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   BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11   

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BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11 (https://dejure.org/2011,916)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.2011 - 2 BvR 68/11 (https://dejure.org/2011,916)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 68/11 (https://dejure.org/2011,916)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 33a StPO; § 454a Abs. 2 StPO; § 463 Abs. 1 StPO; § 63 StGB
    Freiheitsgrundrecht (Richtervorbehalt im Maßregelvollzug: Einfluss und Verhalten Dritter; psychiatrisches Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung; sozialer Empfangsraum); Rechtswegerschöpfung; Anhörungsrüge

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unterlassener Anhörungsrüge (§ 33a StPO) - Mögliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch Gericht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 104 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 63 StGB
    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unterlassener Anhörungsrüge (§ 33a StPO) - Mögliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch Gericht - keine Übertragung oder ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 104 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 63 StGB
    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unterlassener Anhörungsrüge (§ 33a StPO) - Mögliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch Gericht - keine Übertragung oder ...

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung einer Unterbringung im Maßregelvollzug zur Bewährung unter einer ausschließlich vom Verhalten Dritter abhängigen Auflage

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unterlassener Anhörungsrüge (§ 33a StPO) - Mögliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch Gericht - keine Übertragung oder ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung einer Unterbringung im Maßregelvollzug zur Bewährung unter einer ausschließlich vom Verhalten Dritter abhängigen Auflage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Je verfassungswidriger das Urteil, desto unzulässiger die Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 262
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2407/10

    Rechtswegerschöpfung (Anhörungsrüge); rechtliches Gehör; Begründungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11
    Dazu gehört, soweit sie statthaft ist, auch die Anhörungsrüge (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 2).

    Entscheidend ist allein, ob bei objektiver Betrachtung eine Korrektur der von ihm gerügten sonstigen Grundrechtsverstöße durch die Erhebung einer Anhörungsrüge möglich gewesen wäre (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 3).

    Gleichwohl können besondere Umstände darauf hindeuten, dass ein Gehörsverstoß durch eine nicht hinreichende Erwägung entscheidungserheblichen Vorbringens eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2011 - 2 BvR 2374/10 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11
    Den Gerichten ist es zwar nicht verwehrt, sich bei der Ausführung und Kontrolle einer das Freiheitsgrundrecht beschränkenden Entscheidung der Mithilfe privater Dritter, etwa der Einholung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage der eigenen Entscheidung (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; 117, 71 ), zu bedienen.

    Sie dürfen derartige Entscheidungen jedoch nicht von ihnen nicht steuer- oder kontrollierbaren Dritten überantworten oder allein von deren Urteil abhängig machen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2011 - 2 BvR 942/11 - juris, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2011 - 2 BvR 2135/10 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11
    Den Gerichten ist es zwar nicht verwehrt, sich bei der Ausführung und Kontrolle einer das Freiheitsgrundrecht beschränkenden Entscheidung der Mithilfe privater Dritter, etwa der Einholung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage der eigenen Entscheidung (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; 117, 71 ), zu bedienen.

    Sie dürfen derartige Entscheidungen jedoch nicht von ihnen nicht steuer- oder kontrollierbaren Dritten überantworten oder allein von deren Urteil abhängig machen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2011 - 2 BvR 942/11 - juris, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2011 - 2 BvR 2135/10 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ).

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11
    Den Gerichten ist es zwar nicht verwehrt, sich bei der Ausführung und Kontrolle einer das Freiheitsgrundrecht beschränkenden Entscheidung der Mithilfe privater Dritter, etwa der Einholung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage der eigenen Entscheidung (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 109, 133 ; 117, 71 ), zu bedienen.
  • BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10

    Gebot der Rechtswegerschöpfung fordert Erhebung der Anhörungsrüge bei Indizien

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11
    Gleichwohl können besondere Umstände darauf hindeuten, dass ein Gehörsverstoß durch eine nicht hinreichende Erwägung entscheidungserheblichen Vorbringens eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2011 - 2 BvR 2374/10 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11
    Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Anhörungsrüge); Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11
    Gleichwohl können besondere Umstände darauf hindeuten, dass ein Gehörsverstoß durch eine nicht hinreichende Erwägung entscheidungserheblichen Vorbringens eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2011 - 2 BvR 2374/10 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11
    Dazu gehört, soweit sie statthaft ist, auch die Anhörungsrüge (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11
    c) Zwar verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht, sich mit jeglichem tatsächlichen und rechtlichen Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11
    c) Zwar verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht, sich mit jeglichem tatsächlichen und rechtlichen Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05

    Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben;

  • BVerfG, 27.06.2011 - 2 BvR 2135/10

    Strafaussetzung zur Bewährung (Strafrest; Prognose; Sachverständiger; Gutachten;

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 942/11

    Staatlicher Strafanspruch; lebenslange Freiheitsstrafe; Reststrafaussetzung zur

  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

  • BVerfG, 06.10.2014 - 2 BvR 1569/12

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung

    Die Verfassungsbeschwerde wird infolge der nicht erhobenen und verbeschiedenen Anhörungsrüge dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht gerecht (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfGK 19, 23; 19, 262 ).

    a) Die Beschwerdeführer rügen der Sache nach (vgl. BVerfGK 19, 262 , m.w.N.), unter anderem eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, indem sie dem Oberlandesgericht eine unzutreffende Darstellung des eigenen Antragsvorbringens und eine falsche Würdigung desselben vorwerfen.

  • BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15

    Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge

    Im Rahmen des Zumutbaren muss, soweit auf diesem Wege eine Korrektur des geltend gemachten Grundrechtsverstoßes erreicht werden kann, zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst dieser Rechtsbehelf unabhängig davon ausgeschöpft werden, ob mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfGK 19, 23 ; 19, 262 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2013 - 2 BvR 759/13 - juris, Rn. 2).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH B 18/17

    Anhörung, Anhörungsrüge, Berufung, Berufungszulassung, effektiver Rechtsschutz,

    Vielmehr ist die Anhörungsrüge nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und beider Senate des Bundesverfassungsgerichts auch dann Teil des zu erschöpfenden Rechtswegs, wenn ein Beschwerdeführer der Sache nach eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die angefochtenen gerichtlichen Entscheidungen beanstandet (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 10. Mai 2016 - VGH B 40/15 - Beschluss vom 20. Dezember 2013 - VGH B 33/13 - BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, BVerfGE 134, 106 Rn. 23, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 2 BvR 68/11 -, juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1569/12 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 25. August 2015 - 1 BvR 1528/14 -, juris Rn. 6; jeweils zu § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
  • BVerfG, 09.08.2021 - 2 BvR 1143/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels

    Ob ein Anhörungsrügeverfahren auch zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hätte durchgeführt werden müssen (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfGK 19, 262 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2013 - 2 BvR 759/13 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, Rn. 4), kann demnach offenbleiben, wenn ein Gehörsverstoß jedenfalls in der Sache geltend gemacht wird.
  • VerfGH Bayern, 22.07.2015 - 84-VI-14

    Fernsehgerät in Haftraum

    Dabei kann dahinstehen, ob über § 120 Abs. 1 StVollzG die befristete Anhörungsrüge des § 356 a StPO (so OLG Frankfurt vom 25.8.2008 NStZ-RR 2009, 30; Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Aufl. 2013, § 119 Rn. 3) oder die unbefristete Anhörungsrüge des § 33 a StPO (so BVerfG vom 25.10.2011 - 2 BvR 2407/10 - juris Rn. 4; vom 14.12.2011 - 2 BvR 68/11 - juris Rn. 11; Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. 2015, P 109) zum Tragen kommt.
  • BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels

    Im Rahmen des Zumutbaren muss, soweit auf diesem Wege eine Korrektur des geltend gemachten Grundrechtsverstoßeserreichtwerden kann, zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst dieser Rechtsbehelf unabhängig davon ausgeschöpft werden, ob mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506 ; BVerfGK 19, 262 ;BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 1 VB 34/17
    Entscheidend ist allein, ob bei objektiver Betrachtung eine Korrektur der von ihm gerügten sonstigen Grundrechtsverstöße durch die Erhebung einer Anhörungsrüge möglich gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.12.2011 - 2 BvR 68/11 -, Juris Rn. 9, m.w.N.).
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