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   BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01   

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https://dejure.org/2008,3066
BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01 (https://dejure.org/2008,3066)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.2008 - 2 BvR 587/01 (https://dejure.org/2008,3066)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 2008 - 2 BvR 587/01 (https://dejure.org/2008,3066)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit der sogenannten übergreifenden Kürzung des Vorwegabzugs gem § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 EStG idF vom 21.12.1993 - Eheneutralität der Regelung, daher keine Verletzung von Grundrechten

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einzelner gesetzlicher Benachteiligungen von Ehegatten gegenüber Ledigen im Fall einer insgesamt vorteilhaften gesetzlichen Regelung oder eheneutralen Wirkung; Vereinbarkeit der Kürzung des Vorwegabzugs im Zusammenhang mit ...

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 62; ; EStG § ... 10 Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2; ; EStG § 19; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug

  • datenbank.nwb.de

    Übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs bei Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers eines Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • gruner-siegel-partner.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Reichweite der Vorläufigkeit "hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99

    Kürzung des Vorwegabzuges

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01
    a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. Dezember 2000 - XI B 75/99 -,.

    Die zum Bundesfinanzhof erhobene Nichtzulassungsbeschwerde war erfolglos (BFH, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - XI B 75/99 - BFH/NV 2001, S. 773).

  • BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00

    Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01
    Die hierzu vom Bundesfinanzhof in der angegriffenen Entscheidung gemachten Ausführungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch BFH/NV 1998, S. 1466; BFH BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437; BFH/NV 2003, S. 1573).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 2 BvR 1400/90

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des zusätzlichen gemeinsamen Höchstbetrags für

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01
    Auf dieser Grundlage hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht für frühere Veranlagungszeiträume entschieden, dass die übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 GG verstößt (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 2 BvR 1400/90 -, HFR 1991, S. 672; vgl. auch BVerfGE 32, 260 ; 75, 361 ).
  • BFH, 04.03.1998 - X R 109/95

    Nichtselbständige Arbeit - Vorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmeranteil zur

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01
    Die hierzu vom Bundesfinanzhof in der angegriffenen Entscheidung gemachten Ausführungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch BFH/NV 1998, S. 1466; BFH BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437; BFH/NV 2003, S. 1573).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01
    Auf dieser Grundlage hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht für frühere Veranlagungszeiträume entschieden, dass die übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 GG verstößt (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 2 BvR 1400/90 -, HFR 1991, S. 672; vgl. auch BVerfGE 32, 260 ; 75, 361 ).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01
    Auf dieser Grundlage hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht für frühere Veranlagungszeiträume entschieden, dass die übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 GG verstößt (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 2 BvR 1400/90 -, HFR 1991, S. 672; vgl. auch BVerfGE 32, 260 ; 75, 361 ).
  • BFH, 24.07.2003 - XI B 51/01

    Begrenzung für Vorsorgeaufwendungen, Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01
    Die hierzu vom Bundesfinanzhof in der angegriffenen Entscheidung gemachten Ausführungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch BFH/NV 1998, S. 1466; BFH BStBl II 2003, S. 650 = BFHE 201, 437; BFH/NV 2003, S. 1573).
  • BFH, 31.05.2006 - X R 9/05

    Vorläufige Steuerfestsetzung: Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks "hinsichtlich

    Die Vorläufigkeit eines Einkommensteuerbescheids "hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG)" erstreckt sich, soweit sie im Hinblick auf die gegen den BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (BFH/NV 2001, 773) erhobene Verfassungsbeschwerde (Az. des BVerfG: 2 BvR 587/01) verfügt worden ist, nur auf die Frage, ob auch bei zusammenveranlagten Ehegatten eine individuelle Kürzung des Vorwegabzugs dergestalt möglich ist, dass jedenfalls demjenigen Ehegatten, der nicht durch vorwegabzugschädliche Arbeitgeberleistungen begünstigt worden ist, ein eigener Vorwegabzug von 3 068 EUR verbleibt.

