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   BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90   

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BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90 (https://dejure.org/1992,1635)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.1992 - 2 BvR 658/90 (https://dejure.org/1992,1635)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 (https://dejure.org/1992,1635)
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Identitätsfeststellung

Art. 104 GG, §§ 163b Abs. 1 Satz 2, 163c StPO, weiteres Festhalten einer Person durch die Polizei ist verfassungswidrig, wenn sich die beabsichtigte Personalienfeststellung auch an Ort und Stelle vornehmen läßt, Gründe Praktikabilität kommen nicht in Betracht

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festhalten - Identifizierung - Ausweis - Lichtbildausweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2879 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 767
  • StV 1992, 210
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90
    Das Grundgesetz bezeichnet die Freiheit der Person als "unverletzlich"; damit wird eine verfassungsrechtliche Grundentscheidung in dem Sinne getroffen, daß dieses Recht als ein besonders hohes Rechtsgut zu achten ist, das nur aus wichtigen Gründen eingeschränkt werden darf (vgl. BVerfGE 29, 312 [316] m.w.N.).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90
    Dieser Grundsatz muß bei allen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in den Freiheitsbereich des Bürgers beachtet werden (BVerfGE 30, 173 [199]).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis auch dann anerkannt, wenn gegen einen die Freiheit entziehenden Hoheitsakt verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz anders nicht erreichbar ist (BVerfGE 83, 24 [29 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90
    Dies ist nicht der Fall, wenn ein milderes Mittel ausreicht (vgl. BVerfGE 67, 157 [173]; 81, 156 [192] m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 658/90
    Dies ist nicht der Fall, wenn ein milderes Mittel ausreicht (vgl. BVerfGE 67, 157 [173]; 81, 156 [192] m.w.N.).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Jedenfalls mit dem ersichtlich zeitnah möglichen Abgleich mit dem Ergebnis bereits früher - auch in De. - durchgeführter erkennungsdienstlicher Behandlungen war die Rechtsgrundlage für ein weiteres Festhalten des J. zur Identitätsfeststellung entfallen (vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90, NVwZ 1992, 767; vom 11. Juli 2006 - 2 BvR 1255/04, NStZ-RR 2006, 381 mwN).
  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Das Anhalten nach § 163 b Abs. 1 Satz 1 StPO zur Befragung nach Namen und Anschrift und die sofortige Personalienüberprüfung an Ort und Stelle ist noch kein Festhalten i.S.d. § 163 b Abs. 1 Satz 2 StGB, welches an weitere Voraussetzungen gebunden wäre (zum Ganzen: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 1 S 338/10 -, juris; KK-Griesbaum, StPO, 6. Aufl., § 163 b Rdnr. 12 f. m.w.N.; BVerfG [2. Kammer], Beschluss vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 - NVwZ 1992, 767 f.).
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Ein Festhalten aus reinen Praktikabilitätserwägungen vermag schon die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht zu begründen und dürfte im Übrigen auch auf die Abwägung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer derartigen Maßnahme keinen Einfluss haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10

    Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises;

    Sie stellen eine gesetzliche Konkretisierung des Übermaßverbotes dar und sollen sicherstellen, dass ein Eingriff in die persönliche Freiheit nur in Fällen erfolgt, in denen er zur Feststellung der Identität unerlässlich ist (vgl. BVerfG , Beschl. v. 27.01.1992 - 2 BvR 658/90 - NVwZ 1992, 767 m.w.N. und Beschl. v. 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04 - NStZ-RR 2006, 381).

    Die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Passes genügt in jedem Fall, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für dessen Fälschung, Verfälschung oder sonstige Unstimmigkeiten wie etwa der Verdacht des unrechtmäßigen Besitzes vorliegen (vgl. Rachor in Lisken/Denninger, a.a.O., F Rn. 373; Wolf/Stephan/Deger, a.a.O., § 26 Rn. 26; KK-Griesbaum, StPO, 6. Aufl., § 163 b Rn. 13 m.w.N.; BVerfG , Beschl. v. 27.01.1992 - 2 BvR 658/90 - a.a.O.).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit, wie ihn das Grundgesetz garantiert, nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in das Freiheitsrecht bei Wiedergewährung der Freiheit ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 53, 152 ; 58, 208 ; 83, 24 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767, der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, NVwZ-Beilage 1996, S. 49, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401; stRspr).
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Ein Festhalten aus reinen Praktikabilitätserwägungen vermag schon die Erforderlichkeit der Maßnahme nicht zu begründen und dürfte im Übrigen auch auf die Abwägung im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer derartigen Maßnahme keinen Einfluss haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767 ).
  • OLG Hamm, 03.05.2009 - 3 Ss 180/09

    Notwehr; Polizeibeamter; Identitätsfeststellung; Gebotensein

    Etwaige erforderliche weitere Identitätsangaben, wie Geburtsdatum und Geburtsort hätte man daraufhin leicht auf anderem Wege und ohne das Strafverfahren nachhaltig tangierende Verzögerung (vgl. insoweit: BVerfG NVwZ 1992, 767, 768; OLG Hamm NJW 1978, 231 LS) z. B. aus dem Melderegister ermitteln können.
  • SG Karlsruhe, 09.04.2014 - S 15 U 2643/13

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht -

    Gesichtspunkte der "Praktikabilität und Nachprüfbarkeit" (so etwa BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 43/03 R, juris, Rn. 21; LSG Bayern, Urteil vom 24. Juli 2012 - L 17 U 185/11, juris, Rn. 22) sind nicht geeignet, Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05, juris, Rn. 23; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90, juris, Rn. 20).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Darüber hinaus erfordert er, daß die Identitätsfeststellung auf andere Weise nicht möglich ist und stellt damit grundsätzlich auch hier sicher, daß ein Eingriff in die persönliche Freiheit nur in Fällen erfolgt, in denen er zur Feststellung der Identität unerläßlich ist (vgl. BVerfG, NVwZ 1992, 767, 768).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1255/04

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Freiheitsentziehung zur Überprüfung

    Vor diesem Hintergrund hätte es zur Durchführung einer Maßnahme nach § 163 b StPO eines weiteren Festhaltens des Beschwerdeführers und eines Verbringens auf die Polizeidienststelle nicht bedurft (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 658/90 -, NVwZ 1992, S. 767, 768).
  • OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07

    Ordentliche Gerichtsbarkeit zur nachträglichen Entscheidung über Rechtmäßigkeit

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