Rechtsprechung
BVerfG, 21.09.2020 - 2 BvR 660/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG; § 244 Abs. 2 StPO
Effektiver Rechtsschutz gegen eine Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Geltung des Schuldgrundsatzes; gerichtliche Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung; Beiziehung von Krankenunterlagen zur Überprüfung einer geltend gemachten Arbeitsunfähigkeit) - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Nicht fristgerecht erhobene Verfassungsbeschwerde betreffend eine Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Schuldgrundsatzes (Art 2 Abs 1 iVm 1 Abs 1, 20 Abs 3 GG) durch Unterlassen gebotener (§ 120 Abbs 1 S 2 StVollzG iVm § 244 Abs 2 StPO) Maßnahmen zur Sachvershaltsermittlung - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung (§ ... - rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Schuldgrundsatzes (Art 2 Abs 1 iVm 1 Abs 1, 20 Abs 3 GG) durch Unterlassen gebotener (§ 120 Abbs 1 S 2 StVollzG iVm § 244 Abs 2 StPO) Maßnahmen zur Sachvershaltsermittlung - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung (§ ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Schuldgrundsatzes (Art. 2 Abs. 1 iVm 1 Abs. 1 , 20 Abs. 3 GG ) durch Unterlassen gebotener (§ 120 Abbs 1 S. 2 StVollzG iVm § 244 Abs. 2 StPO ) Maßnahmen zur Sachvershaltsermittlung; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels ...
- rechtsportal.de
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Schuldgrundsatzes (Art. 2 Abs. 1 iVm 1 Abs. 1 , 20 Abs. 3 GG ) durch Unterlassen gebotener (§ 120 Abbs 1 S. 2 StVollzG iVm § 244 Abs. 2 StPO ) Maßnahmen zur Sachvershaltsermittlung; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels ...
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Schuldgrundsatzes (Art 2 Abs 1 iVm 1 Abs 1, 20 Abs 3 GG) durch Unterlassen gebotener (§ 120 Abbs 1 S 2 StVollzG iVm § 244 Abs 2 StPO) Maßnahmen zur Sachvershaltsermittlung - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung (§ ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug - und die unzureichende Sachaufklärung der Gerichte
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 18.11.2019 - SR StVK 936/19
- BayObLG, 05.03.2020 - 204 StObWs 39/20
- BVerfG, 21.09.2020 - 2 BvR 660/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06
Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …
Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 2 BvR 660/20
Das Rechtsstaatsprinzip, die materiell berührten Grundrechte und das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (BVerfGK 9, 390 ).Disziplinarmaßnahmen dürfen nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, ob ein schuldhafter Pflichtverstoß überhaupt vorliegt (BVerfGK 9, 390 ).
- BVerfG, 23.03.2018 - 2 BvR 2126/17
Verfristete Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im …
Auszug aus BVerfG, 21.09.2020 - 2 BvR 660/20
Erforderlich ist eine substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristversäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2018 - 2 BvR 2126/17 -, Rn. 20 m.w.N.).
- BayObLG, 24.11.2020 - 204 VAs 180/20
Rechtsweg für Sachaufsichts- und Dienstaufsichtsbeschwerden
Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 21.9.2020 - 2 BvR 660/20), jedoch ausgeführt, dass der Beschluss des Landgerichts verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, weil das Gericht den von der Justizvollzugsanstalt geschilderten Sachverhalt ohne nähere Begründung zugrunde gelegt hat, ohne auf den substantiierten Vortrag des Beschwerdeführers zu seiner Krankengeschichte und zu vorhergehenden Krankschreibungen sowie Behandlungsmaßnahmen hin weitere Maßnahmen zur Sachverhaltsermittlung zu veranlassen.