    In Anbetracht der bei Erlass des Bescheids beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits anhängigen Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (BFH/NV 2001, 773) umfasse der Vorläufigkeitsvermerk auch die dort aufgeworfene Frage, ob § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG a.F. verfassungsgemäß sei.

    Der erkennende Senat folgt dem FG daher darin, dass von der vorläufigen Steuerfestsetzung unter anderem auch die im Wege der Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG (Az.: 2 BvR 587/01) vorgetragene Frage umfasst war, inwieweit die vollumfängliche Kürzung des gemeinsamen Vorwegabzugs bei Ehegatten nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG a.F. mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.

    Die im Verfahren 2 BvR 587/01 zu behebende Ungewissheit hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Kürzungsvorschriften des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG a.F. ist bislang nicht beseitigt worden.

    aa) Mit der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 wendet sich der dortige Beschwerdeführer gegen den BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 773 und gegen das diesem Beschluss vorausgegangene Urteil des FG Düsseldorf vom 21. April 1999 9 K 5414/96 E (juris Nr: STRE200271814).

    bb) Im Verfahren 2 BvR 587/01 geht es um die Frage, ob es verfassungsrechtlich geboten ist, auch im Falle der Zusammenveranlagung die vorzunehmende Kürzung des gemeinsamen --gegenüber der Einzelveranlagung verdoppelten-- Vorwegabzugs gegebenenfalls der Höhe nach auf den (hälftigen) Anteil desjenigen Ehegatten zu beschränken, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses durch vorwegabzugschädliche Arbeitgeberleistungen begünstigt worden ist.

    cc) Dass die mit der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 aufgeworfenen Zweifel bislang nicht ausgeräumt sind, ergibt sich insbesondere auch aus dem Umstand, dass sich jenes Verfahren durch das BFH-Urteil in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 in der Sache selbst keineswegs erledigt hat.

    Für den Fall, dass das BVerfG in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 zugunsten der dortigen Beschwerdeführer erkennt, dass der (gekürzte oder ungekürzte) Vorwegabzug getrennt und individuell für jeden Ehegatten einzeln zu ermitteln ist, wäre alsdann auch der Bescheid der Kläger in dem sich aus den dortigen Gründen ergebenden Umfang nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 abzuändern.

  • BFH, 24.06.2009 - X R 57/06

    Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen

    Sowohl die gegen das Senatsurteil in BFHE 216, 47, BStBl II 2007, 574 gerichtete Verfassungsbeschwerde als auch die von den Klägern in ihrer Klagebegründung vom 4. November 2002 genannte Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 sind vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG-Beschlüsse vom 25. Februar 2008 2 BvR 325/07, HFR 2008, 753 und 2 BvR 587/01, HFR 2008, 750).
  • BFH, 11.02.2009 - X R 51/06

    Unzulässige Klageänderung im Revisionsverfahren und Auslegung des Einspruchs

    Schließlich hat das BVerfG durch Beschluss vom 25. Februar 2008 2 BvR 587/01 (HFR 2008, 750) auch die von den Klägern zur Höhe des Vorwegabzugs in Bezug genommene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
  • FG Hamburg, 28.11.2005 - VII 126/02

    Verfahrensrecht, Einkommensteuerrecht: Zwangsruhe des Einspruchsverfahrens,

    Als Musterverfahren könnten nach Vortrag der Beteiligten und sonstigen Erkenntnissen des Senats folgende Verfahren in Betracht kommen: BVerfG 2 BvR 587/01, 2 BvR 274/03, 2 BvR 472/03 BvR 912/03, BvR 2299/04.

    (b) Das Verfahren der Klägerin ist auch mit dem Verfahren 2 BvR 587/01 nicht im Wesentlichen gleich gelagert.

  • BFH, 02.07.2008 - X B 39/08

    Vorläufige Steuerfestsetzung: Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks

    Im Übrigen war Gegenstand des BFH-Beschlusses vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (BFH/NV 2001, 773), gegen den sich die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 gerichtet hat, die Rechtsfrage, ob auch bei zusammenveranlagten Ehegatten eine individuelle Kürzung des Vorwegabzugs dergestalt möglich ist, dass jedenfalls demjenigen Ehegatten, der nicht durch vorwegabzugschädliche Arbeitgeberleistungen i.S. von § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F. begünstigt worden ist, noch ein eigener Vorwegabzug von 6 000 DM (später: 3 068 EUR) verbleibt.

