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   BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86   

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BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86 (https://dejure.org/1987,1243)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.1987 - 2 BvR 677/86 (https://dejure.org/1987,1243)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86 (https://dejure.org/1987,1243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Stellungnahmefrist im strafrechtlichen Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Revision - Erwiderung - Mündliche Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2219
  • MDR 1987, 729
  • NVwZ 1987, 881 (Ls.)
  • NStZ 1987, 334
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Es regelt aber nicht, wie das im einzelnen zu geschehen hat; es überläßt vielmehr die Ausgestaltung der Gehörsgewährung den fachgerichtlichen Verfahrensordnungen (vgl. BVerfGE 67, 208 [211]).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Im übrigen legt das Verfahrensgrundrecht lediglich dem Gericht die Pflicht auf, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen (vgl. nur BVerfGE 66, 260 [263]; 70, 215 [218]).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvR 763/82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Im übrigen legt das Verfahrensgrundrecht lediglich dem Gericht die Pflicht auf, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen (vgl. nur BVerfGE 66, 260 [263]; 70, 215 [218]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Die Auslegung und Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO als einer Vorschrift des sogenannten einfachen Rechts ist Sache der Revisionsgerichte und der Nachprüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Soweit der Beschwerdeführer meint, eine nur zweiwöchige Frist zur Gegenerklärung auf die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht (siehe § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO ) habe hier nicht genügt, um auf die Ausführungen sachgerecht erwidern zu können, scheitert die Rüge schon daran, daß er nicht vorträgt, was er dem Revisionsgericht bei seines Erachtens hinreichender Gehörsgewährung sonst noch unterbreitet hätte (vgl. BVerfGE 28, 17 [20]).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 36, 85 [87]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Dazu müßte die Rechtsanwendung des Fachgerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sein und sich daher der Schluß aufdrängen, daß sie auf sachfremden oder sonst schlechterdings unhaltbaren Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann feststellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [251 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01

    Verstoß gegen § 247 StPO als relativer Revisionsgrund - Heilung eines Verstoßes

    Das Bundesverfassungsgericht, das kein Rechtsmittelgericht ist, hat die "Beruhensprüfung" nicht in den Einzelheiten zu kontrollieren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86, NStZ 1987, S. 334 f.).
  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung

    Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es weiter, den die Revision verwerfenden Beschluss (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1984 - 2 BvR 692/84 -, EuGRZ 1984, 442; vgl. auch BVerfGE 50, 287 zu § 544 b ZPO) und selbst den Antrag der Staatsanwaltschaft nur kurz zu begründen (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86 -, NStZ 1987, S. 2219).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 3/82

    Grundsätzlich kein Leistungsaustausch, wenn eine Gesellschaft Geldmittel

    Das FG hat - wie die Ausführungen auf Seite 14 der Urteilsbegründung (Ziffer 6) zeigen - die in Frage stehenden Argumente und Rechtsprechungsbeispiele zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 27. Februar 1980 1 BvR 277/78, BVerfGE 53, 222, und vom 24. März 1987 2 BvR 677/86, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1987, 2.219).
  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen

    Wie das zu geschehen hat, wird indes weder von der Prozessordnung noch vom Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschrieben (vgl. BVerfG NJW 1987, 2219, 2220).

    Dass stets alle Richter selbst die Akten lesen, ist jedoch entgegen der Ansicht der Klägerin von Rechts wegen nicht erforderlich (vgl. BVerfG NJW 1987, 2219, 2220).

    Sinn und Tätigkeit eines mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpers ist es entgegen der Vorstellung der Klägerin nicht, dass alle Mitglieder die gesamten Akten oder einzelne Schriftsätze vollständig lesen; er liegt vielmehr vornehmlich darin, alle bedeutsamen Fragen im Spruchkörper zu erörtern (vgl. BVerfG NJW 1987, 2219, 2220); das ist hier geschehen.

  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 433/14

    Anhörungsrüge (keine Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs durch

    Vielmehr entspricht die bisherige Ausgestaltung der Beratungspraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs dem Gesetz (vgl. BVerfG, NJW 1987, 2219, 2220 und NJW 2012, 2334, 2336; BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 1994 - 5 StR 15/92, NStZ 1994, 353, 354; vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214; vom 26. März 2014 - 5 StR 628/13 und vom 10. Februar 2015 - 1 StR 640/14; Mosbacher NJW 2014, 124 ff. mwN).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 433/14

    Anhörungsrüge

    Vielmehr entspricht die bisherige Ausgestaltung der Beratungspraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs dem Gesetz (vgl. BVerfG, NJW 1987, 2219, 2220 und NJW 2012, 2334, 2336; BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 1994 - 5 StR 15/92, NStZ 1994, 353, 354; vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214; vom 26. März 2014 - 5 StR 628/13 und vom 10. Februar 2015 - 1 StR 640/14; Mosbacher NJW 2014, 124 ff. mwN).
  • BGH, 14.03.2013 - 2 StR 534/12

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit (Verfristung bei Entscheidung im

    Dabei ist es jedem Richter in Ausübung seiner Unabhängigkeit und persönlichen Verantwortung jederzeit unbenommen, sich selbst unmittelbar aus den Akten kundig zu machen, wenn er dies für seine Überzeugungsbildung für erforderlich hält und nicht allein auf den Vortrag des Berichterstatters zurückgreifen möchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12 u. 2 BvR 625/12, NJW 2012, 2334, 2336 Tz. 25; siehe auch schon BVerfG, Beschluss vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86, NJW 1987, 2219, 2220; BGH, Beschluss vom 15. Februar 1994 - 5 StR 15/92, NStZ 1994, 353f.).
  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Vor diesem Hintergrund liegt ein Ausnahmefall, in dem die - grundsätzlich der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogene - fachgerichtliche Auslegung und Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO ein verfassungsrechtliches Eingreifen erforderte, weil sie nicht mehr verständlich ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden oder sonst schlechterdings unhaltbaren Erwägungen beruht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86 -, NJW 1987, S. 2219 m.w.N.), nicht vor.
  • VGH Bayern, 06.12.2019 - 11 CS 19.1174

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (BVerfG, B.v. 24.3.1987 - 2 BvR 677/86 - NJW 1987, 2219/2220).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 640/14

    Rechtmäßigkeit der Revisionsentscheidung nach Beratung nach dem

    Vielmehr entspricht die bisherige Ausgestaltung der Beratungspraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs dem Gesetz (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86, NJW 1987, 2219, 2220 und vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12, NJW 2012, 2334, 2336; BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 1994 - 5 StR 15/92, NStZ 1994, 353, 354; vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214 und vom 26. März 2014 - 5 StR 628/13; Mosbacher NJW 2014, 124 ff. mwN).
  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 229/10

    Unbegründete Anhörungsrüge (Beschlussverwerfung; hinreichendes Eingehen auf das

  • BGH, 15.02.1994 - 5 StR 15/92

    Anforderungen an einen Verwerfungsbeschluss bezüglich der Revision -

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen

  • BGH, 26.03.2014 - 5 StR 628/13

    Entscheidung über die Revision durch Beschluss kein Verstoß gegen Grundsatz des

  • BGH, 01.09.1998 - 4 StR 253/98
  • BGH, 31.01.2013 - 1 StR 373/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Entscheidung nach § 349 Abs.

  • VGH Bayern, 03.08.2022 - 9 CS 22.1573

    Erfolglose Beschwerde im einstweilgen Rechtsschutz: Mangelnde

  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 94/08

    Gehörsverstoß: Revisionsverwerfung ohne Begründung im Beschlussverfahren

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