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   BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93   

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https://dejure.org/1993,1830
BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93 (https://dejure.org/1993,1830)
BVerfG, Entscheidung vom 29.12.1993 - 2 BvR 65/93 (https://dejure.org/1993,1830)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Dezember 1993 - 2 BvR 65/93 (https://dejure.org/1993,1830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Informatorische Beiziehung von Akten und rechtliches Gehör und unzulässige Urkundenverwertung

  • verkehrslexikon.de

    Informatorische Beiziehung von Akten und rechtliches Gehör und unzulässige Urkundenverwertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und das Willkürverbot durch Verwertung beigezogener Akten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inhaltsverwertung - Beigezogene Prozeßakten - Kenntnis des Betroffenen - Bezugnahme der Parteien - Rechtliches Gehör - Willkürverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1210
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93
    Sofern die Wahrnehmung dieser Gelegenheit ansonsten verhindert würde, können auch gerichtliche Hinweise und Mitteilungen etwa über die Beiziehung von Akten von Art. 103 Abs. 1 GG gefordert sein (vgl. BVerfGE 6, 12 >14<; 17, 86 >95<; 64, 135 >143 f.<).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93
    Unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG ) in seiner Bedeutung als Willkürverbot kommt ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts nur dann in Betracht, wenn die Rechtsanwendung des Fachgerichts oder das von ihm eingeschlagene Verfahren den Rahmen des Gesetzes eindeutig verletzt und bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 >73 f.<; 67, 90 >94<; 86, 59 >62 f.<; 87, 273 >278 f.<).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93
    Unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG ) in seiner Bedeutung als Willkürverbot kommt ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts nur dann in Betracht, wenn die Rechtsanwendung des Fachgerichts oder das von ihm eingeschlagene Verfahren den Rahmen des Gesetzes eindeutig verletzt und bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 >73 f.<; 67, 90 >94<; 86, 59 >62 f.<; 87, 273 >278 f.<).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93
    Unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG ) in seiner Bedeutung als Willkürverbot kommt ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts nur dann in Betracht, wenn die Rechtsanwendung des Fachgerichts oder das von ihm eingeschlagene Verfahren den Rahmen des Gesetzes eindeutig verletzt und bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 >73 f.<; 67, 90 >94<; 86, 59 >62 f.<; 87, 273 >278 f.<).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93
    Diese Verfahrensweise ist mit der gebotenen Neutralität und Distanz des Richters gegenüber den anwaltschaftlich vertretenen Verfahrensbeteiligten nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 21, 139 >146<; 52, 131 >161<); sie verletzt eindeutig den Rahmen des Gesetzes.
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93
    Sofern die Wahrnehmung dieser Gelegenheit ansonsten verhindert würde, können auch gerichtliche Hinweise und Mitteilungen etwa über die Beiziehung von Akten von Art. 103 Abs. 1 GG gefordert sein (vgl. BVerfGE 6, 12 >14<; 17, 86 >95<; 64, 135 >143 f.<).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93
    Unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG ) in seiner Bedeutung als Willkürverbot kommt ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts nur dann in Betracht, wenn die Rechtsanwendung des Fachgerichts oder das von ihm eingeschlagene Verfahren den Rahmen des Gesetzes eindeutig verletzt und bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 >73 f.<; 67, 90 >94<; 86, 59 >62 f.<; 87, 273 >278 f.<).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93
    Diese Verfahrensweise ist mit der gebotenen Neutralität und Distanz des Richters gegenüber den anwaltschaftlich vertretenen Verfahrensbeteiligten nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 21, 139 >146<; 52, 131 >161<); sie verletzt eindeutig den Rahmen des Gesetzes.
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93
    b) Das angegriffene Urteil beruht auch auf der Gehörsverletzung (vgl. BVerfGE 13, 132 >145<).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.12.1993 - 2 BvR 65/93
    Sofern die Wahrnehmung dieser Gelegenheit ansonsten verhindert würde, können auch gerichtliche Hinweise und Mitteilungen etwa über die Beiziehung von Akten von Art. 103 Abs. 1 GG gefordert sein (vgl. BVerfGE 6, 12 >14<; 17, 86 >95<; 64, 135 >143 f.<).
  • LAG Düsseldorf, 30.03.2021 - 8 Sa 674/20

    Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

    Im Übrigen war dem Gericht ein Hinweis auf die teilweise Unzulässigkeit der Berufung noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist weder möglich (da die Berufungsbegründung erst am letzten Tag der Frist um 18.05 Uhr bei Gericht einging) noch zulässig, da das Gericht dadurch das Gebot der Neutralität und Äquidistanz zu den Parteien missachtete (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 118/10, NZA 2011, 62, Rdz. 21 unter Hinweis auf BVerfG vom 29.12.1993 - 2 BvR 65/93, NJW 1994, 1210).
  • BGH, 28.07.2016 - III ZB 127/15

    Berufungsbegründung: Anforderungen an die Darlegung der

    Es ist regelmäßig darzulegen, was die rechtsmittelführende Partei im Rahmen einer Verhandlung zum Ergebnis der Beweisaufnahme vorgetragen hätte und dass nicht auszuschließen ist, dass dieser Vortrag zu einer anderen Beweiswürdigung geführt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1989 aaO; Beschlüsse vom 2. Dezember 2004 aaO; vom 20. Dezember 2005 aaO; vom 25. September 2007 aaO Rn. 3; vom 28. Juli 2011 aaO und vom 23. Mai 2012 aaO Rn. 8; s. ferner BVerfG, NJW 1994, 1210, 1211; Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 285 Rn. 3).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Erforderlich ist vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muß mithin in krasser Weise verkannt worden sein (BVerfGE 42, 64, 74; 67, 90, 94; 80, 48, 51; 87, 273, 278 f; 89, 1, 14; BVerfG, NJW 1988, 1456, 1458; 1994, 1210, 1211; 1994, 2279; 1996, 1336; 1996, 1531; 1997, 311; 1997, 649; 1998, 2583, 2584; 1999, 207, 208; 2001, 1125 f; BGH, Beschl. v. 25. November 1999, IX ZB 95/99, NJW 2000, 590).
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