Rechtsprechung
BVerfG, 24.04.2019 - 2 BvR 611/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Wolters Kluwer
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3
- rechtsportal.de
BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landau/Pfalz, 07.03.2019 - 3 Ls 7111 Js 6783/17
- BVerfG, 24.04.2019 - 2 BvR 611/19
- BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19
Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes …
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner mit Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Richterablehnung verbundenen Verfassungsbeschwerde gegen den unter Mitwirkung des Richters Huber und der Richterinnen Kessal-Wulf und König ergangenen Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2019 zum Aktenzeichen 2 BvR 611/19.Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2019 zum Aktenzeichen 2 BvR 611/19, an dem der Richter Huber und die Richterinnen Kessal-Wulf und König mitgewirkt haben.
Damit handelt es sich bei dem verfassungsgerichtlichen Verfahren zum Aktenzeichen 2 BvR 611/19 zwar formal um das Ausgangsverfahren.