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   BVerfG, 24.02.1965 - 2 BvR 682/64   

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https://dejure.org/1965,229
BVerfG, 24.02.1965 - 2 BvR 682/64 (https://dejure.org/1965,229)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1965 - 2 BvR 682/64 (https://dejure.org/1965,229)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 1965 - 2 BvR 682/64 (https://dejure.org/1965,229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Aufstellens von Parkuhren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parkverbotszeichen als Verwaltungsakt - Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden - Rechtsetzungsbefugnis - Bundesverkehrsminister - Zuständigkeit des Bundesverkehrsministers

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 2395
  • NJW 1966, 539 (Ls.)
  • NJW 1966, 875 (Ls.)
  • DÖV 1966, 473
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.1964 - 4 StR 307/64
    Auszug aus BVerfG, 24.02.1965 - 2 BvR 682/64
    Nach der sich in der Rechtsprechung und der Rechtslehre durchsetzenden Ansicht (vgl. Beschluß des BGH vom 4. Dezember 1964 - 4 StR 307/64) sind Parkverbotszeichen und damit auch die Aufstellung von Parkuhren sind Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Würde sich der Kläger gegebenenfalls über die ihm auferlegte Pflicht hinwegsetzen, so könnte ihn selbst ein sofort eingeleitetes Widerspruchsverfahren nicht vor Sanktionen (bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen) bewahren, weil auch ein erfolgreicher Widerspruch in aller Regel nicht die Grundlage für entsprechende Ahndungen von Verkehrsverstößen entzieht (vgl. BGHSt 23, 86 ff.; BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1965 - 2 BvR 682/64 - NJW 1965, 2395).
  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Parkuhren werden allgemein ebenso wie Verkehrszeichen als Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung qualifiziert (vgl. dazu BVerfG, B. v. 24.02.1965 - 2 BvR 682/64 -, NJW 1965, 2395).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Die Parkuhr als Verkehrseinrichtung (§ 43 Abs. 1 StVO) begründet ein modifiziertes Haltverbot des Inhalts, daß entsprechend der Regelung des § 13 StVO nur zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen oder während des Laufens der Uhr gehalten werden darf, wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 28. September 1979 - BVerwG 7 C 26.78 - BVerwGE 58, 326 [BVerwG 28.09.1979 - 7 C 26/79] sowie zu § 16 Abs. 3 StVO 1956 das Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 166.66 - BVerwGE 32, 204 [BVerwG 20.06.1969 - VII C 166/66]; ebenso BGH, NJW 1983, 1071 [BGH 25.01.1983 - 4 StR 636/82]; vgl. ferner BVerfG, NJW 1965, 2395).
  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    In Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (NJW 65, 2395) und dem Bundesverwaltungsgericht (NJW 67, 1627) sieht auch der Senat (im Anschluß an BGHSt 20, 125) die amtlichen Verkehrszeichen als Verwaltungsakte in der Form der Allgemeinverfügung an.
  • OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98
    Verkehrszeichen sind Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung (BVerfG NJW 1965, 2395 ).
  • BGH, 25.01.1983 - 4 StR 636/82

    Höchstzulässige Parkdauer für das Parken an einer defekten Parkuhr - Möglichkeit

    Verfassungsmäßige Bedenken gegen sie bestehen nicht (BVerfG NJW 1965, 2395).
  • BGH, 20.02.1968 - VI ZR 130/66

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem wegen Übermüdung und Alkoholisierung

    Verkehrszeichen mit Gebots- und Verbots Charakter sind keine Rechtsvorschriften, sondern Verwaltungsakte in Gestalt von Allgemeinverfügungen (Beschluß des BVerfG vom 24. Februar 1965 - 2 BvR 682/64 - NJW 1965, 2395; BGHZ 20, 125 [BGH 28.02.1956 - I ZR 84/54]; Urteil des BVerwG vom 9.6.1967 - VII C 18/66 - VRS 33, 149 und Urteil des BayObLG vom 25. April 1967 - …
  • VG Meiningen, 18.10.2000 - 2 K 416/99

    Wirksamkeit einer Parkuhr trotz Halteverbotszeichens

    bb) Parkuhren sind als Verkehrseinrichtungen nach § 43 Abs. 1 StVO (BVerwG, B.v. 26.01.1988, BayVbl. 1989, S. 248) ebenfalls Verwaltungsakte nach § 35 ThürVwVfG in Form von Allgemeinverfügungen ( BVerfG, B.v. 24.02.1965, NJW 1965, S. 2395 ), die ein eingeschränktes Halteverbot aussprechen, wobei die Parkzeitregelungen auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein können ( § 13 StVO ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.09.1984 - 12 A 170/82
    Zwar wäre die durch Verkehrszeichen Nr. 220 und 267 anzuordnende Einbahnstraßenregelung wohl als Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung anzusehen (BVerfG, NJW 1965, 2395; BVerwGE 27, 181 [182ff.] = NJW 1967, 1627; BVerwGE 59, 221 [224ff] = NJW 1980, 1640; zuletzt BayObLG, NJW 1984, 2110 m. w. Nachw.); die Bekl. war auch zuständige Behörde; die Erklärung erging schriftlich, und die angekündigte Maßnahme war gewiß zulässig.
  • OVG Bremen, 11.01.1977 - II BA 36/76

    Erstattung von Kosten einer Ersatzvornahme; Voraussetzungen für

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