beurteilungsspielraum des Dienstherrn über das

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05
    Substantiierte Anhaltspunkte für eine Gesundheitsschädigung des Beamten sind daher auch im Rahmen der Ermessensentscheidung des Dienstherrn hinsichtlich der Abordnung angemessen zu berücksichtigen (vgl. für den Fall der Versetzung auch bereits BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1969 - II C 114.65 -, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 11).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05
    a) Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachten sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 43, 154 ; 46, 97 ; 83, 89 ; 106, 225 ).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05
    a) Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachten sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 43, 154 ; 46, 97 ; 83, 89 ; 106, 225 ).
  • BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21

    Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem "Mobbing" Gesamtschau

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus § 45 BeamtStG vermittelt dem Beamten Anspruch auf Schutz und Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10 ); sie verpflichtet den Dienstherrn, Schädigungen der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Beamten zu vermeiden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Mai 2005 - 2 BvR 583/05 - NVwZ 2005, 926; BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 2 B 51.12 - NVwZ 2013, 797 Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Der Dienstherr ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, bei seinen Entscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Mai 2005 - 2 BvR 583/05 - BVerfGK 5, 250 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans des

    Maßnahmen des Präsidiums, die die Geschäftsverteilung betreffen, unterliegen ebenso wie Umsetzungen von Beamten den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens und dürfen sich nicht als willkürlich darstellen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 -, juris, Rn. 11; BVerwGE 50, 11 ; vgl. für den Fall der Umsetzung eines Beamten BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, juris, Rn. 11, m.w.N.; vgl. für den Fall einer Abordnung BVerfGK 5, 250 ).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07

    Umsetzung eines Beamten an anderen Dienstort und Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Allerdings verpflichtet die zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufbeamtentums zählende (vgl. BVerfGE 83, 89 ; 106, 225 ) Fürsorgepflicht des Dienstherrn diesen, auch im Falle von Umsetzungsentscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Mai 2005 - 2 BvR 583/05 -, NVwZ 2005, S. 926 für den Fall der Abordnung).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Die Maßnahme des Präsidiums unterliegt vielmehr den Anforderungen an die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens und darf sich nicht als willkürlich darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - VII C 47/73 -, NJW 1976, 1224 ; vgl. für den Fall der Abordnung eines Beamten BVerfGK 5, 250 ; im Falle einer Umsetzung vgl. BVerwGE 60, 144 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13

    Zur Umsetzung und amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten bei umfangreicher

    Auch substantiierte Anhaltspunkte für eine etwaige Gesundheitsgefährdung des Beamten oder andere Härten sind deshalb im Rahmen der Ermessensentscheidung des Dienstherrn hinsichtlich der vorgesehenen künftigen Verwendung angemessen zu berücksichtigen ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 2 BvR 583/05 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 2 A 11723/17

    Feststellung des Verlustes der Bezüge wegen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst

    Auf seine Verfassungsbeschwerde entschied indes das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23. Mai 2005 (2 BvR 583/05), die vom Kläger geltend gemachten gesundheitlichen Einschränkungen stünden einer Abordnung an die JVA C bis zum Nachweis des Gegenteils entgegen.

    Das angefochtene Urteil weiche insofern auch von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2005 (2 BvR 583/05, NVwZ 2005, 926) sowie der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2014 (2 B 24/12, NVwZ 1995, 86) ab.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 4 S 491/06

    Beamtenrechtliche Fürsorgepflicht; Umsetzung; Ermessen

    Die Fürsorgepflicht gebietet dem Dienstherrn, bei seiner Entscheidung die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu beachten und substantiierte Anhaltspunkte insbesondere für eine etwaige Gesundheitsgefährdung (so BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.05.2005, NVwZ 2005, 926), aber auch für andere Härten angemessen zu erwägen.

