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   BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17   

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https://dejure.org/2017,9453
BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17 (https://dejure.org/2017,9453)
BVerfG, Entscheidung vom 27.03.2017 - 2 BvR 681/17 (https://dejure.org/2017,9453)
BVerfG, Entscheidung vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 (https://dejure.org/2017,9453)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 4 Abs 1 S 2 Nr 3 AsylVfG 1992
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zur Pflicht der Behörden und Gerichte, die Entwicklung im Zielland einer prospektiven Abschiebung zu beobachten, relevante neuere Erkenntnismittel zu berücksichtigen und über eine Abschiebung nur auf der Grundlage ...

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit eines persönlichen Verfolgungsschicksals eines afghanischen Staatsangehörigen; Pflicht der Behörden und Gerichte zur "tagesaktuellen" Erfassung der entscheidungsrelevanten Tatsachengrundlage

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, GG Art. 103 Abs. 1, AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, AsylG § 4, AufenthG § 60 Abs. 5, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, GG ARt. 19 Abs. 4, AsylG § 77 Abs. 1
    Asylverfahren, Afghanistan, Asylfolgeantrag, unglaubhaft, Erkenntnismittel, Änderung der Sachlage, effektiver Rechtsschutz, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zur Pflicht der Behörden und Gerichte, die Entwicklung im Zielland einer prospektiven Abschiebung zu beobachten, relevante neuere Erkenntnismittel zu berücksichtigen und über eine Abschiebung nur auf der Grundlage ...

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit eines persönlichen Verfolgungsschicksals eines afghanischen Staatsangehörigen; Pflicht der Behörden und Gerichte zur "tagesaktuellen" Erfassung der entscheidungsrelevanten Tatsachengrundlage

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit eines persönlichen Verfolgungsschicksals eines afghanischen Staatsangehörigen; Pflicht der Behörden und Gerichte zur "tagesaktuellen" Erfassung der entscheidungsrelevanten Tatsachengrundlage

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zur Pflicht der Behörden und Gerichte, die Entwicklung im Zielland einer prospektiven Abschiebung zu beobachten, relevante neuere Erkenntnismittel zu berücksichtigen und über eine Abschiebung nur auf der Grundlage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1702
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17
    aa) Allerdings müssen sich Behörden und Gerichte bei der Beantwortung der Frage, ob ein Antragsteller in ein Land abgeschoben werden darf, in dem wegen einer stetigen Verschlechterung der Sicherheitslage die Gefahr besteht, dass die Schwelle des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG oder des § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG überschritten sein könnte, laufend über die tatsächlichen Entwicklungen unterrichten und dürfen nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse entscheiden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zeiten Senats vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
  • BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Asylverfahren wegen

    Zum anderen kann von einer gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung auch deswegen nicht gesprochen werden, weil die Verwaltungsgerichte bei einem Land, das - wie Afghanistan - aufgrund der Dynamik des dort herrschenden Konflikts von einer äußerst volatilen und zudem regional sehr unterschiedlichen Sicherheitslage geprägt ist und in dem wegen einer stetigen Verschlechterung der Sicherheitslage in den letzten zwei Jahren die Gefahr besteht, dass die Schwelle des § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 AsylG überschritten sein könnte, verpflichtet sind, sich laufend über die tatsächlichen Entwicklungen zu unterrichten und nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -, juris, Rn. 11 und Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Dass das Berufungsgericht seiner Pflicht, namentlich bei volatilen Sicherheits- bzw. Verfolgungslagen nur auf der Grundlage solcher Erkenntnismittel zu entscheiden, die Aufschluss über die jeweils aktuelle Verfolgungslage geben (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 - NVwZ 2016, 1242 Rn. 11, vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 - NVwZ 2017, 1702 Rn. 11 f. und vom 25. April 2018 - 2 BvR 2435/17 - NVwZ 2018, 1563 Rn. 34), nur durch die Einholung eines aktualisierenden (mündlichen) Ergänzungsgutachtens hätte nachkommen können, ist nicht ansatzweise dargelegt.

    Die Pflicht zur "tagesaktuellen" Erfassung der entscheidungsrelevanten Tatsachengrundlage ändert dabei nichts daran, dass die Frage, ob das Tatsachengericht die Einholung neuer Erkenntnisse für erforderlich erachtet, seiner auch revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren fachgerichtlichen Einschätzung unterliegt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 - NVwZ 2017, 1702 Rn. 11 f.).

  • BVerfG, 09.02.2021 - 2 BvQ 8/21

    Untersagung einer Abschiebung nach Afghanistan bis zur Entscheidung über die noch

    Angesichts dessen müssen sich Behörden und Gerichte bei der Beantwortung der Frage, ob ein Antragsteller in ein Land abgeschoben werden darf, in dem wegen einer stetigen Verschlechterung der dortigen Situation die Gefahr besteht, dass die Schwelle des § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG überschritten sein könnte, laufend über die tatsächlichen Entwicklungen unterrichten und dürfen nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2016 - 2 BvR 273/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -, Rn. 11).

    Maßgeblich ist, dass das Gericht inhaltlich auf die relevanten und die von den Verfahrensbeteiligten vorgetragenen Gesichtspunkte eingeht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -, Rn. 12).

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