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BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71 |
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Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Entscheidung über Anerkennung - Verweigerung des Gehorsams - Wehrstrafgesetz - Sanktion
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 11.02.1969 - 121a Ds 143/68
- OLG Hamburg, 17.10.1969 - 1 Ss 50/69
- BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71
Papierfundstellen
- BVerfGE 32, 40
- NJW 1972, 93
- NJW 1972, 95
- MDR 1972, 208
- DVBl 1972, 78
- DÖV 1972, 207
Wird zitiert von ... (82) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69
Dienstpflichtverweigerung
Auszug aus BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71
Statt dessen sollten ihnen in der Truppe Tätigkeiten zugewiesen werden, die sich mit ihrer Gewissensentscheidung vereinbaren ließen (vgl. dazu BVerfGE 28, 243 (248)).Diese Bestimmung enthält ein unmittelbar wirksames Grundrecht, das nicht erst der Aktualisierung durch ein Gesetz bedarf (BVerfGE 12, 45 (53); 28, 243 (259)).
Zentraler Zweck des Art. 4 Abs. 3 GG ist es, die Gewissensposition gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zu schützen und den Kriegsdienstverweigerer vor dem Zwang zu bewahren, töten zu müssen (BVerfGE 28, 243 (262)).
Diese Regelung steht mit Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG in Einklang und ist durch die Ermächtigung in Satz 2 gedeckt (vgl. dazu BVerfGE 12, 45 (49 ff.), 311 (318); 28, 243 (259 f.)).
Ist über den Antrag eines Soldaten auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer noch nicht rechtskräftig entschieden und verweigert der Soldat in dieser Zeit eine von ihm geforderte militärische Dienstleistung, so verstößt die Bewertung seines Verhaltens als Dienstvergehen - wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1970 (BVerfGE 28, 243 (259 ff.)).
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71
Diese Bestimmung enthält ein unmittelbar wirksames Grundrecht, das nicht erst der Aktualisierung durch ein Gesetz bedarf (BVerfGE 12, 45 (53); 28, 243 (259)).In der Vorstellung, dies tun zu müssen, liegt nach dem Grundgesetz für den Einzelnen die schwere innere Belastung, die es rechtfertigt, seine ablehnende Gewissensentscheidung anzuerkennen, obwohl sie zur Verweigerung einer in Verfassung und Gesetz allgemein auferlegten staatsbürgerlichen Pflicht führt (BVerfGE 12, 45 (57)).
4 Abs. 3 Satz 1 GG , der ausdrücklich nur eine Gewissensentscheidung anerkennt, die den "Kriegsdienst mit der Waffe" ablehnt, umfaßt auch das Recht, den Dienst mit der Waffe schon im Frieden zu verweigern (BVerfGE 12, 45 (56)).
Diese Regelung steht mit Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG in Einklang und ist durch die Ermächtigung in Satz 2 gedeckt (vgl. dazu BVerfGE 12, 45 (49 ff.), 311 (318); 28, 243 (259 f.)).
- BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64
Wehrdisziplin
Auszug aus BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71
Sie verliert in aller Regel ihren Sinn, wenn der Betroffene endgültig aus dem besonderen Rechts- und Pflichtenkreis ausscheidet (vgl. dazu BVerfGE 21, 378 (384), 391 (403 f.); 28, 125 (144)).Daß, an diesen Kriterien gemessen, der im militärischen Disziplinarweg verhängte Arrest nicht als Kriminalstrafe zu qualifizieren ist und eine spätere strafrechtliche Verfolgung derselben Tat nicht ausschließt, weil Disziplinar- und Strafverfahren unter verschiedenen Aspekten stehen, ist ebenfalls bereits entschieden (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 21, 378 (385 ff.)).
Dem vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 21, 378 (388)) aus dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit hergeleiteten Grundsatz, daß bei einer strafgerichtlichen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe eine bereits wegen derselben Tat verhängte disziplinare Arreststrafe zu berücksichtigen ist, trägt die Entscheidung des Amtsgerichts dadurch Rechnung, daß es den Arrest von 21 Tagen in vollem Umfang auf den dreiwöchigen Jugendarrest angerechnet hat, dieser mithin nicht mehr zu verbüßen ist.
- BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter …
Auszug aus BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71
a) Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in einer weiteren Entscheidung vom 26. Mai 1970 (BVerfGE 28, 264 (275 f.)) festgestellt, daß ein Beschluß, der die Beschwerde eines Soldaten gegen eine wegen mehrmaliger Verweigerung des Befehls zum Waffenempfang oder Waffendienst verhängte Disziplinarmaßnahme erst nach dessen rechtskräftiger Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zurückwies und damit die Disziplinarmaßnahme aufrechterhielt, mit Art. 4 Abs. 3 GG nicht vereinbar war.Der Erste Senat hat mit seiner Entscheidung vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 668, 710/68 und 337/69 - (BVerfGE 28, 264 (276)) den Beschluß eines Truppendienstgerichts aufgehoben, der die Beschwerde eines Kriegsdienstverweigerers gegen ein vor seiner Anerkennung wegen Gehorsamsverweigerung verhängte Arreststrafe nach seiner Anerkennung zurückgewiesen hatte.
Das Bundesverfassungsgericht, Erster Senat, hat am 26. Mai 1970 entschieden, daß nach rechtskräftiger Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer weiterer Zwang zur Kriegsdienstleistung nicht ausgeübt werden darf und daß Disziplinarmaßnahmen nach diesem Zeitpunkt als unzulässiger Zwang in diesem Sinne anzusehen sind (BVerfGE 28, 264 (276)).
- BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66
Dienstflucht
Auszug aus BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71
Das Gesamtverhalten des bisher nicht vorbestraften Beschwerdeführers sei in entsprechender Anwendung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1968 (BVerfGE 23, 191 ) als einheitliche Tat zu beurteilen.Sein Verhalten ist ferner in Würdigung der ernsthaften und ein für allemal getroffenen Gewissensentscheidung entsprechend dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1968 (BVerfGE 23, 191 (203 ff.)) zu Recht als einheitliche Tat angesehen worden.
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54
Klagebefugnis politischer Parteien
Auszug aus BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71
So gesagt, handelt es sich in beiden Fällen um die "gleiche Rechtsfrage" im Sinne der Ausführungen des Plenarbeschlusses vom 20. Juli 1954 (BVerfGE 4, 27 (28 oben)). - BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66
Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben …
Auszug aus BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71
Die Strafe dient der Sühne des begangenen Unrechts (vgl. zu alledem BVerfGE 21, 391 (405)). - BGH, 09.01.1963 - 4 StR 443/62
Kein Jugendarrest neben Aussetzung der Verhängung von Jugendstrafe
Auszug aus BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71
Zwar ist der Jugendarrest ein Ahndungsmittel eigener Art und enthält sowohl Elemente der Strafe als auch der Erziehungsmaßregel, ist also - ein kurzfristiger - Freiheitsentzug mit sühnendem und zugleich erzieherischem Charakter (vgl. BGHSt 18, 207 (209)). - BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67
Kriegsdienst: Während der Gewissensprüfung an die Waffe
Auszug aus BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71
Der Beschwerdeführer habe deshalb seine Gehorsamspflicht als Soldat nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten ( Soldatengesetz ) - heute in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1969 (BGBl. I S. 313) - vorsätzlich verletzt, weil er noch vor diesem - auch vom Bundesgerichtshof (Beschluß vom 21. Mai 1968, NJW 1968 S. 1636) als maßgebend erachteten - Zeitpunkt seine prinzipielle Gewissensentscheidung, künftig jeden Dienst in der Bundeswehr zu verweigern, in dem Bewußtsein verwirklicht habe, sich dadurch auch einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Bestrafung auszusetzen.
