Rechtsprechung
   BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12496
BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13 (https://dejure.org/2015,12496)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.2015 - 2 BvR 616/13 (https://dejure.org/2015,12496)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 2 BvR 616/13 (https://dejure.org/2015,12496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG; § 81g Abs. 2 StPO; § 81h StPO
    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer wahrscheinlichen Verwandtschaft des Täters mit einem Untersuchungsteilnehmer; Recht auf ein faires Verfahren; Beweisverwertungsverbot als Ausnahme; Verfassungsmäßigkeit der Abwägungslehre des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die strafprozessuale Verwertbarkeit sogenannter "Beinahetreffer" bei einem Reihengentest nach § 81h StPO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 81h Abs 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Zur Verwertbarkeit von "Beinahetreffern" aus einer molekulargenetischen Reihenuntersuchung (§ 81h StPO) - Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert - zudem keine Verletzung von Grundrechten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die strafprozessuale Verwertbarkeit sogenannter "Beinahetreffer" bei einem Reihengentest

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Verwertbarkeit von "Beinahetreffern" aus einer molekulargenetischen Reihenuntersuchung (§ 81h StPO) - Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert - zudem keine Verletzung von Grundrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81h Abs. 1
    Voraussetzungen für die strafprozessuale Verwertbarkeit sogenannter "Beinahetreffer" bei einem Reihengentest

  • rechtsportal.de

    StPO § 81h Abs. 1
    Voraussetzungen für die strafprozessuale Verwertbarkeit sogenannter "Beinahetreffer" bei einem Reihengentest

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht bestätigt Urteile zu sog. "Beinahetreffern"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Einmal darf man: Beinahetreffer war verwertbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beinahetreffer beim Reihengentest

  • lto.de (Kurzinformation)

    Massengentests: Auch der verbotene Beweis trägt das Urteil

  • strafrechtsblogger.de (Zusammenfassung)

    Jahrelanger Rechtsstreit um den Beinahetreffer beendet

  • lto.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.04.2013)

    Durch DNA-Test an Verwandten überführt: Wegen Vergewaltigung Verurteilter ruft das BVerfG an

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    "Beinahetreffer" bei Reihengentest sollen nicht verwertet werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Ein Beweisverwertungsverbot kann daher insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten sein (BVerfGE 130, 1 ; vgl. auch BVerfGE 113, 29 ; 125, 260 ).

    Das Bundesverfassungsgericht erkannte in seiner Rechtsprechung ausdrücklich an, dass die Abwägungslösung des Bundesgerichtshofs und die von ihm herangezogenen Kriterien den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, die sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren ergeben (BVerfGE 130, 1 ).

    Verwertungsverbote hat der Bundesgerichtshof insbesondere bei grober Verkennung oder bewusster Missachtung der Rechtslage angenommen (BVerfGE 130, 1 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    Das Bundesverfassungsgericht beschränkt sich auf die Kontrolle, ob die Fachgerichte in verfassungsrechtlich erheblicher Weise den Schutzbereich einer verletzten Norm und eines betroffenen Grundrechts verkannt, die weiteren Anforderungen für die Annahme eines Verwertungsverbots nach einem Rechtsverstoß bei der Informationserhebung oder -verwendung überspannt und rechtsstaatliche Mindeststandards gewahrt haben (BVerfGE 130, 1 ).

    Bei Berücksichtigung des eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. dazu BVerfGE 130, 1 ) ist nicht erkennbar, dass der Bundesgerichtshof den Schutzbereich von § 81h StPO oder der betroffenen Grundrechte verkannt hätte oder die Anforderungen für die Annahme eines Verwertungsverbots überspannt oder rechtsstaatliche Mindeststandards nicht gewahrt hätte.

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Das Landgericht und der Bundesgerichtshof haben in ihren Urteilen jeweils darauf hingewiesen, dass die Frage in Rechtsprechung und Literatur zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht hinreichend geklärt gewesen sei (im Ergebnis ebenso Hüttenrauch, NJ 2013, S. 218; Kanz, ZJS 2013, S. 518 ).