    Schließlich wurde die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 gegen den BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 773 gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BFH, 29.09.2006 - X B 189/05

    Aussetzung eines Verfahrens bei Anhängigkeit einer Verfassungsbeschwerde beim

    Hinsichtlich dieser Frage ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Az. des BVerfG: 2 BvR 587/01), die sich gegen den BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (BFH/NV 2001, 773) und gegen das diesem Beschluss vorausgegangene Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21. April 1999 9 K 5414/96 E (juris Nr: STRE200271814) wendet.

    Der angerufene Senat erachtet es daher für zweckmäßig, das Verfahren über die Beschwerde der Kläger nach § 74 der Finanzgerichtsordnung bis zur abschließenden Erledigung des Verfahrens vor dem BVerfG über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 auszusetzen.

  • FG Köln, 18.01.2008 - 5 K 572/06

    Bestimmung des Umfangs eines Vorläufigkeitsvermerks gemäß § 165 Abgabenordnung

    Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der für vorläufig erklärten streitigen Steuerfestsetzungen sei eine Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 2 BvR 587/01 anhängig gewesen, die gegen einen BFH-Beschluss vom 21.12.2000 XI B 75/99 BFH/NV 2001, 773, gerichtet gewesen sei.

    Insbesondere die unter dem Aktenzeichen 2 BvR 587/01 erhobene Verfassungsbeschwerde bezieht sich nur auf die Frage, ob auch bei zusammenveranlagten Ehegatten eine individuelle Kürzung des Vorwegabzuges dergestalt möglich ist, dass dem Ehegatten, der nicht durch vorwegabzugsschädliche Arbeitgeberleistungen begünstigt wurde, ein eigener Vorwegabzug verbleibt, vgl. hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1900.

  • FG Baden-Württemberg, 22.02.2005 - 1 K 396/02

    Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks

    Anders als in den o.g. vom BFH entschiedenen Fällen war hier bereits zum maßgeblichen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der für vorläufig erklärten Steuerfestsetzung vom 11. Juli 2002 die Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 2 BvR 587/01 (eingegangen nach Angaben von Haufe Steuer Office Professional am 28. Mai 2001) anhängig, die unmittelbar gegen den Beschluss des BFH vom 21. Dezember 2000 (-XI B 75/99-, BFH/NV 2001, 773) gerichtet ist.
  • BFH, 25.09.2008 - X B 189/05

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer Divergenz

    Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25. Februar 2008 2 BvR 587/01 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2008, 750) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 1 K 1665/06

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von

    Sofern das BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 587/01, wo es um die vollumfängliche Kürzung des gemeinsamen Vorwegabzugs gehe, zu dem Ergebnis komme, dass diese Regelungen verfassungskonform sei, wäre der Umkehrschluss zu ziehen, dass eine strikt getrennte Berechnung gemäß § 10 Abs. 4 EStG ohne gemeinsamen Höchstbetrag gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie verstoßen würde.
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2010 - 6 K 2712/07

    Berücksichtigung eines Zuschusses zum behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs

  • FG Baden-Württemberg, 28.10.2002 - 5 V 26/02

    Aussetzung der Vollziehung; Kürzung des Vorwegabzugs bei GmbH-Geschäftsführern;

  • FG Berlin, 30.06.2003 - 9 K 9364/00

    Umfang der Vorläufigkeit eines Bescheides

  • FG Niedersachsen, 10.09.2003 - 2 K 281/02

    Einheit von zusammenveranlagten Eheleuten beim Sonderausgabenabzug;

  • FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02

    Berücksichtigung von Einnahmen des Ehegatten, für den keine

  • FG Hessen, 28.11.2002 - 13 V 3363/02

    Sonderausgaben; Aussetzung der Vollziehung; Vorwegabzug; Vorsorgeaufwendungen;

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