Rechtsprechung
BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Verurteilung wegen Unfallflucht - Tatbegriff der StPO
- verkehrslexikon.de
Zum Tatbegriff des unerlaubten Entfernen vom Unfallort
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Prozessuale Tat - Keine unzulässige Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes - Keine Verletzung rechtlichen Gehörs - Kein Verstoß gegen das Selbstbegünstigungsprinzip
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 24.08.2000 - 202 Cs 73 Js 19476/00
- LG Stuttgart, 22.11.2000 - 103 Ns 16/00
- BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.10.2013 - 4 StR 339/13
Einstellung des Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit (Verfahrenshindernis für …
Sie beschränkt sich nicht auf eine konkrete Handlung, sondern erfasst den gesamten Lebenssachverhalt einschließlich aller damit zusammenhängenden Vorgänge, die für die strafrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein können, somit das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen, inhaltlich zusammenhängenden Lebensvorgang darstellt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 (Rn. 7); vom 16. März 2001 - 2 BvR 65/01 (Rn. 3); BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 (Rn. 36), jeweils mwN). - VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14
Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde …
Nach der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 56, 22, 28; Beschluss vom 16. März 2001 - 2 BvR 65/01 -, juris) gebilligten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umfasst der Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne den vom Eröffnungsbeschluss - hier dem Strafbefehl - betroffenen Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (vgl. BGH NStZ 1998, 199 m. w. Nachw.). - OLG Bamberg, 19.01.2015 - 3 Ss OWi 1500/14
Verfahrenseinstellung wegen prozessualer Tateinheit zwischen Einfuhrschmuggel und …
Entscheidend ist es dabei, ob die einzelnen Verhaltensweisen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (st.Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 16.03.2006 - 2 BvR 111/06 und vom 16.03.2001 - 2 BvR 65/01 [jeweils bei juris]; BGH NStZ 2005, 514; NStZ 2006, 350; NStZ 2012, 461, jeweils m.w.N.).