Rechtsprechung
BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 4 Abs. 1 und 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 176 GVG
Sitzungspolizeiliche Maßnahme (Ausschluss einer kopftuchtragenden Muslima aus der Hauptverhandlung); Glaubens- und Bekenntnisfreiheit; allgemeiner Gleichheitsgrundsatz (Willkürverbot); Rechtsstaatsprinzip; Demokratieprinzip (Öffentlichkeit der Hauptverhandlung; Verstoß ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 4 Abs 1 und 2 durch pauschales Kopftuchverbot in Gerichtsverhandlungen ohne Prüfung einer konkreten Störung der Sitzung unter Beachtung grundrechtlicher Positionen der von der Anordnung betroffenen Person
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit einer sitzungspolizeilichen Verfügung gegenüber einem Gerichtsbesucher; Tragen eines Kopftuchs während einer Gerichtsverhandlung aus religiösen Gründen; Zweck und Umfang sitzungspolizeilicher Vorschriften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 4 Abs. 1, 2 Art. 3 Abs. 1; GVG § 176
Verbot des Tragens von Kopfbedeckungen in einer Hauptverhandlung in Strafsachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mutter des Angeklagten trägt Kopftuch und wird deshalb vom Jugendrichter vor die Tür gesetzt!
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Tragen eines Kopftuchs in öffentlicher Gerichtsverhandlung
- 123recht.net (Pressemeldung, 2.8.2006)
Prinzipielles Kopftuchverbot im Gerichtssaal ist unzulässig
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 26.02.2004 - 397 Ds 695/03
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 677/05
Papierfundstellen
- NJW 2007, 56
- NVwZ 2007, 576 (Ls.)
- FamRZ 2006, 1358
Wird zitiert von ... (8)
- BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von …
bb) Die Anwendungen der danach bestehenden Befugnisse im Einzelfall unterliegt nur eingeschränkter verfassungsrechtlicher Überprüfung (vgl. BVerfGE 48, 118 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, NJW 2006, S. 1500 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 2006 - 2 BvQ 27/06 -, juris, Rn. 3, 6 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 677/05 -, NJW 2007, S. 56 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, NJW-RR 2007, S. 1053 , jeweils zu § 176 GVG). - VG Gera, 20.02.2013 - 2 K 267/12
Verbot des Tragens von Kleidung der Marke "Thor Steinar" durch einen Stadtrat
Dies gilt ohne Weiteres jedenfalls dann, wenn ein solcher Ausschluss bloß angedroht wurde, aber noch nicht erfolgt ist bzw. der Betroffene mit einem solchen Ausschluss auf Grund eines konkreten Vorfalls zu rechnen hat (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 677/05 - NJW 2007, 56, zitiert nach juris; VG Neustadt, Urteil vom 8. März 2007 - 4 K 1881/06.NW - zitiert nach juris). - VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1881/06
Aufforderung zum T-Shirt-Wechsel unverhältnismäßig
Von einem - das Rechtschutzinteresse entfallen lassenden (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2006 - 6 K 1589/05.KO -, NVwZ-RR 2006, 717) - freien Entschluss des Klägers kann bei diesen Gegebenheiten keine Rede sein (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 677/05 -, NJW 2007, 56).
- AG Bochum, 26.01.2016 - 68 C 342/15
Grundsätze zur Berechnung des ersatzfähigen Schadens nach einem Verkehrsunfall …
Diese stellt zwar nicht zwingend die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB dar (BGH NJW 2006, 2472; NJW 2007, 56). - SG Frankfurt/Main, 31.10.2013 - S 15 AL 385/11 Für den konkreten Fall des Tragens eines Vollgesichtsschleiers im Gerichtssaal gilt daher, dass eine Ungebühr und damit eine Störung der Sitzung nicht vorliegt, wenn das Tragen des Schleiers lediglich aus religiösen Gründen erfolgt und auszuschließen ist, dass mit ihm zugleich Missachtung gegenüber der Richterbank oder anderen Anwesenden ausgedrückt werden soll (…vgl. Kissel/KM., a.a.O., § 175 Rdnr. 8) und solange der Beteiligte als Person identifizierbar bleibt (BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2006, Az. 2 BvR 677/05).
- AG Bochum, 02.07.2013 - 68 C 60/13
37 km entfernte Werkstatt ist nicht mühelos erreichbar!
Diese stellt zwar nicht zwingend die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB dar (BGH NJW 2006, 2472; NJW 2007, 56). - AG Bochum, 13.12.2016 - 68 C 291/16 Diese stellt zwar nicht zwingend die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB dar (BGH NJW 2006, 2472; NJW 2007, 56).
- AG Bochum, 03.06.2008 - 68 C 79/08 Diese stellt zwar nicht zwingend die übliche Vergütung gemäß § 632 BGB dar (BGH NJW 2006, 2472; NJW 2007, 56).