    Die Deutsche Telekom AG hat daher in Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht, die ihr wegen der ihr übertragenen Ausübung der Dienstherrenbefugnisse gegenüber den bei ihr beschäftigten Bundesbeamten obliegt (vgl. Art. 143b Abs. 3 Satz 2 GG), die persönlichen Belange der Antragstellerin, welche sie bei ihrer Anhörung, im Widerspruchsverfahren und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorgetragen hat, nämlich ihre Verpflichtungen gegenüber ihrer Familie und die sich aus dem Wechsel zu der Dienststelle in Reutlingen für sie ergebenden wesentlich längeren An- und Abfahrtswege, welche die Erfüllung der familiären Verpflichtungen erschweren, bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen und sie mit den entgegenstehenden dienstlichen Belangen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit abzuwägen (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.05.2005, a.a.O. zur Abordnung).

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 51.12

    Versetzung; Beamter; Lehrer; Fürsorgepflicht; Versetzungsermessen;

    Bei der Entscheidung über eine Versetzung eines Beamten sind danach als Ausfluss der Fürsorgepflicht des Dienstherrn insbesondere substantiierte Anhaltspunkte für eine Schädigung der körperlichen oder seelischen Gesundheit des Beamten zu berücksichtigen (Urteile vom 7. März 1968 a.a.O. S. 50 und vom 13. Februar 1969 a.a.O. S. 4; vgl. zur Abordnung eines Beamten, BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Mai 2005 - 2 BvR 583/05 - NVwZ 2005, 926 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 S 25.07

    Beseitigung der Lakomaer Teiche zur Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord

    Diese beziehen sich auf die erste Vorlagefrage, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Gerichtshof mit Beschluss vom 19. April 2005 (- 8 A 02.40040 u.a. - BayVBl 2005, 659) zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte: "Welches Schutzregime verlangt Art. 3 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG in Verbindung mit der sechsten Begründungserwägung dieser Richtlinie unter Berücksichtigung des Frustrationsverbots gemäß Art. 10 Abs. 2 des EG-Vertrages im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 (Draggagi u.a., Slg. 2005, I-167) für Gebiete, insbesondere solche mit prioritären natürlichen Lebensraumtypen und/oder prioritären Arten, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten, bevor sie in die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach dem Verfahren des Artikel 21 der Richtlinie festgelegte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen sind?".

    Vielmehr hatte die dortige Planfeststellungsbehörde ohne vorherige Einholung einer Stellungnahme der Kommission angenommen, es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Erhaltungsziele potenzieller Schutzgebiete im Sinne der FFH-Richtlinie oder von Teilbereichen solcher Gebiete nachhaltig und erheblich beeinträchtigt würden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. April 2005 - 8 A 02.40040 - zitiert nach Juris; insoweit nicht abgedruckt in BayVBl. 2005, 659).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2007 - 4 S 2131/07

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei Abordnung eines Beamten

  • VG Hamburg, 12.02.2016 - 20 E 6824/15

    Rechtsschutz bei innerkirchlichen dienstverhältnisbezogenen Maßnahmen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10

    Versetzung; Lehrer; dienstliches Bedürfnis; Personalkräfteüberhang; Auswahl;

  • VG Bremen, 16.01.2024 - 6 K 2554/20

    Entschädigung, Urteil vom 16.01.2024, 6 K 2554/20 - amtsangemessene

  • VGH Bayern, 18.12.2019 - 3 CE 19.1884

    Rückumsetzung einer schwerbehinderten Obermedizinalrätin

  • BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 30.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen unentschuldigten

  • VGH Hessen, 26.10.2022 - 1 B 1368/22

    Versetzung eines Beamten aufgrund einer Behördenumstrukturierung

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715

    Umsetzung einer schwerbehinderten geschäftsleitenden Beamtin

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2013 - 1 M 108/13

    Versetzung eines Beamten (Zu- und Wegversetzungsbedarf) und vorläufiger

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 2477/19

    Trennungsgeld für Soldaten, dessen persönliche Verhältnisse eine atypische

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2012 - 1 M 65/12

    Umsetzung eines Beamten und Auswahlermessen bei vorgesehenem Ortswechsel

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2010 - 5 ME 215/09

    Zulässigkeit der Versetzung eines Grundschulrektors an eine Grundschule,

  • VG Regensburg, 16.05.2018 - RN 1 S 18.155

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Versetzung eines

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 52.12

    Massen-Versetzungsentscheidung mit Hilfe eines Punktesystems

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2014 - 1 B 751/14

    Zuweisung ; Fürsorgepflicht ; Umzug; Zumutbarkeit ; gesundheitliche Belange;

  • VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95

    Umsetzung eines geschäftsleitenden Beamten einer Gemeinde

  • VG Regensburg, 20.12.2017 - RN 1 K 16.1827

    Wohnortferne Versetzung eines Beamten bei einem Postnachfolgeunternehmen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 4 S 2592/16

    Sofortige Vollziehung einer dienstrechtlichen Zuweisung; Bundesbeamtin; Kind mit

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2019 - 2 MB 2/19

    Zulässigkeit einer Beschwerde; Versetzung einer Lehrkraft

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2017 - 2 MB 21/17

    Abordnung einer Justizhauptsekretärin von einer Jugendarrestanstalt in eine

  • VG Mainz, 12.09.2017 - 4 K 725/16

    Rechtsqualität der Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 103.12

    Ausübung des Ermessens einer Behörde bei der Versetzung eines Beamten (hier:

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 53.12

    Ausübung des Versetzungsermessens des Dienstherrens gemessen an der ihm gegenüber

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 107.12

    Ausübung des Ermessens einer Behörde bei der Versetzung eines Beamten (hier:

  • VG Augsburg, 27.10.2016 - Au 2 K 16.762

    Amtsangemessenheit einer Umsetzung

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 106.12

    Berücksichtigung der individuellen Interessen eines Beamten bei einer Versetzung

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 54.12

    Ausübung des Versetzungsermessens des Dienstherrens gemessen an der ihm gegenüber

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 104.12

    Ausübung des Versetzungsermessens des Dienstherren gemessen an der ihm gegenüber

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 109.12

    Ausübung des Ermessens einer Behörde bei Versetzung eines Beamten (hier:

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 110.12

    Ausübung des Ermessens einer Behörde bei Versetzung eines Beamten (hier:

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 111.12

    Berücksichtigung der individuellen Interessen eines Beamten bei einer Versetzung

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 112.12

    Berücksichtigung der individuellen Interessen eines Beamten bei einer Versetzung

  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 55.12

    Ausübung des Versetzungsermessens des Dienstherren gemessen an der ihm gegenüber

  • VGH Bayern, 26.10.2018 - 3 ZB 17.164

    Erfolgloser Antrag aufZulassung der Berufung

  • OVG Saarland, 09.12.2013 - 1 B 411/13

    Versetzung einer Grundschulleiterin wegen aufgetretener Spannungen in der Schule

  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 3 CS 16.208

    Beurteilung der Dienstfähigkeit - Rechtmäßigkeit amtsärztlichen Gutachtens

  • VG Ansbach, 18.03.2015 - AN 11 K 14.00206

    Dienstunfähigkeit bei Versetzung zur PBM-NL

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2022 - 1 M 122/22

    Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren bei Sachentscheidung trotz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 1 B 1507/13

    Wegversetzung eines Beamten bei einem beabsichtigten Wegfall eines gesamten

  • VG Bayreuth, 20.07.2017 - B 5 E 17.481

    Keine Antragsbefugnis bei Dienstpostenkonkurrenz um statusadäquaten Dienstposten

  • VG Würzburg, 22.03.2016 - W 1 S 16.155

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Verstoß gegen Züchtigungsverbot

  • VG Würzburg, 02.07.2015 - W 1 S 15.416

    Abordnung; Zumutbarkeit; Fürsorgepflicht; Psychische Erkrankung

  • VG Bayreuth, 17.07.2017 - B 5 S 17.366

    Berücksichtigung von Interessen einer Bundesbeamtin im Rahmen einer Zuweisung zu

  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 3 ZB 09.206

    Versetzung eines Professors an eine andere Universität wegen teilweiser Verlegung

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