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   BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75   

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BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75 (https://dejure.org/1976,41)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.1976 - 2 BvR 652/75 (https://dejure.org/1976,41)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 652/75 (https://dejure.org/1976,41)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Frist - Einlegung des Einspruchs - Bußgeldbescheid - Ende der Dienstzeit der Behörde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 323
  • NJW 1976, 747
  • MDR 1976, 733
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
    Sie dient, wenn sie auch nicht selten mit der Forderung nach möglichst weitgehender materialer Gerechtigkeit in Widerstreit geraten mag, der Rechtssicherheit, die ihrerseits ein Element des Rechtsstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 3 GG ist (vgl. BVerfGE 35, 41 (47)).
  • OLG Frankfurt, 26.03.1974 - 4 Ws (B) 25/73
    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
    Schon die am Wortlaut orientierte, unbefangene Auslegung dieser Vorschriften führt zu dem Ergebnis, daß unabhängig von der Dienstzeit, die der unterschiedlichen Regelung durch die jeweils zuständigen Behörden unterliegt, die Fristen erst um 24 Uhr enden, denn erst dann "läuft der Tag ab" (vgl. z. B. für das Strafverfahrensrecht: OLG Frankfurt, NJW 1974 S. 1959; für das Zivilprozeßrecht statt vieler: Thomas- Putzo, ZPO 7. Aufl. (1974), § 222 Anm. 2b; für das Verwaltungsrecht BVerwGE 18, 51 f. und weiter Redeker-von Oertzen, VwGO 5. Aufl. (1975), § 57 Anm. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
    Andererseits gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG einen umfassenden und effektiven Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte öffentlicher Gewalt; der Bürger hat einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (Beschluß vom 16. Dezember 1975 - 2 BvR 854/75 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
    Dieser hat das Recht, gesetzliche Rechtsmittelfristen voll auszuschöpfen (BVerfGE 40, 42 (44)).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
    Diese einander ergänzenden verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien können nicht nur dem Gesetzgeber Schranken bei der Ausgestaltung der Regeln über den Zugang zu den Gerichten, insbesondere der Formen und Fristen, setzen (vgl. BVerfGE 40, 237 (252, 256 ff.); 36, 298 (302 f.); 10, 264 (267 f.)).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
    Es tritt hinzu, daß der Bürger nach Art. 103 Abs. 1 GG das Recht hat, sich als Beteiligter an einem gerichtlichen Verfahren zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern und in diesem Sinne vom Richter "zur Sache" angehört zu werden (vgl. BVerfGE 38, 35 (38); 36, 92 (97); jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 15.01.1974 - 2 BvL 9/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 59 ArbGG

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
    Diese einander ergänzenden verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien können nicht nur dem Gesetzgeber Schranken bei der Ausgestaltung der Regeln über den Zugang zu den Gerichten, insbesondere der Formen und Fristen, setzen (vgl. BVerfGE 40, 237 (252, 256 ff.); 36, 298 (302 f.); 10, 264 (267 f.)).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
    Das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung zu den Vorschriften, welche die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafbefehls- und Bußgeldverfahren - als die Beseitigung der Folgen einer Fristversäumnis - regeln, wiederholt betont (vgl. BVerfGE 40, 88 (90 ff.)).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
    Der Zugang zum Gericht - und zur jeweils nächsten Instanz, sofern ein Instanzenzug eröffnet ist - darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. zuletzt BVerfGE 40, 272 (275); Beschluß vom 16. Dezember 1975 - 2 BvR 854/74 -).
  • BVerwG, 12.02.1964 - IV C 95.63

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75
    Schon die am Wortlaut orientierte, unbefangene Auslegung dieser Vorschriften führt zu dem Ergebnis, daß unabhängig von der Dienstzeit, die der unterschiedlichen Regelung durch die jeweils zuständigen Behörden unterliegt, die Fristen erst um 24 Uhr enden, denn erst dann "läuft der Tag ab" (vgl. z. B. für das Strafverfahrensrecht: OLG Frankfurt, NJW 1974 S. 1959; für das Zivilprozeßrecht statt vieler: Thomas- Putzo, ZPO 7. Aufl. (1974), § 222 Anm. 2b; für das Verwaltungsrecht BVerwGE 18, 51 f. und weiter Redeker-von Oertzen, VwGO 5. Aufl. (1975), § 57 Anm. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Nimmt das Gericht indessen einen auf andere Weise elektronisch übermittelten Schriftsatz entgegen, behinderte es den Zugang zu Gericht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise (BVerfGE 41, 323, 326 f.; 41, 332, 334 f.; 69, 381, 385; BGHZ 151, 221, 227), würde die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie in diesem Fall nicht für genügend erachtet.
  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    bb) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes zur ausnahmsweisen Wirksamkeit nicht unterzeichneter Rechtsmittelbegründungsschriften trägt dem Anspruch der Prozeßbeteiligten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) sowie ihren Rechten aus Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung, die es verbieten, den Zugang zur jeweiligen nächsten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 40, 272, 274 f.; 41, 23, 26; 41, 323, 326 f.; 44, 302, 305 f.; 74, 228, 234; 77, 275, 284; 110, 339, 342).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 40/05

    Wirksamkeit einer eingescannten Unterschrift in einem bestimmenden Schriftsatz

    Dieses gebietet es, den Prozessparteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 f.; 41, 332, 334 f.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 2005, 814, 815; BGHZ 151, 221, 227).
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