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   BVerfG, 26.08.1981 - 2 BvR 637/81   

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https://dejure.org/1981,22480
BVerfG, 26.08.1981 - 2 BvR 637/81 (https://dejure.org/1981,22480)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.1981 - 2 BvR 637/81 (https://dejure.org/1981,22480)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 1981 - 2 BvR 637/81 (https://dejure.org/1981,22480)
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Wird zitiert von ... (42)

  • BFH, 26.01.2006 - III B 166/05

    Akteneinsicht

    Dass die Ablehnung der Übersendung der Akten in das Büro des Prozessbevollmächtigten den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, ist vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits entschieden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 26. August 1981 2 BvR 637/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1982, 77; bestätigt durch BVerfG-Beschluss vom 11. Juli 1984 1 BvR 1523/83, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 1984, 478).

    Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) geht nämlich davon aus, dass die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muss (s. BVerfG in HFR 1982, 77).

    Außerdem versagt § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO das Recht auf Gehör auch nicht in den Fällen, in denen aufgrund besonderer --im Streitfall nicht vorliegender-- Umstände eine Einsichtnahme in die Akten in der Geschäftsstelle des Gerichts undurchführbar oder für die Beteiligten unzumutbar ist (vgl. BVerfG in HFR 1982, 77).

  • BFH, 04.07.2019 - VIII B 51/19

    Zur Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten

    Dies ist Ausdruck einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers (vgl. auch Fu in Schwarz/Pahlke, a.a.O., § 78 FGO Rz 68; BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2008 - V B 29/08, BFH/NV 2009, 194 noch zu § 78 FGO a.F.), der die Angleichung trotz der in der Literatur (vgl. Nachweise hierzu bei Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 78 FGO Rz 13) geäußerten Kritik gegen die ständige, vom Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 26. August 1981 - 2 BvR 637/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1982, 77; vom 11. Juli 1984 - 1 BvR 1523/83, Die Information über Steuer und Wirtschaft 1984, 478; vom 8. Oktober 2002 - 1 BvR 1503/02, HFR 2003, 79) gebilligte Rechtsprechung des BFH zu § 78 FGO a.F., wonach die Akteneinsicht durch Übersendung in die Kanzleiräume des Prozessbevollmächtigten auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt war (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 517, m.w.N.; vgl. weitere Nachweise hierzu bei Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 78 FGO Rz 11 f.), unterlassen hat.
  • BFH, 14.01.2015 - V B 146/14

    Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung in die Kanzlei

    cc) Die vorgenannten Grundsätze sind verfassungsrechtlich unbedenklich, insbesondere verletzt das Regel-Ausnahmeverhältnis weder Grundrechte (Art. 12 des Grundgesetzes --GG--) noch grundrechtsgleiche Rechte (Art. 103 GG): Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat durch seine Beschlüsse vom 26. August 1981  2 BvR 637/81 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1982, 77) und vom 11. Juli 1984  1 BvR 1523/83 (Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 1984, 478) die Rechtsprechung des BFH zur Auslegung des § 78 Abs. 1 FGO gebilligt.
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