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   BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20   

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BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20 (https://dejure.org/2020,24760)
BVerfG, Entscheidung vom 25.08.2020 - 2 BvR 640/20 (https://dejure.org/2020,24760)
BVerfG, Entscheidung vom 25. August 2020 - 2 BvR 640/20 (https://dejure.org/2020,24760)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt betroffenen Ausländer in Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 53 Abs 2 AufenthG 2004, § 53 Abs 3 AufenthG 2004
    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt betroffenen Ausländer in Grundrecht aus Art 2 Abs 1 GG - hier: fachgerichtliche Eilentscheidung bzgl Ausweisung und Abschiebung eines straffälligen Ausländers ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt betroffenen Ausländer in Grundrecht aus Art 2 Abs 1 GG - hier: fachgerichtliche Eilentscheidung bzgl Ausweisung und Abschiebung eines straffälligen Ausländers ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt betroffenen Ausländer in Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ; hier: fachgerichtliche Eilentscheidung bzgl Ausweisung und Abschiebung eines straffälligen Ausländers ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Eilentscheidung betreffend die Ausweisung und Abschiebung eines straffälligen Ausländers; Erforderliche Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache wegen einer Straftat; Ausreichende Berücksichtigung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt betroffenen Ausländer in Grundrecht aus Art 2 Abs 1 GG - hier: fachgerichtliche Eilentscheidung bzgl Ausweisung und Abschiebung eines straffälligen Ausländers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausweisung - und die unzureichende Abwägung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
    Das Oberverwaltungsgericht hätte konkrete Tatsachen darlegen müssen, die auf eine individuelle Auseinandersetzung mit dem Vollzugsplan und den Umständen der Anlasstat schließen ließen und über die Anlasstat selbst hinausgingen (Verweis auf BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 24).

    Hierfür erscheint es entgegen der Annahme des Beschwerdeführers nicht zwingend geboten, dass das Oberverwaltungsgericht vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu den Anforderungen an die ausländerrechtliche Würdigung von Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 24) eine breitere Tatsachengrundlage zugrundelegt.

    Soweit das Oberverwaltungsgericht dem (ausweislich des Vollzugsplans positiven) Nachtatverhalten des Beschwerdeführers in der Haft zwar eine gewisse, mit Verweis auf Haftdruck und -kontrolle aber grundsätzlich - unabhängig von weiteren konkret-individuellen Anknüpfungstatsachen - nur geringe Aussagekraft zuerkennt, bestehen zwar verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, Rn. 22).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
    Hierbei sind auch die Vorgaben der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 11, 153 ).

    Erforderlich ist daher eine auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Gefahrenprognose unter Berücksichtigung aktueller Tatsachen, die die Gefahr entfallen lassen oder nicht unerheblich vermindern können - nicht nur unionsrechtlich (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011, C-371/08 - Ziebell, Rn. 82 f.), sondern auch verfassungsrechtlich und konventionsrechtlich (Art. 8 EMRK; siehe BVerfGK 11, 153 m.w.N. zur Rspr. des EGMR).

  • BVerfG, 23.12.2016 - 2 BvR 2023/16

    Geschäftsverteilung und Garantie des gesetzlichen Richters (nachträgliche

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
    Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, Rn. 35; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 -).
  • BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch eine Regelung im

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
    Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, Rn. 35; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 -).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG angezeigt, da ihm durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil in Gestalt der Ausweisung entstünde (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b, Halbsatz 2 BVerfGG, vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
    Das Bundesverfassungsgericht kann diese gerichtlichen Entscheidungen nicht in allen Einzelheiten, sondern nur auf die Beachtung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe überprüfen (vgl. BVerfGE 27, 211 ; 76, 363 ).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
    Erforderlich ist daher eine auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Gefahrenprognose unter Berücksichtigung aktueller Tatsachen, die die Gefahr entfallen lassen oder nicht unerheblich vermindern können - nicht nur unionsrechtlich (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011, C-371/08 - Ziebell, Rn. 82 f.), sondern auch verfassungsrechtlich und konventionsrechtlich (Art. 8 EMRK; siehe BVerfGK 11, 153 m.w.N. zur Rspr. des EGMR).
  • OVG Bremen, 28.10.2019 - 2 B 228/19
    Auszug aus BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
    Wie auch das Verwaltungsgericht gehe der Senat jedoch davon aus, dass ein positives Vollzugsverhalten für das Verhalten nach der Haft nur eine begrenzte Aussagekraft habe und nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswechsel schließen lasse (Verweis auf Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 2 B 228/19 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 12. März 2020 - 2 B 19/20 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
    Das Bundesverfassungsgericht kann diese gerichtlichen Entscheidungen nicht in allen Einzelheiten, sondern nur auf die Beachtung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe überprüfen (vgl. BVerfGE 27, 211 ; 76, 363 ).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Soweit der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.2016 (2 BvR 1943/16, juris Rn. 24) unverändert dafür spricht, dass bei fortbestehenden konkreten Gefahren für höchste Rechtsgüter eine Abweichung von der strafrechtlichen Legalprognose auch bei einer im Wesentlichen vergleichbaren Tatsachengrundlage in Betracht kommt (dies annehmend etwa BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 29; OVG Bremen, Beschluss vom 28.09.2021 - 2 LA 206/21 -, juris Rn. 27; OVG Hamburg, Beschluss vom 08.04.2021 - 6 Bf 70/20.Z -, juris Rn. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.08.2019 - 18 A 1127/16 -, juris Rn. 10; Dörig in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 7 Rn. 22; Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 27. ; ders., Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Ausländerrecht im Jahre 2022, ZAR 2023, 25, 38; a.A. Albert, ZAR 2022, 127 6 Bf 70/20.Z - entsprochen wurde>), auch wenn spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dies als Grund für eine Abweichung von der indiziellen Bedeutung der Strafaussetzung nicht mehr ausdrücklich aufgreifen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, juris Rn. 16 ff., vom 25.08.2020 - 2 BvR 640/20 -, juris Rn. 22 ff., und vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 -, juris Rn. 35 ff.), kommt es hierauf nicht an.
  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Es ist aber der besonderen Härte, die eine Ausweisung für diese Personengruppe darstellt, in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 19 und vom 25. August 2020 - 2 BvR 640/20 - InfAuslR 2020, 424 Rn. 24).
  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Die Bedeutung der strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidungen habe das Bundesverfassungsgericht in einer neuen Entscheidung nochmal ausdrücklich betont (B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 Rn. 29).

    Die vom Kläger ausgehende ausländerrechtliche Gefahr liegt (gerade unter Berücksichtigung aktueller Tatsachen - dazu im Einzelnen sogleich - vgl. BVerfG, B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24) weiter vor.

    Das Bundesverfassungsgericht umschreibt den Begriff mit "hier geborene bzw. als Kleinkinder nach Deutschland gekommenen Ausländer" (vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19; B. v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht auch für so genannte "faktische Inländer" kein generelles Ausweisungsverbot (vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn .19; B.v. 25.8.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24).

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