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   BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 628/92   

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https://dejure.org/1992,4751
BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 628/92 (https://dejure.org/1992,4751)
BVerfG, Entscheidung vom 06.08.1992 - 2 BvR 628/92 (https://dejure.org/1992,4751)
BVerfG, Entscheidung vom 06. August 1992 - 2 BvR 628/92 (https://dejure.org/1992,4751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23; GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 33a
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör infolge einer Sachentscheidung ohne vorherige Anhörung des Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme der Gegenseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 628/92
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG haben die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, sich vor Erlaß der Entscheidung zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210]; 64, 135 [143]), also grundsätzlich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite (BVerfGE 49, 325 [328]), und sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 55, 1 [6]).
  • OLG München, 17.03.1986 - 1 Ws 1026/85
    Auszug aus BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 628/92
    Das Oberlandesgericht hatte nicht nur über die Höhe des zur Aufrechnung gestellten Schadensersatzanspruchs, sondern auch über dessen Grund nach zivilrechtlichen Maßstäben zu entscheiden (vgl. zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Strafgefangenen: OLG Stuttgart NStZ 1986, 47 ff.; OLG München in NStZ 1987, 45 ff.; Brühl in Alternativkommentar zum StVollzG , 3. Auflage, § 93 Rdnr. 12).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 628/92
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG haben die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, sich vor Erlaß der Entscheidung zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210]; 64, 135 [143]), also grundsätzlich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite (BVerfGE 49, 325 [328]), und sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 55, 1 [6]).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 628/92
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG haben die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, sich vor Erlaß der Entscheidung zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210]; 64, 135 [143]), also grundsätzlich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite (BVerfGE 49, 325 [328]), und sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 55, 1 [6]).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 628/92
    b) Da in dem Beschluß vom 25. März 1992 die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs zu Unrecht verneint wurde, verletzt dieser seinerseits Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 17, 86 [98]).
  • OLG Stuttgart, 21.08.1985 - 4 Ws 232/85

    Falschbuchung einer Zahlstelle; Überzahlung des Hausgeldes eines Gefangenen ;

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 628/92
    Das Oberlandesgericht hatte nicht nur über die Höhe des zur Aufrechnung gestellten Schadensersatzanspruchs, sondern auch über dessen Grund nach zivilrechtlichen Maßstäben zu entscheiden (vgl. zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Strafgefangenen: OLG Stuttgart NStZ 1986, 47 ff.; OLG München in NStZ 1987, 45 ff.; Brühl in Alternativkommentar zum StVollzG , 3. Auflage, § 93 Rdnr. 12).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 628/92
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG haben die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, sich vor Erlaß der Entscheidung zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210]; 64, 135 [143]), also grundsätzlich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite (BVerfGE 49, 325 [328]), und sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 55, 1 [6]).
  • BVerfG, 15.07.2016 - 2 BvR 857/14

    Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör im Verfahren über die Beschwerde

    Dazu müssen sie grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, Rn. 10, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, Rn. 3, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, Rn. 22, juris).
  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris; zur Bedeutung des Rechts auf Äußerung zum Vortrag der Gegenseite als Grundlage des Vertrauens der Verfahrensbeteiligten in die Arbeit der Justiz vgl. EGMR, Urteil vom 21. Februar 2002, Ziegler v. Switzerland, Appl. no. 33499/96, Rn. 38; Urteil vom 19. Mai 2005, Steck-Risch et al.
  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von

    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher  und rechtlicher  Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe der

    a) Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher  und    rechtlicher  Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität

    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 -, 2 BvR 86/10 -, 2 BvR 140/10 -, juris, Rn. 2 unter Verweis auf BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 21.03.2011 - 2 BvR 301/11

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 43/10

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 24.07.2014 - 2 BvR 1489/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 - sowie vom 21. März 2011 - 2 BvR 301/11 -, beide juris).
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