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Jedoch braucht auch nach dem freiheitlichen Charakter unserer Verfassung der Gesetzgeber eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung dafür, daß er straft, nicht aber dafür, daß er von Strafe absieht, weil nach seiner Auffassung eine Strafdrohung keinen Erfolg verspricht oder aus anderen Gründen als unangemessene Reaktion erscheint (vgl. BVerfGE 22, 49 [78]; 27, 18 [28]; 32, 40 [48]). - BFH, 10.01.2024 - VI R 16/21
Abzug von Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren als …
Deshalb bemisst sich die Strafe in diesem Fall nach dem normativ festgelegten Wert des verletzten Rechtsguts und der Schuld des Täters (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 12.10.1971 - 2 BvR 65/71, BVerfGE 32, 40, unter II.4.b).Dies ist bei einem Wehrdisziplinarverfahren anders, bei dem sich die Disziplinarmaßnahme auf den besonderen Rechts- und Pflichtenstatus der Angehörigen eines bestimmten Berufsstandes bezieht (BVerfG-Beschluss vom 12.10.1971 - 2 BvR 65/71, BVerfGE 32, 40).
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr haben verfassungsrechtlichen Rang (BVerfGE 28, 243 (261); 32, 40 (46)).a) Art. 4 Abs. 3 GG gewährleistet als Grundrecht unmittelbar das Recht, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern (vgl. BVerfGE 12, 45 [53]; 28, 243 [259]; 32, 40 [45]).
Auch bei Regelungen nach Art. 4 Abs. 3 Satz 2 GG darf der Gesetzgeber dieses Grundrecht nicht in seinem sachlichen Gehalt einschränken, sondern nur die Grenzen offenlegen, die in den Begriffen des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG selbst schon enthalten sind (vgl. BVerfGE 12, 45 [53]; 28, 243 [259 ff.]; 32, 40 [46 f.]).
b) Der Kerngehalt des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 GG besteht darin, den Kriegsdienstverweigerer vor dem Zwang zu bewahren, in einer Kriegshandlung einen anderen töten zu müssen, wenn ihm sein Gewissen eine Tötung grundsätzlich und ausnahmslos zwingend verbietet (vgl. BVerfGE 12, 45 [56 f.]; 23, 191 [205]; 28, 243 [262]; 32, 40 [46 f.]).
Das Grundgesetz gibt indes durch die in Art. 12a Abs. 2 erteilte Ermächtigung, auf gesetzlichem Wege eine Ersatzdienstpflicht einzuführen, zu erkennen, daß es denjenigen, der den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert, auch außerhalb des von Art. 4 Abs. 3 GG geschützten Kernbereichs, mithin grundsätzlich auch in Friedenszeiten nicht zum Dienst mit der Waffe herangezogen wissen will (vgl. BVerfGE 12, 45 [56]; 32, 40 [46 f.]).
- BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83
Kriegsdienstverweigerung II
An diesen in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 12, 45; 28, 243; 32, 40; 38, 154; 48, 127) hält der Senat fest.Sein Kernbereich besteht darin, den Kriegsdienstverweigerer vor dem Zwang zu bewahren, in einer Kriegshandlung entgegen seinem Gewissen, das ihm eine Tötung grundsätzlich und ausnahmslos zwingend verbietet, einen anderen Menschen töten zu müssen (BVerfGE 12, 45 [56 f.]; 23, 191 [205]; 28, 243 [262]; 32, 40 [46 f.]; 48, 127 [163 f.]).
Sie berechtigt nicht zur Verweigerung des Kriegsdienstes schlechthin, sondern nur zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe (vgl. BVerfGE 12, 45 [56]; 32, 40 [45]).
Der Beschluß des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1971 bestätigt diese Rechtsprechung; er spricht zwar statt von der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung für die militärische Landesverteidigung bei sonst wörtlicher Übernahme des Satzzusammenhanges nur von einer verfassungsrechtlichen Entscheidung; andererseits erhalten Einrichtung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr die Funktion einer verfassungsimmanenten Grundrechtsschranke, gegen die das vom Grundrecht geschützte Freiheitsinteresse abzuwägen ist, nicht mehr nur ausnahmsweise (BVerfGE 32, 40 [46]).
- BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73
Speyer-Kolleg
In ähnlicher Weise trifft dies auch für schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen zu, die als Erziehungsmittel den Betroffenen zur Erfüllung seiner besonderen Pflichten anhalten sollen (vgl. BVerfGE 21, 391 [403 f.]; 32, 40 [48 f.]) und bei deren Verhängung situations- und persönlichkeitsbedingte pädagogische Überlegungen ausschlaggebend werden können. - BVerfG, 22.10.1997 - 1 BvR 479/92
Plenarvorlagen
Auch in einem solchen Fall käme es in Entscheidungen der beiden Senate zu gegensätzlichen Rechtsauffassungen, die die Entscheidung tragen; dies soll aber durch § 16 BVerfGG verhindert werden (vgl. BVerfGE 4, 27 [28]; Sondervotum der Richter Geller und Dr. Rupp, BVerfGE 32, 51 f.). - BVerwG, 22.02.2012 - 6 C 11.11
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Auslegung des Klagebegehrens; …
Dies gilt auch dann, wenn man davon ausgeht, dass die betroffenen Soldaten in Gestalt des Sanitätsdienstes einen waffenlosen Dienst versehen und deshalb dauerhaft in dem Kernbereich ihres Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt sind, weil sie vor dem Zwang bewahrt werden, entgegen den Geboten ihres Gewissens in einer Kriegshandlung einen anderen töten bzw. Tätigkeiten ausführen zu müssen, die in einem nach dem Stand der jeweiligen Waffentechnik unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz von Kriegswaffen stehen (vgl. dazu: BVerfG, Beschlüsse vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 83/69 u.a. - BVerfGE 28, 243 und vom 12. Oktober 1971 - 2 BvR 65/71 - BVerfGE 32, 40 , Urteile vom 13. April 1978 - 2 BvF 1/77 u.a. - BVerfGE 48, 127 …und vom 24. April 1985 a.a.O. S. 54, 56, Beschluss vom 11. Juli 1989 - 2 BvL 11/88 - BVerfGE 80, 354 ).Da einerseits der Kernbereich des Grundrechts durch den Waffendienst im Frieden nicht berührt wird und andererseits auch der Einrichtung und der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr Verfassungsrang zukommt, ist es den Betroffenen in Friedenszeiten zumutbar, den bisher geleisteten Dienst für die Dauer des mit möglichster Beschleunigung zu führenden Anerkennungsverfahrens fortzusetzen (…BVerfG, Beschlüsse vom 26. Mai 1970 a.a.O. S. 262 und vom 12. Oktober 1971 a.a.O. S. 45 ff.).
- BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04
Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug …
Strafrecht und Disziplinarrecht unterscheiden sich nach Rechtsgrund und Zweckbestimmung grundsätzlich, wie der Senat immer wieder hervorgehoben hat (vgl. zuletzt z.B. Urteil vom 8. April 2003 BVerwG 1 D 34.02 m.w.N; vgl. ferner auch BVerfGE 32, 40 ). - BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße …
In BVerfGE 28, 243 (259) ist ausgeführt, daß der Gesetzgeber ein Anerkennungsverfahren einführen durfte; in BVerfGE 32, 40 (45) [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] ist dann näher dargestellt, daß die Verfahrensregeln der §§ 26, 32 und 35 WPflG durch Art. 4 Abs. 3 Satz 2 GG gedeckt sind und mit Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG im Einklang stehen.Daß auch die Einsatzfähigkeit des Bundeswehr bei der Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen des seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erstrebenden Wehrpflichtigen verfassungsrechtlichen Rang beanspruchen kann, hat das Bundesverfassungsgericht in der schon erwähnten Entscheidung BVerfGE 32, 40 (46) [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] hervorgehoben.
- BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 62/98 R
Disziplinarmaßnahmen gegen Vertragsärzte
Auch dort verliert eine Disziplinarmaßnahme in aller Regel ihren Sinn, wenn der Betroffene endgültig aus dem besonderen Rechts- und Pflichtenkreis eines Beamtenverhältnisses ausgeschieden ist (BVerfG NJW 1972, 93, 94 mwN).Denn Disziplinarmaßnahmen dienen anders als strafrechtliche Sanktionen gerade nicht der Vergeltung oder Sühne (so etwa: BVerfG NJW 1972, 93, 94; BVerwGE 46, 64, 66 f;… Wolff/Bachof/Stober, aaO, S 586 RdNr 4 mwN;… Weiß in Fürst, aaO, J 260 RdNr 2;… Schnupp/Havers, aaO, S 338 und 339 mwN aus der Rspr des BVerwG;… Wagner, Beamtenrecht, 5. Aufl 1997, RdNr 225; Monhemius, Beamtenrecht, 1995, RdNr 561; für das Kassen-/Vertragsarztrecht: Peters/Mengert, Handbuch der Krankenversicherung, Bd II Teil 3, Stand Januar 1988, § 368m RVO Anm 7a S 1776).
- AG Biedenkopf, 29.05.2008 - 41 Ds 4 Js 16319/07
Ausländerstrafrecht: Zumutbarkeit der Erlangung eines Passes bei Staatenlosigkeit …
- BGH, 24.05.1977 - 4 ARs 6/77
Auslieferung von Wehrdienstverweigerern
- BVerwG, 30.04.1975 - 8 C 9.75
Anfechtung des Einberufungsbescheids eines Wehrpflichtigen zum Grundwehrdienst - …
- BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07
Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von …
- BVerwG, 22.02.2012 - 6 C 31.11
Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes haben Rechtsschutzbedürfnis für …
- BVerwG, 17.07.1974 - VI C 48.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ausreichen der allgemeinen …
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
- BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20
"Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des …
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
Rechtsmittel
- OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
Leistungsfähigkeit; Unterhaltspflicht; Nichteheliches Kind; Erwerbsmöglichkeit; …
- BVerwG, 23.04.1985 - 2 WD 42.84
Frank Schwalba-Hoth
- VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 114/04
Keine Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des …
- BVerwG, 28.04.1977 - 2 WD 10.75
Aktivität im Arbeitskreis demokratischer Soldaten - Planmäßige, auf …
- BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst; …
- BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 60.79
Einberufung zum Grundwehrdienst - Verwaltungsverfahren - Anerkennung als …
- BVerwG, 13.12.1974 - VI C 228.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 242.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 23.74
Zurückverweisung an anderen Spruchkörper der Vorinstanz - Voraussetzungen für die …
- BVerwG, 22.01.1976 - 1 WB 126.75
Streit um die Erteilung von Sonderurlaub für einen Soldaten bis zur Entlassung …
- BVerwG, 22.01.1976 - 1 WB 145.75
Rechtsmittel
- BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 30/86
Vorwurf gegen Kassenarzt - Rechtmäßigkeit eines Disziplinarbescheides - Teilweise …
- BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 79.83
Wehrdienst - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung - Katastrophenschutzdienst
- OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 K 1975/00
Inselgemeinde: Pflicht ortsfremder Vermieter zur Einziehung von Kurbeiträgen
- BVerwG, 25.11.1987 - 2 WD 16.87
Kriegsdienstverweigerung - Mißbrauch des Grundrecht - Reserveoffizier - …
- BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70
Voraussetzungen für die Heranziehung zur Wehrpflicht - Voraussetzungen für ein …
- BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92
Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der …
- BSG, 26.02.1992 - 9a RV 30/90
Pazifist - Wehrdienst - Freitod - Zweiter Weltkrieg
- BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 94.84
Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81
Umfang der Verpflichtung einer GmbH zur Bereitstellung eines Lastkraftwagens - …
- BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79
Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Verweigerung des Kriegsdienstes mit der …
- BVerwG, 26.08.1976 - 6 C 41.76
Mitverantwortung des Vorsitzenden für die schriftliche Wiedergabe des durch …
- BVerwG, 03.08.1976 - 6 C 26.76
Bindung einer offensichtlich rechtswidrigen Zulassung der Revision - Zulassung …
- BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 56.75
Rechtlich geschütztes Interesse an der Durchführung des …
- VG Berlin, 12.04.2011 - 85 K 5.10
Rechtsschutz gegen Entfernung aus dem Dienst nach schwerem innerdienstlichen …
- BVerwG, 29.04.1982 - 2 WD 9.82
Herabsetzung in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten - Verstoß gegen die Pflicht …
- BGH, 17.10.1979 - 2 StR 791/78
Prüfungsumfang des Rechtsmittels auf den Schuldspruch bei nicht verschuldetem …
- BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 40.76
Kriegsdienstverweigerungssachen - Grundwehrdienst - Gerichtliche Beweisaufnahme - …
- BVerwG, 14.02.1975 - VI C 20.74
Schutzwürdiges Interesse an einer Sachentscheidung in einem Rechtsstreit um die …
- BVerfG, 26.02.1991 - 1 BvR 752/87
Verfassungsmäßigkeit det Steuerverwendung zum Unterhalt von Streitkräften
- BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 11.81
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.05.1981 - 6 B 41.81
Rechtsanwalt - Verschulden - Kriegsdienstverweigerungsverfahren
- BVerwG, 26.09.1980 - 6 C 28.79
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
- BVerwG, 13.12.1974 - VI C 249.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.12.1974 - VI C 237.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.09.1978 - 6 C 59.77
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Beweisanforderungen in …
- BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 24.77
Rechtmäßigkeit einer Nachdieneanordnung - Verspäteter Antritt zum Wehrdienst - …
- BVerwG, 04.12.1974 - VI C 240.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.11.1974 - VI C 248.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 31.74
Definition der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …
- BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 29.71
Vornahme von rechtswirksamen Handlungen in der Musterungsverhandlung - Antrag auf …
- BVerwG, 23.06.2005 - 1 D 6.04
- BVerwG, 05.05.1983 - 6 B 42.83
Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Grundrecht der …
- BVerwG, 01.10.1982 - 6 B 56.82
Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel der Anerkennung als …
- BVerwG, 13.12.1974 - VI C 252.73
Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung i.R.d. Anerkennung als …
- BVerwG, 27.11.1974 - VI C 3.74
Kriegsdienstverweigerung eines Wehrpflichtigen - Nachweis des "subjektiven …
- BVerwG, 10.08.1973 - VI B 60.73
- BVerwG, 22.01.1987 - 6 B 65.86
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nichtzulassung der …
- BVerwG, 05.06.1985 - 2 WD 3.85
Fortgesetzte unerlaubte Einfuhr von Schusswaffen und Munition - Vorsätzlicher …
- BVerwG, 16.08.1984 - 6 CB 92.83
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Annerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
- BVerwG, 12.07.1984 - 2 WD 1.84
Trunkenheitsfahrt eines Soldaten als Dienstvergehen - Vorsätzliche Verletzung der …
- BVerwG, 22.09.1982 - 6 C 198.81
Relevanz der Glaubwürdigkeit eines Wehrpflichtigen für die Feststellung der …
- BVerwG, 26.10.1981 - 6 B 31.81
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
- BVerwG, 27.11.1974 - VI C 122.73
Beweislast in Kriegsdienstverweigerungssachen - Recht zur …
- BVerfG, 09.10.1986 - 1 BvR 1013/86
- BVerwG, 04.11.1975 - 8 C 40.75
Einberufung von im Verwaltungsverfahren erfolglos gebliebenen …
- BVerwG, 04.12.1974 - VI C 229.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.12.1974 - VI C 162.73
Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Bedeutung der …
- VG Kassel, 25.09.2012 - 28 K 112/12
Keine Drittanfechtung einer Einstellung eines Disziplinarverfahrens
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2010 - L 3 KA 65/10
- VG Hamburg, 29.01.2013 - 10 WE 53/13
Keine Vorwegnahme der Hauptsache Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im …
- OLG Hamm, 25.02.1998 - 3 Ss 213/97
Eigenmächtiges Fernbleiben von der Truppe, Fahnenflucht, Verbot der …