    Erst durch die vorliegend angegriffene Rechtsprechung und deren Besprechung in der Literatur wurde die Problematik sogenannter Beinahetreffer weitergehend thematisiert (dem Bundesgerichtshof im Wesentlichen zustimmend Busch, NJW 2013, S. 1771 ; Löffelmann, JR 2013, S. 277; Paul, NStZ 2013, S. 489; Rogall, JZ 2013, S. 874; im Wesentlichen dagegen: Hunsmann, StRR 4/2013, S. 142; Jahn, JuS 2013, S. 470 ; Kanz, ZJS 2013, S. 518; Swoboda, StV 2013, S. 461 ).

    Nach der Veröffentlichung der vorliegend angegriffenen Entscheidungen und für zukünftige Fälle von Beinahetreffern kann das Argument der ungeklärten Rechtslage jedoch nicht mehr herangezogen werden (vgl. Jahn, JuS 2013, S. 470 ).

    Dies sehen im Ergebnis auch beide angefochtenen Urteile, die konkret auf den Einzelfall bezogen ("hier'; vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12 -, juris, Rn. 30, 34) "ausnahmsweise' (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12 -, juris, Rn. 30) noch von der Verwertbarkeit ausgehen.

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, aus der sich der behauptete Grundrechtsverstoß nicht ohne weiteres ergibt, so ist dieser in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ).

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Die Verfassungsbeschwerde übersieht dabei, dass der Bundesgerichtshof in seinen Formulierungen sehr wohl zu erkennen gegeben hat, dass die Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf enthält, sondern Willkür im objektiven Sinne zu verstehen ist als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ).

    Entscheidend ist, dass die Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).

    Ein Beweisverwertungsverbot kann daher insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten sein (BVerfGE 130, 1 ; vgl. auch BVerfGE 113, 29 ; 125, 260 ).

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Die Verfassungsbeschwerde übersieht dabei, dass der Bundesgerichtshof in seinen Formulierungen sehr wohl zu erkennen gegeben hat, dass die Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf enthält, sondern Willkür im objektiven Sinne zu verstehen ist als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ).

    Entscheidend ist, dass die Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, aus der sich der behauptete Grundrechtsverstoß nicht ohne weiteres ergibt, so ist dieser in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, aus der sich der behauptete Grundrechtsverstoß nicht ohne weiteres ergibt, so ist dieser in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, aus der sich der behauptete Grundrechtsverstoß nicht ohne weiteres ergibt, so ist dieser in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14

    Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters (kein Rückgriff auf zu anderen

    Nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. BVerfG, NJW 2012, 907, 910 f.; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 BvR 616/13) - ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt nicht jeder Rechtsverstoß bei der Beweiserhebung zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der dadurch erlangten Erkenntnisse.
  • OLG München, 09.11.2015 - 34 Sch 27/14

    Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs

    Willkür liegt vielmehr vor, wenn ein Richterspruch nach objektivem Kontrollmaßstab unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist, weil er eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfG vom 13.5.2015, 2 BvR 616/13, juris Rn. 46; BVerfGE 87, 273/279; 62, 189/192; 45, 25/29).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
    Solches setzt eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Verfahrensvorschriften sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, wonach ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme darstellt, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.05.2015 - 2 BvR 616/13 - juris Rn. 41 ff.; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 BvR 1596/10 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. Oktober 2010 - 2 BvR 2101/09 - juris Rn. 45), die die Beschwerdeschrift vermissen lässt.
  • BVerwG, 26.04.2022 - 2 WDB 4.22

    Vorläufige Dienstenthebung und vorläufiges Uniformtrageverbot wegen des Vorwurfs

    Diese Chatinhalte unterliegen entgegen der Annahme des Soldaten aller Voraussicht nach keinem Beweisverbot, weil für eine grobe Verkennung oder bewusste Missachtung der Rechtslage (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Mai 2015 - 2 BvR 616/13 - juris Rn. 41 f.) bei der richterlichen Anordnung der Durchsuchung vom 29. Oktober 2020 oder ihrer Durchführung am 18. November 2020 nichts ersichtlich ist.
  • VG Berlin, 29.06.2018 - 17 K 448.17

    Studienvisum, Neuregelung, Beurteilungsspielraum, Auslandsvertretung, Visum,

    Die Willkür ist nach ständiger bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung (etwa Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 BvR 616/13 -, juris, Rn. 46) im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sich Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist.
  • VG Berlin, 11.09.2017 - 4 K 2.17

    Erteilung eines Visums zu Studienzwecken; missbräuchliche Nutzung eines Visums

    Die Feststellung von Willkür enthält nach ständiger bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. etwa Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 BvR 616/13 -, juris, Rn. 46) keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern ist im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht