Rechtsprechung
BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Außervollzugsetzung eines Auslieferungshaftbefehls gegen Auflagen
- Wolters Kluwer
Fortdauer der Auslieferungshaft - Auslieferungshaftbefehl - Britische Behörden - Aufhebung unter Auflagen - Gebot der Verfahrensbeschleunigung - Freiheit der Person - Verbalnote - Auswärtiges Amt
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 93d Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- StV 2000, 318
- StV 2000, 319
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ). - BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft
Auszug aus BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00
Wegen des intensiven Eingriffs in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), den die Auslieferungshaft darstellt, müssen ab einer gewissen, für die verfahrensmäßige und technische Abwicklung der notwendigen Entscheidungen unabdingbaren Mindestdauer des Verfahrens besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen, um die weitere Aufrechterhaltung, jedenfalls aber die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen (BVerfGE 61, 28 ). - BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
- BVerfG, 21.04.2020 - 2 BvQ 21/20
Auslieferungshaft (erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; …
Ob der durch die fortdauernde Auslieferungshaft gewichtige Eingriff in das Recht auf Freiheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 GG per se einen solchen schweren, nicht wiedergutzumachenden Nachteil darstellt (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Januar 2000 - 2 BvR 66/00 -, Rn. 12), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
Rechtsprechung
BVerfG, 03.02.2000 - 2 BvR 66/00 (1) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Anordnung der Fortdauer der Auslieferungshaft
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Auslieferungsverfahren - Auslieferungshaft - Internationale Rechtshilfe - Einstweilige Anordnung
- Judicialis
BVerfGG § 93 c; ; BVerfGG § ... 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 94; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 35; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; IRG § 15 Abs. 1; ; IRG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2
- wallasch-koch.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 14.09.1999 - 2 Ausl I 50/99
- OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 2 Ausl I 50/99
- BVerfG, 12.01.2000 - 2 BvR 2396/99
- BVerfG, 14.01.2000 - 2 BvR 66/00
- BVerfG, 03.02.2000 - 2 BvR 66/00 (1)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft
Auszug aus BVerfG, 03.02.2000 - 2 BvR 66/00
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 28); hiernach ist die Verfassungsbeschwerde im Sinne einer Entscheidungskompetenz der Kammer offensichtlich begründet (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).a) Die Anordnung der Auslieferungshaft stellt ebenso wie die von Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar, der nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf und nur dann, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfGE 53, 152 ; 61, 28 ).
Dies bedeutet, dass ab einer gewissen, für die verfahrensmäßige und technische Abwicklung der notwendigen Entscheidungen unabdingbaren Mindestdauer des Verfahrens besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen müssen, um die weitere Aufrechterhaltung des Haftbefehls, jedenfalls aber die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen (BVerfGE 61, 28 ; vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 1999 - 2 BvR 898/99 - in Juris veröffentlicht).
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus BVerfG, 03.02.2000 - 2 BvR 66/00
a) Die Anordnung der Auslieferungshaft stellt ebenso wie die von Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar, der nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf und nur dann, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfGE 53, 152 ; 61, 28 ). - BVerfG, 27.07.1999 - 2 BvR 898/99
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Anordnung der Fortdauer der …
Auszug aus BVerfG, 03.02.2000 - 2 BvR 66/00
Dies bedeutet, dass ab einer gewissen, für die verfahrensmäßige und technische Abwicklung der notwendigen Entscheidungen unabdingbaren Mindestdauer des Verfahrens besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen müssen, um die weitere Aufrechterhaltung des Haftbefehls, jedenfalls aber die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen (BVerfGE 61, 28 ; vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 1999 - 2 BvR 898/99 - in Juris veröffentlicht).
- BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 2655/17
Auslieferungshaft (keine unionsrechtliche Determiniertheit der Auslieferungshaft …
Die Auslieferungshaft ist als Maßnahme der internationalen Rechts- und Amtshilfe Teil der gegen den Verfolgten durchgeführten Strafverfolgung insgesamt (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2000 - 2 BvR 66/00 -, juris, Rn. 12).Den zur Durchführung der Auslieferung erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen muss daher der Freiheitsanspruch der betroffenen Person als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 32; vgl. hinsichtlich der Haftdauer zudem BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; 61, 28 ; BVerfGK 15, 474 ; zum Zweck der Auslieferungshaft BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2000 - 2 BvR 66/00 -, juris, Rn. 14).
- BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06
Gebot der Verfahrensbeschleunigung bei Auslieferungshaft
Sie darf nur aufgrund eines Gesetzes und nur dann angeordnet werden, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfGE 61, 28 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 2000 - 2 BvR 66/00 -, JURIS). - BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 264/08
Zur Frage der Verhältnismäßigkeit der Dauer von Auslieferungshaft im Falle einer …
Ab einer notwendigen Mindestdauer des Verfahrens müssen besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen, um die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 61, 28 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2000 - 2 BvR 66/00 -, JURIS).